Flüchtlinge:Hoffen auf Rechtsschutz

Flüchtlinge, deren Aufnahmegesuch sich länger als drei Monate hinzieht, sollen sich gegen die Rückführung in das erste Land ihrer EU-Einreise wehren können.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) steht vor einer Entscheidung zum Rechtsschutz für Flüchtlinge bei drohender Rückführung in andere EU-Länder. Am Dienstag hat Generalanwältin Eleanor Sharpston in einem Schlussantrag - einer Art Gutachten, das oft im Urteil Beachtung findet - empfohlen, die Rechtsposition von Flüchtlingen, die bereits lange Wartezeiten hinter sich haben, aufzuwerten. In dem Fall ging es um einen Eritreer, der von Libyen aus nach Italien und schließlich im September 2015 nach Deutschland gekommen war. Er stellte, wie in diesen Fällen üblich, zunächst einen formlosen Antrag und erhielt eine entsprechende Bescheinigung. Erst nach zehn Monaten erhielt er einen Termin, um einen förmlichen Antrag auf Flüchtlingsschutz zu stellen - der aber abschlägig beschieden wurde: Da er über Italien eingereist war, sollte er dorthin zurückgeführt werden, weil nach den Dublin-Regeln das Land der ersten EU-Einreise zuständig ist.

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