Flüchtlingspolitik:Obergrenzen für Flüchtlinge rechtlich problematisch

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stellen einem Medienbericht zufolge klar: Aufnahmebegrenzungen würden gegen die Grundrechte-Charta der EU verstoßen.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages halten Obergrenzen für die Aufnahme von Flüchtlingen für mit EU-Recht kaum vereinbar. Das geht aus einem Gutachten der Dienste hervor, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Im EU-Asyl- und Flüchtlingsrecht seien "keine Regelungen" getroffen, "die eine zahlenmäßige Begrenzung der Aufnahme von international Schutzsuchenden vorsehen".

Damit sei eine EU-weite Obergrenze für die Aufnahme von international schutzsuchenden Drittstaatsangehörigen "problematisch". Eine Obergrenze stehe auch im Widerspruch zu den Artikeln 18 und 19 der Grundrechte-Charta der EU: Sie sichern das Recht auf Asyl gemäß des Genfer Abkommens und den Schutz vor Abschiebung in Staaten, in denen die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen.

Artikel 19 verhindert auch "Kollektivausweisungen" - um eine solche würde es sich jedoch nach Ansicht der Wissenschaftlichen Dienste handeln, wenn Flüchtlinge wegen einer bestehenden Obergrenze pauschal abgewiesen würden. Dies sei nur im Falle eines Notstandes möglich. Es sei jedoch angesichts der wirtschaftlichen Stärke der EU "höchst zweifelhaft", dass die Zahl der ankommenden Flüchtlinge eine notstandsähnliche Extremsituation herbeiführen könnte.

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