Flüchtlingspolitik:Bundeskabinett einigt sich auf Gesetzentwurf zum Familiennachzug

Pk Bundesinnenminister Seehofer

Bundesinnenminister Horst Seehofer spricht von einer "guten Lösung".

(Foto: dpa)
  • Subsidiär geschützte Flüchtlinge dürfen enge Familienangehörige nach Deutschland nachholen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett jetzt verabschiedet.
  • Pro Monat sollen aber bundesweit nur 1000 Angehörige einreisen dürfen.
  • Bundesinnenminister Seehofer hält den Entwurf für eine "gute Lösung".

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus dürfen vom 1. August an wieder Angehörige zu sich nach Deutschland holen. Darauf hat sich das Bundeskabinett am Mittwoch geeinigt. Allerdings wird die Zahl der Betroffenen begrenzt.

Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte bei der Vorstellung des entsprechenen Gesetzentwurfes zum Familiennachzug in Berlin, dieser sei ein "verantwortungsvoller Ausgleich" zwischen Hilfe für Schutzsuchende und Aufnahmefähigkeit.

Seehofer erinnerte daran, dass CDU, CSU und SPD "um diese Einigung schon in den Koalitionsverhandlungen hart gerungen" hätten. Tatsächlich hatte es sich beim Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte um einen der Hauptstreitpunkte in den Sondierungen und den Koalitionsverhandlungen gehandelt. "Ich denke, wir haben eine gute Lösung gefunden", sagte der CSU-Politiker Seehofer nun. Der Gesetzentwurf setze um, was im Koalitionsvertrag vereinbart sei.

Der subsidiäre Schutz ist für Flüchtlinge aus Kriegsgebieten gedacht, aktuell können ihn vor allem Syrer in Anspruch nehmen. Der Schutz ist befristet, weil sich die Lage in der Heimat wieder ändern könnte. Im Gegensatz zu anderen Flüchtlingen dürfen sie seit März 2016 keine engen Familienangehörigen mehr nach Deutschland nachholen.

Die Neuregelung sieht nun vor, dass subsidiär Schutzberechtigte ab August wieder ihre Ehepartner und minderjährigen Kinder zu sich holen können. Auch Eltern von unbegleitet in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen mit diesem zeitlich begrenzten Status können dann einen Visumsantrag stellen. Pro Monat sollen aber bundesweit nur 1000 Angehörige einreisen dürfen.

Bei deren Auswahl sollen humanitäre Gründe ausschlaggebend sein. Dazu gehört etwa, wenn es um ein minderjähriges Kind geht oder jemand schwer erkrankt oder pflegebedürftig ist. Die Auswahl trifft das Bundesverwaltungsamt.

Ein Kompromiss der Ministerien sieht vor, dass in den ersten fünf Monaten ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den folgenden übertragen werden kann. "Ich möchte nicht, dass aus administrativen Gründen Familiennachzugsfälle in diesem Jahr nicht bearbeitet werden können", sagte Seehofer, der "Anlaufschwierigkeiten" befürchtet.

Kritiker des Koalitions-Kompromisses betrachten die Obergrenze von 1000 Menschen als willkürlich und menschenrechtswidrig. Sie argumentieren, dass Familien in Deutschland eine Integrationsstütze sein können und dass das Recht auf Familiennachzug allen Flüchtlingen zustehen sollte. "Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Kindeswohl", kommentierte Albert Recknagel, Vorstandssprecher der Kinderhilfsorganisation terre des hommes. "Die Trennung von Familien wird auf diesem Wege zementiert. Familienleben ist aber nicht kontingentierbar."

Außerdem will die große Koalition bestimmte Gruppen grundsätzlich vom Familiennachzug ausschließen. Es geht um "Terrorsympathisanten, Hetzer oder sogenannte Gefährder".

Der Entwurf soll nun im Bundestag beraten werden und noch vor der Sommerpause alle Hürden nehmen.

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