Flüchtlinge:Integrationsbeauftragte gegen pauschales Verbot von Kinderehen

Aydan Özoguz

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoğuz.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)
  • Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz, ist gegen ein totales Verbot von Kinderehen.
  • Vor allem betroffene Mädchen verlören dadurch Unterhalts- und Erbansprüche und könnten kaum in ihre Herkunftsländer zurückkehren, fürchtet Özoğuz.
  • Sie stellt sich damit hinter Justizminister Heiko Maas, der anders als die Unionsparteien ein pauschales Verbot von Eheschließungen Minderjähriger ablehnt.

In der Debatte um Ehen minderjähriger Flüchtlinge und Migranten plädiert die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz, gegen ein striktes Verbot. "Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Die geplante Gesetzesverschärfung könne vor allem für betroffene Mädchen weitreichende Folgen haben, warnte sie: "Werden ihre Ehen aberkannt, verlieren sie unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche, ihre Kinder wären unehelich, für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen."

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erhält damit von seiner Parteikollegin Unterstützung für seine Position, zwischen Minderjährigen geschlossene Ehen nicht komplett zu verbieten. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 soll eine im Ausland geschlossene Ehe in sehr eng begrenzten Ausnahmen dann zulässig sein, wenn eine Einzelfallprüfung ergibt, dass das Wohl der minderjährigen Ehefrau und der Schutz ehelicher Kinder dies gebietet. Die Unionsfraktion im Bundestag fordert hingegen ein gesetzliches Verbot von Eheschließungen unter 18 Jahren - einschließlich der bislang geltenden Ausnahme, dass 16-Jährige mit Zustimmung ihrer Eltern heiraten können.

Die Debatte um sogenannte Kinderehen war durch den Flüchtlingszuzug aufgekommen. Nach Zahlen des Bundesinnenministeriums sind in Deutschland 1475 verheiratete Jugendliche registriert; davon waren zum Stichtag im Juli 361 jünger als 14 Jahre.

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