Flugsicherheit:EU-Parlament: Wieder Flaschen ins Handgepäck

Die EU-Abgeordneten wollen die Vorschrift kippen, dass Passagiere nur noch 100-Milliliter-Behältnisse mit an Bord von Flugzeugen nehmen dürfen. Sie glauben, dass dadurch kein Gewinn an Sicherheit entstehe - die EU-Kommission soll dies nun überprüfen.

Das Europaparlament will das Verbot von Flüssigkeiten im Flug-Handgepäck kippen: Die Abgeordneten in Straßburg forderten eine kritische Prüfung der im November vergangenen Jahres eingeführten Sicherheitsvorschriften.

Flüssigkeiten, Flugzeug, dpa

Das EU-Parlament will die Bestimmung zur Mitnahme von Flüssigkeiten in Flugzeugen kippen.

(Foto: Foto: dpa)

Falls EU-Kommission und Mitgliedstaaten keine neuen Fakten zur Begründung der strengen Mengenbegrenzung beim Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck vorlegten, sollte diese Vorschrift gestrichen werden, erklärte das Europaparlament.

Die Regel, wonach Flugpassagiere Getränke, Zahnpasta oder Rasierschaum nur noch in 100-Milliliter-Behältern in geringer Anzahl an Bord bringen dürfen, ist seit Monaten umstritten. Das Verbot, Flüssigkeiten von über 100 Milliliter mitzunehmen, war als Reaktion auf die im August 2006 geplanten Anschläge in London verabschiedet worden.

Ein Sicherheitsgewinn bei der Terrorismusbekämpfung sei nicht ersichtlich, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Konservativen im Europaparlament, Georg Jarzembowski. "Mit den Verzögerungen und den Unannehmlichkeiten für die Passagiere muss Schluss sein", forderte der CDU-Politiker. An deutschen Flughäfen würden täglich Flüssigkeiten im Wert von einer Million Euro beschlagnahmt.

Der SPD-Verkehrsexperte Ulrich Stockmann wies daraufhin, dass diese Flüssigkeiten kostspielig als Sondermüll entsorgt werden müssten, weil der Inhalt der Flaschen nicht einzeln überprüft werden könnte.

Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Michael Cramer, bezeichnete die Vorschrift als "Aktion, die nur Aktivität vortäuscht". Da Flüssigkeiten in geringen Mengen mit an Bord genommen werden dürften, könnten Terroristen diese auch zusammenschütten, wenn sie einen Anschlag auf ein Flugzeug verüben wollten, argumentierte Cramer.

Die EU-Volksvertretung hat in dieser Frage jedoch kein Mitspracherecht. Die EU-Kommission ist somit nicht verpflichtet, der Aufforderung des Parlaments nachzukommen.

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