Föderalismus:Zu bunt

Föderalismus: Der Deutsche Bundesrat

Der Deutsche Bundesrat

(Foto: SZ-Grafik)

Wolfgang Schäuble will das Grundgesetz ändern, um die Macht des Bundesrats zu beschneiden - in der Länderkammer kann sich die große Koalition auf keine Mehrheit stützen. Aber ist eine Änderung  wirklich nötig?

Von Robert Roßmann, Berlin

Wolfgang Schäuble sitzt seit 1972 im Bundestag, vor 32 Jahren wurde er zum ersten Mal Minister. Niemand dürfte die strukturellen Probleme im politischen Geschäft besser kennen als er. Auch deshalb lässt jetzt ein Vorstoß Schäubles aufhorchen. Der Bundesfinanzminister fordert eine Änderung des Grundgesetzes, um die Blockade-Macht des Bundesrates zu beschneiden. Es geht dabei um ein Schreckgespenst, das schon seit vielen Jahren durch die Hauptstadt geistert: die angeblich blockierte Republik.

Seit aus dem deutschen Drei-Parteien-System in einigen Landesparlamenten sogar ein Sechs-Parteien-System geworden ist, ist die Lage im Bundesrat ziemlich unübersichtlich. Nicht einmal Angela Merkels große Koalition kann sich noch auf eine Mehrheit in der Länderkammer stützen. Die allein von CDU, SPD und CSU regierten Länder kommen zusammen nicht einmal auf ein Drittel der Stimmen. Derzeit regieren in den 16 Bundesländern elf verschiedene Koalitionen. Wenn die rot-rot-grünen Koalitionsverhandlungen in Berlin erfolgreich abgeschlossen sind, wird es sogar zwölf verschiedene Farbkonstellationen geben. In keinem Parlament zeigt sich deutlicher als im Bundesrat, wie bunt die Republik geworden ist.

Genau das ist in der Praxis ein Problem für Schäuble. Trotz der Föderalismusreformen sind noch knapp 40 Prozent aller Gesetzentwürfe des Bundes zustimmungspflichtig. Das heißt, dass sie nur dann Gesetz werden, wenn sie auch der Bundesrat billigt. In der Länderkammer ist dafür immer die absolute Mehrheit nötig. Das macht das politische Geschäft so schwer, und deshalb verlangt Schäuble eine Änderung von Artikel 52 Absatz 3 des Grundgesetzes.

Dort heißt es bisher: "Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen", also mit mindestens 35 der 69 Stimmen. Schäuble hat in einem Grundsatzpapier "für die Verbesserung der Aufgabenerledigung im Bundesstaat" jetzt aufschreiben lassen, was stattdessen in einem geänderten Grundgesetzartikel stehen solle. "Der Bundesrat fasst Beschlüsse künftig mit einfacher Mehrheit", heißt es in Punkt 14 des Schäuble-Papiers. Die 35-Stimmen-Grenze würde also fallen. Da sich Länder, in denen sich die Koalitionspartner nicht einig sind, im Bundesrat enthalten müssen, hätte Merkels große Koalition wieder gute Chancen, ihre Gesetzentwürfe ohne Absprachen etwa mit den Grünen durchzusetzen.

Im Bundesrat ist man über den Vorstoß des Finanzministers naturgemäß nicht sonderlich erfreut. Niemand lässt sich gerne seine Macht beschneiden. Es gibt jedoch auch erstaunliche Zahlen darüber, wie es tatsächlich um die angeblich blockierte Republik bestellt ist.

Seit der Bundestagswahl 2013 sind der Länderkammer 319 vom Bundestag beschlossene Gesetzesvorlagen zugeleitet worden. Nur eine einzige ist im Bundesrat tatsächlich gestoppt worden: die Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer auf die Maghreb-Staaten. Und selbst diese Vorlage ist nicht endgültig abgelehnt, sondern lediglich von der Tagesordnung genommen worden. Nur in zwei der 319 Fälle wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, um Änderungen zu erreichen - darunter die Reform der Erbschaftsteuer. Aber selbst in diesen beiden Fällen gab es inzwischen eine Verständigung. Kurzum: Es mag für Merkels große Koalition zwar mühsam geworden sein, ihre Gesetzentwürfe durch den Bundesrat zu bekommen. Immer öfter sind schon vorab Kompromisse und Absprachen nötig. Von einer blockierten Republik kann aber keine Rede sein.

Dass es Schäuble vor allem darum geht, die Position des Bundes zu stärken, zeigt auch der zweite Teil seines Vorstoßes. Der Finanzminister verlangt nämlich, dass im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses weiter die absolute Mehrheit nötig sein soll. Mit der Anrufung dieses Ausschusses kann der Bundesrat auch nicht-zustimmungspflichtige Gesetze verzögern. Da wegen der unübersichtlichen Verhältnisse in der Länderkammer absolute Mehrheiten gegen die große Koalition nur schwer zu erreichen sind, muss sich die Bundesregierung darüber bisher kaum Sorgen machen. Wenn auch bei der Anrufung des Vermittlungsausschusses künftig die einfache Mehrheit reichen würde, sähe das anders aus. Und so ist es kein Wunder, dass Schäuble in diesem Fall lieber alles beim Alten lassen will.

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