Flüchtlinge:Koalition einigt sich auf Verschärfung des Asylrechts

Merkel, Gabriel und Seehofer

Horst Seehofer (CSU), Sigmar Gabriel (SPD) und Angela Merkel (CDU) sind sich einig über das Asylpaket.

(Foto: dpa)
  • Die Koalition einigt sich auf zweites Asylpaket, das den Familiennachzug einschränkt.
  • Außerdem sollen Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden.
  • Nach zwei Jahren soll die derzeit geltende Rechtslage automatisch wieder in Kraft treten.
  • Ausbildungsbetrieben soll die Einstellung von Flüchtlingen erleichtert werden.
  • Merkel spricht von einem "guten Tag", Seehofer zeigt sich "hoch zufrieden".

Von Nico Fried, Berlin

Union und SPD haben sich nach wochenlangem Ringen auf ein zweites Paket zur Verschärfung des Asylrechts geeinigt. SPD-Chef Sigmar Gabriel, Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel sowie CSU-Chef Horst Seehofer verständigten sich auf eine neue Regelung. Sie sieht vor, dass der Familiennachzug bei Flüchtlingen vorerst eingeschränkt wird.

Außerdem strebt die Koalition an, Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären zu lassen, was die Abschiebung von Flüchtlingen aus diesen Ländern erleichtern würde. Dazu ist allerdings die Zustimmung eines Teils der von den Grünen mitregierten Bundesländern im Bundesrat nötig.

"Ich glaube, dass heute ein guter Tag war insofern, als wir dieses Asylpaket auf den Weg gebracht haben", sagte Merkel nach dem Treffen. Bund und Länder würden zudem auch mit Gesetzen, die in Kürze in Bundestag und Bundesrat verabschiedet würden, Handlungsfähigkeit beweisen. Seehofer erklärte, er sei "hoch zufrieden" mit dem Ergebnis. Gabriel sagte zur Atmosphäre des Dreiertreffens: "Ich glaube, dass das keiner glaubt, aber die Stimmung war gut."

Der Familiennachzug für Flüchtlinge, die nicht individuell verfolgt, aber aus humanitären Gründen geduldet werden, wird für zwei Jahre ausgesetzt. An dieser Stelle haben sich die CSU wie auch Teile der CDU durchgesetzt, die gegen einen Familiennachzug auch für sogenannte subsidiär schutzbedürftige Menschen aus Syrien eingetreten waren.

Nach zwei Jahren soll die derzeit geltende Rechtslage automatisch wieder in Kraft treten - sie sieht vor, dass ein Familiennachzug auch für individuell nicht verfolgte Flüchtlinge möglich ist. Dies war offenkundig die Bedingung der SPD für das Entgegenkommen gegenüber der Union. Die CSU hatte ursprünglich angestrebt, dass für eine veränderte Regelung ein erneutes Gesetzgebungsverfahren nötig sein sollte.

Ausbildungsbetrieben soll die Einstellung von Flüchtlingen erleichtert werden

Ein weiterer Punkt betrifft die geplanten Kontingente an Flüchtlingen, die künftig aus den Lagern in Jordanien, Libanon und der Türkei nach Deutschland kommen sollen. Laut der Vereinbarung der Koalitionsspitzen soll hier vorrangig ein Familiennachzug ermöglicht werden. Das bedeutet, dass vor allem Flüchtlinge nach Deutschland gelassen werden sollen, die hier bereits Verwandte haben.

Diese Regelung soll dann auch für subsidiär Schutzbedürftige gelten. Diese Lösung geht auf einen Vorschlag der SPD zurück und war Teil eines Kompromisses, den Parteichef Gabriel zuvor bereits mit Kanzlerin Merkel verhandelt hatte. Allerdings kann diese Regelung erst wirksam werden, wenn die kontingentierte Aufnahme von Flüchtlingen nach Deutschland beginnt.

Als Voraussetzung gelten eine Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union insbesondere im Mittelmeer, sowie die Bereitschaft anderer EU-Staaten, Flüchtlingskontingente aufzunehmen. Die Verhandlungen darüber gestalten sich derzeit schwierig, eine Einigung wird - wenn überhaupt - nicht vor dem nächsten EU-Gipfel am 18. Februar erwartet. Derzeit gilt es als wahrscheinlich, dass sich nur eine sogenannte Koalition der Willigen, also einzelne EU-Staaten, an einer Kontingentlösung beteiligen. Dazu dürften unter anderem Österreich, Schweden und die Niederlande gehören.

Die Koalition verständigte sich auch darauf, Ausbildungsbetrieben die Einstellung von Flüchtlingen zu erleichtern. So sollen Auszubildende unabhängig von ihrem Flüchtlingsstatus das Recht erhalten, nach dem Ende ihrer Ausbildung mindestens zwei weitere Jahre in Deutschland zu arbeiten. Insbesondere Vertreter der Wirtschaft hatten dies zuvor gefordert.

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