Flüchtlingspolitik:Merkel: De Maizière hat Kanzleramt nicht informiert

  • Bundeskanzlerin Merkel wusste nicht, dass das im August ausgesetzte Dublin-Verfahren seit 21. Oktober auch bei Syrern wieder angewendet wird.
  • Das Verfahren ermöglicht es, Flüchtlinge in das erste EU-Land zurückzuschicken, in dem sie registriert wurden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier (CDU) sind nicht über die Entscheidung informiert worden, bei syrischen Flüchtlingen wieder das Dublin-Verfahren anzuwenden. Diese Entscheidung habe Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) in seiner Zuständigkeit getroffen, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz am Mittwoch in Berlin.

De Maizière hatte am Dienstag einen weiteren Schritt unternommen, die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland zu reduzieren. Syrer sollen demnach künftig wieder häufiger in andere europäische Länder zurückgeschickt werden. Das entsprechende Dublin-Verfahren der EU gelte auch wieder für syrische Flüchtlinge, hatte ein Sprecher gesagt.

Die Rückkehr zu diesem Verfahren auch für syrische Flüchtlinge sei keine Abkehr von der "Willkommenskultur" der vergangenen Monate, sagte Regierungssprecherin Wirtz nun. "Das hat nichts damit zu tun, dass in irgendeiner Form die politische Richtung sich geändert hat", sagte sie. Das europäische Recht sei sicher in einigen Punkten korrekturbedürftig, doch die bestehenden Regeln "gelten und sie sind nicht aufgehoben", betonte die Sprecherin.

Das Verfahren ermöglicht es, Flüchtlinge zurückzuschicken

Die Dublin-Prüfung war am 25. August für Syrer ausgesetzt worden, um "verfahrenstechnische Engpässe" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu überwinden, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte. Gestern hatte Innenminister Thomas de Maizière bekannt gegeben, dass das Verfahren bereits seit dem 21. Oktober wieder angewendet wird.

Nach der Dublin-Verordnung muss ein EU-Staat jeden ankommenden Flüchtling und Asylbewerber registrieren und seine Fingerabdrücke nehmen. Dann ist dieses Land, in dem der Migrant erstmals den Boden der Europäischen Union betreten hat, auch für den Asylantrag zuständig. Wird der Betreffende in einem anderen EU-Staat aufgegriffen, kann er von dort in das erste Land zurückgeschickt werden.

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