Flüchtlinge:Hilfe für den Flüchtlingshelfer

Syrer

Viele Bürgen sehen sich mit hohen Forderungen der Jobcenter konfrontiert, wenn Flüchtlinge nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

(Foto: dpa)

Viele Menschen, die für syrische Flüchtlinge bürgen, sind von den Kosten überfordert und von der Bundesregierung enttäuscht. Doch es gibt ein juristisches Schlupfloch.

Von Bernd Kastner

Im Konflikt zwischen dem Staat und Bürgern, die für syrische Flüchtlinge eine Bürgschaft abgegeben haben, deutet sich eine Lösung an. Viele Bürgen sehen sich mit hohen Forderungen der Jobcenter konfrontiert, wenn Flüchtlinge nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Nach Auffassung der Bundesregierung müssen die Paten auch dann noch den Unterhalt der Flüchtlinge übernehmen, wenn deren Asylgesuch positiv abgeschlossen ist - und zwar bis zu fünf Jahre lang. Oft werden fünfstellige Beträge fällig, wenn die Jobcenter sich die Sozialleistungen erstatten lassen. Viele Bürgen fühlen sich getäuscht: Sie waren davon ausgegangen, dass ihre Verpflichtung nur so lange gilt, bis das Asylverfahren abgeschlossen ist.

Das Bundessozialministerium deutet nun auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Linke) ein Entgegenkommen an. Es gibt ein juristisches Schlupfloch: Wer bei Abgabe der Bürgschaft davon ausging, dass sie nur einige Monate gilt, dem könnten die Forderungen erlassen werden. Eine Bürgschaft könne "wegen Irrtums angefochten werden". Man müsse immer den Einzelfall prüfen.

Bereits in Deutschland lebende Syrer durften Familienangehörige nachholen

Hintergrund des Konflikts sind die Aufnahmeprogramme fast aller Bundesländer, über die syrische Flüchtlinge in die Bundesrepublik reisten: Bereits in Deutschland lebende Syrer durften Familienangehörige aus dem Bürgerkriegsland nachholen, wenn sie für deren Lebensunterhalt bürgen. Weil dies vielen Syrern nicht möglich war, sind oft Deutsche eingesprungen - in Annahme, dass ihr Risiko überschaubar bleibe. Mehrere Landesregierungen hatten sich entsprechend geäußert. Die Bundesregierung, zuständig für die Jobcenter, ist anderer Auffassung. Inzwischen wurde das entsprechende Gesetz geändert: Nun gelten die Bürgschaften generell fünf Jahre, in Altfällen drei Jahre.

Ulla Jelpke kritisiert das: "Es kann nicht sein, dass das Eintreten für die Rechte und das Leben syrischer Flüchtlinge dazu führt, dass dies vorbildliche zivilgesellschaftliche Handeln den finanziellen Bankrott der Betroffenen bedeuten kann." Die Erklärung des Sozialministeriums lobt Jelpke und fordert die Jobcenter auf, auf die Eintreibung der Kosten zu verzichten, wenn die Paten darauf vertrauten, dass ihre Bürgschaft mit einer Flüchtlingsanerkennung endet.

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