Flüchtlinge:Ab Neujahr offenbar wieder Einzelfallprüfungen für alle Flüchtlinge

Für Schutzsuchende aus Syrien, Irak und Eritrea galt bislang ein vereinfachtes und damit schnelleres Asylverfahren.

Asylbewerber müssen ab dem 1. Januar 2016 wieder eine ausführliche Einzelfallprüfung mit persönlicher Anhörung durchlaufen. Das berichtet die Bild-Zeitung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte die Maßnahme bereits angekündigt, jedoch zunächst keinen genauen Termin genannt.

Wegen der hohen Flüchtlingszahlen hatte das BAMF Ende 2014 begonnen, Asylanträge von Schutzsuchenden aus Syrien, Irak und Eritrea nach Aktenlage zu bearbeiten. Bisher waren beispielsweise Syrer pauschal nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt worden. Syrer mussten in den vergangenen Monaten bei ihrem Asylantrag lediglich einen Fragebogen ausfüllen.

Dagegen waren vor allem nach den Anschlägen vom 13. November in Paris Sicherheitsbedenken laut geworden. Die beiden Attentäter, die sich vor dem Stade de France in die Luft sprengten, waren zuvor mit syrischen Reisepässen in Europa unterwegs, die die Terrormiliz Islamischer Staat erbeutet hatte.

Die Einzelfallprüfung wird nach Einschätzung von BAMF-Experten zu einer deutlichen Verlangsamung der Bearbeitung führen. Geprüft werden unter anderem Herkunft, Ausbildung und Fluchtweg auf Plausibilität und Richtigkeit.

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