Flugverkehr:Praxistaugliches Urteil

Der EuGH hat im Sinne der Fluggäste geurteilt; die EU-Kommission will dagegen Rechte beschneiden.

Von Wolfgang Janisch

Wer sich das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Entschädigungen bei Flugverspätungen anschaut, der kann wieder einmal feststellen: In Luxemburg hat sich, seit einigen Jahren schon, ein echtes Verbrauchergericht etabliert. Ein ums andere Mal stärkt der Gerichtshof die Ansprüche der Passagiere, unbeirrbar verschließt er die Lücken, nach denen die Airlines händeringend suchen. Dass der Gerichtshof den Fluglinien die Möglichkeit genommen hat, sich bei Verspätungen auf "technische Defekte" herauszureden, zeugt von Praxisnähe. Entsprechende Behauptungen wären nur schwer kontrollierbar. Außerdem: Die Technik in Schuss zu halten, liegt nun mal eindeutig in der Verantwortung der Fluglinien - die Passagiere haben darauf keinerlei Einfluss. Deshalb ist es richtig, die Linien auch für unvorhersehbare Pannen haften zu lassen.

Die EU-Kommission treibt freilich schon seit einiger Zeit Pläne voran, die Rechte der Fluggäste massiv zurückzuschneiden. Bei allem Verständnis dafür, dass die Zahlungen in der Tat ein erheblicher Kostenfaktor für die Linien sind: Für eine eng getaktete mobile Gesellschaft, die auf verlässliche Verkehrsverbindungen angewiesen ist, wäre dies ein dramatischer Rückschritt. Sollte es dazu kommen, wäre es in diesem Punkt mit der Verbraucherfreundlichkeit des Gerichtshofs vorbei; er kann Gesetze nur umsetzen, nicht umbiegen.

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