Von G. Bohsem und S. Braun

Nach jahrelangem Ringen haben sich Bund und Länder auf Eckpunkte für ausgeglichene Haushalte verständigt. Doch Details sind noch unklar.

Nach fast zwei Jahre dauernden Verhandlungen haben sich Bund und Länder im Grundsatz auf eine schärfere Schuldenbremse im Grundgesetz verständigt. Die Föderalismuskommission einigte sich in der Nacht zum Freitag auf zentrale Eckpunkte. Eine endgültige Entscheidung fiel jedoch noch nicht.

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Verhandlungsführer unter sich: Günther Oettinger (CDU., l.) und Peter Struck (SPD). (© Foto: ddp)

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Bis Donnerstag kommender Woche wollen die Verhandlungsführer, SPD-Fraktionschef Peter Struck und der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), letzte technische Details klären und einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf vorlegen.

Mit der Einigung dürfte auch der Weg frei sein für das zweite Konjunkturprogramm. Die Unionsfraktion wollte die Ausgabe der 50 Milliarden Euro im Kampf gegen die Rezession nur billigen, wenn Bund und Länder eine Schuldenbremse vereinbaren. Ziel des Vorhabens ist es, den weiteren Anstieg der Staatsschulden von derzeit 1600 Milliarden Euro zu begrenzen.

Bund und Länder sollen deshalb spätestens von 2020 an keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Der Bund will die Höhe seiner Kredite bereits früher auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzen. Das sind derzeit etwa 8,5 Milliarden Euro.

Höhere Schulden sollen nach der Vereinbarung nur möglich sein, wenn die Bundesrepublik von einer Naturkatastrophe heimgesucht wird oder die Wirtschaft in einen scharfen Abschwung steuert.

Als Beispiel für eine solche Ausnahme führen Oettinger und Struck die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise an. Zudem müsse ein klarer Tilgungsplan vereinbart werden, falls die Neuverschuldung höher ausfalle als erlaubt.

Die noch zu klärenden Einzelheiten bergen weiteres Streitpotenzial. So ist beispielsweise offen, wie viel Geld die Bundesländer mit großen Haushaltsproblemen erhalten sollen, um bis 2020 einen ausgeglichenen Etat vorlegen zu können. Dieser gilt als Voraussetzung für den Start der Schuldenbremse. Hier geht es vor allem um die Länder Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und das Saarland.

Die unionsregierten Länder schlagen vor, ihnen bis 2019 in jährlichen Raten insgesamt etwa 8,1 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Jeweils die Hälfte davon sollen der Bund und die Länder tragen. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hingegen ist angeblich nicht bereit, mehr als 3,5 Milliarden Euro in den Topf zu legen.

Der Annäherung war ein heftiger Streit vorausgegangen. Ein zwischen Struck und Oettinger abgestimmtes Kompromisspapier hatte für Auseinandersetzungen gesorgt. Vor allem der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und der nordrhein-westfälische Finanzminister Helmut Linssen (CDU) wandten sich gegen die Überlegungen. Seehofer war die von Struck und Oettinger vorgeschlagene Variante der Schuldenbremse nicht scharf genug. Linssen wehrte sich gegen Hilfszahlungen, die die reicheren Bundesländer an die ärmeren leisten sollten.

Bewegung brachte erst der Alternativ-Vorschlag aus den Reihen der unionsregierten Länder. Struck sagte danach: "Wir sind auf einem guten Weg." Seinen Worten nach soll der Bundestag schon Anfang März über die notwendige Grundgesetzänderung beraten. Der Bundesrat, der ebenfalls mit Zwei-Drittel Mehrheit zustimmen muss, wäre dann im Juli an der Reihe.

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(SZ vom 06.02.2009/cag)