Von Roland Preuß

Deserteur André Shepherd hat in Deutschland Asyl beantragt. Er will nicht am "illegalen Krieg" im Irak teilnehmen.

Nun, da es vorbei ist mit dem Leben im Untergrund, fällt eine Last ab von André Shepherd. "Ich fühle mich großartig", sagt der US-Amerikaner. Er werde nun beschützt durch die Genfer Flüchtlingskonvention.

André Shepherd; Reuters

(© Foto: Reuters)

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Der 31-Jährige ist Deserteur, er verließ die amerikanische Armee im Juni 2007, als er erneut in den Irak verlegt werden sollte, und tauchte unter. Am Donnerstag erklärte er in Frankfurt, er habe Asyl in Deutschland beantragt, weil er nicht länger an einem "illegalen Krieg" teilnehmen wolle - ein bisher einmaliger Schritt.

Ob es bei Shepherds Gefühl der Erleichterung bleibt, wird sich wohl in den kommenden Monaten entscheiden. 30 Seiten umfasst der Asylantrag seines Anwalts Reinhard Marx. Er beruft sich vor allem darauf, dass die USA im Irak einen völkerrechtswidrigen Krieg führten und Kriegsverbrechen begingen. Scheitert Shepherd damit, drohen ihm die Auslieferung an die US-Armee und mehrere Jahre Haft.

Vor wenigen Jahren noch, sagt der Völkerrechtler Daniel-Erasmus Khan von der Universität der Bundeswehr in München, hätte Shepherd "überhaupt keine Chance gehabt". Nato-Soldaten in Deutschland unterlagen dem Recht ihres Heimatstaats, ein Asylantrag war undenkbar.

Doch neue Gesetze haben die Lage verändert. "Das ist juristisches Neuland, aber ein Weg, der erfolgversprechend ist", sagt Khan mit Blick auf den Fall Shepherd. Ein Erfolg des US-Soldaten hätte enorme Folgen: Weitere GIs könnten zur Verärgerung Washingtons in Deutschland Asyl finden, ausgerechnet in einem Land, in dem die US-Armee große Stützpunkte unterhält.

Der Informatik-Student hatte sich im Januar 2004 zum Militärdienst verpflichtet - weil er Geld brauchte, wie er sagt. Anfangs war er im nordbayerischen Katterbach stationiert, ehe er im September 2004 in den Irak musste. Sein Auftrag war, Hubschrauber des Typs Apache zu reparieren und zu warten.

Diese seien oft gegen "feindliche Kämpfer" eingesetzt worden, wobei viele Zivilisten umgekommen seien, sagt Shepherd: "Es war ein widerliches Gefühl, mir eingestehen zu müssen, dass ich im Grunde Tag für Tag am Abschlachten von stolzen Menschen beteiligt war." Er sei überzeugt davon, dass schon der Einmarsch in den Irak nach amerikanischem und internationalem Recht illegal gewesen sei. Im Februar 2005 wurde er nach Katterbach zurückverlegt, wo er dann desertierte und Unterstützung beim Kriegsdienstverweigerer-Verband Connection suchte.

Europäisches Recht könnte für Shepherd die Rettung bringen. Seit 2006 gilt in Deutschland eine EU-Richtlinie, die die Genfer Flüchtlingskonvention auslegt. Demnach gilt ein Deserteur als verfolgt, wenn der Militärdienst "Verbrechen gegen den Frieden", "Kriegsverbrechen" oder "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" umfassen würde. Auch wenn Handlungen abverlangt würden, die zentralen "Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen", müssten Deserteure aufgenommen werden.

Der Angriff auf den Irak gilt bei den meisten deutschen Experten als völkerrechtswidrig. Allerdings wurde die anschließende Besatzung des Landes im Juni 2004 durch eine UN-Resolution legitimiert und entspricht damit laut Khan dem Völkerrecht. Shepherd kam erst im September 2004 in den Irak.

Andererseits hatte das Bundesverwaltungsgericht noch im Juni 2005 festgestellt, dass gegen den Irak-Krieg "gravierende rechtliche Bedenken" im Hinblick auf die UN-Charta "bestanden und bestehen". Die Richter hatten damals einem Bundeswehr-Major Recht gegeben, der im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg einen Befehl verweigert hatte.

Shepherd argumentiert zudem mit US-Kriegsverbrechen während der Besatzung, etwa einem wahllosen Beschuss von Zivilisten. Amnesty International hat der US-Armee wiederholt vorgeworfen, viele Zivilisten zu töten und im März als Beispiel auch den Beschuss durch amerikanische Helikopter genannt.

Nach Einschätzung von Khan ist es jedoch sehr schwierig, ein Kriegsverbrechen von unvermeidbaren zivilen Opfern eines Krieges zu unterscheiden. Shepherd sagt, er habe nie selbst geschossen, dennoch sei die Wartung der Helikopter nicht harmlos gewesen. Wenn er in Deutschland bleiben darf, will er sein Informatik-Studium beenden.

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(SZ vom 28.11.2008/cag)