Flüchtlingsrettung:1984, 2017

Wenn Flüchtlinge in Not sind - soll dann geltendes Recht nicht gelten?

Von Heribert Prantl

Das Selbstverständliche ist, wenn es um Flüchtlinge geht, nicht mehr selbstverständlich. Selbstverständlich war es seit jeher, dass Menschen in höchster Not Hilfe brauchen. Wer bei Unglücksfällen nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und zumutbar ist, kann mit Haft bestraft werden.

Wenn Flüchtlinge in Not sind, soll dieses geltende Recht nicht mehr gelten; es wird ins Gegenteil verkehrt: Wer Flüchtlinge schützt und in der Kirche beherbergt, wird in Bayern verfolgt. Und in Italien rückt ein "Verhaltenskodex" private Seenotretter in die Nähe von Straftätern. Der Kodex ist nicht rundum schlecht, hat aber die Tendenz, Retter zu kriminalisieren. Offenbar ist es heute so: Wer Flüchtlinge ertrinken lässt, handelt richtig - weil der Tod abschreckt und die Abschreckung von Flüchtlingen als gut gilt. Wer aber Ertrinkende aufs Schiff holt, ist verdächtig - weil er so Sogwirkung erzeuge.

Es ist bezeichnend, dass es ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags braucht, um festzustellen, dass die Pflicht zur Rettung aus Seenot "als Ausdruck der Menschlichkeit tief verankert ist" in humanitärer Tradition. Dieser Anker hält nicht mehr. Wenn nun Nothilfe strafbar wird, dann erinnert das an die diabolische Begriffsverwirrung bei Orwell: "Krieg ist Frieden", heißt es da, und "Unwissenheit ist Stärke". Man erlebt die Fortschreibung von Orwells düsterer Fiktion "1984" in der Realität von 2017.

© SZ vom 04.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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