Flüchtlinge:Gerichte kassieren fast die Hälfte der abgelehnten Asylbescheide

Asylverfahren am Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2017 hatte fast jeder zweite Flüchtling mit einer Klage gegen seinen abgelehnten Asyl-Bescheid Erfolg.

Gerichte beschäftigen sich mehrmals am Tag mit Asylverfahren (Archivbild aus Düsseldorf vom 18. August 2015).

(Foto: Federico Gambarini/dpa)
  • Gegen fast alle ablehnenden Asylbescheide des Bamf wird geklagt.
  • 44 Prozent dieser Verfahren werden zugunsten der Flüchtlinge entschieden.
  • Bei Syrern und Afghanen sind es noch deutlich mehr.

Von Bernd Kastner

Knapp die Hälfte aller Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, hat vor Gericht Erfolg. Gut 44 Prozent aller Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden werden, enden zugunsten der Flüchtlinge. Sie erhalten Schutz als Asylberechtigte oder gemäß der Genfer Konvention. Man spricht von der bereinigten Schutzquote, sie berücksichtigt allein inhaltliche Entscheidungen, keine formalen. Sie ist bei Syrern und Afghanen deutlich höher als bei anderen Gruppen: 69 und 61 Prozent von ihnen haben Erfolg.

Gegen fast alle ablehnenden Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wird geklagt. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung an die Linksfraktion hervor, die regelmäßig detaillierte Statistiken abfragt, aktuell jene zu den ersten neun Monaten des Jahres 2017.

Unter denen, die vor Gericht Erfolg haben, sind sehr viele Flüchtlinge, die sich mit ihrem subsidiären Schutzstatus nicht abfinden und eine Anerkennung als Flüchtling wollen. Das sind vor allem Syrer: Sie obsiegten in durchschnittlich 70 Prozent der Fälle - in erster Instanz. Das Bamf geht allerdings regelmäßig in Berufung und hatte bislang in zweiter Instanz wiederum oft Erfolg. Wichtig ist der Status für den Familiennachzug: Die Angehörigen anerkannter Flüchtlinge dürfen nachkommen, für subsidiär Geschützte ist die Familienzusammenführung ausgesetzt.

In den ersten drei Quartalen 2017 gingen 273 000 Klagen ein

Relevant sind die Zahlen auch im Hinblick auf den zwischen Union und SPD festgelegten Plan, Algerien, Marokko und Tunesien zu "sicheren Herkunftsländern" zu erklären. Ausschlaggebend soll sein, ob die Anerkennungsquote des Bamf unter fünf Prozent liegt. Im dritten Quartal 2017 lag die bereinigte Quote für Marokko mit 12,1 Prozent und für Algerien mit zehn Prozent allerdings deutlich darüber, bei Marokko war das bereits im ersten Halbjahr 2017 so.

Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der Linken, kritisiert aufgrund der Zahlen die Politik der Bundesregierung: Die hohen Erfolgsquoten vor Gericht, gerade bei Syrern und Afghanen, zeigten, dass "die politisch gewollte Abschreckung dieser Flüchtlingsgruppen" zu Fehlentscheidungen im Bamf führe. Erneut fordert sie die Behörde auf, negative Asylentscheidungen von sich aus zu überprüfen: "Das könnte die überforderten Gerichte mehr als alles andere schnell und effektiv entlasten."

Die Gesamtzahl der Klagen gegen Bamf-Entscheidungen dürfte sich 2017 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt haben: Bis Ende September waren bereits 273 000 Klagen eingegangen. Zugleich hat sich auch die Zahl der Gerichtsentscheidungen fast verdoppelt: In den ersten drei Quartalen 2017 gab es knapp 100 000 Urteile.

Gut 20 000 Asylbewerber haben Deutschland in den ersten neun Monaten 2017 verlassen, noch ehe über ihren Antrag entschieden worden war. Die Zahl dieser "freiwilligen" Ausreisen ist höher als die der Abschiebungen im selben Zeitraum, das waren gut 18 000. Zurückzuführen sein könnte dies auf höhere finanzielle Anreize.

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