Flexi-Rente:Rentner sollen bald leichter dazuverdienen können

Älterer Mann weißt Wand

Viele Senioren arbeiten, um sich ihre Rente aufzubessern. Die Flexi-Rente soll dies erleichtern.

(Foto: picture alliance / dpa)

Schon im nächsten Jahr kommt die Flexi-Rente. Aber was bringt sie Rentnern wirklich? Fragen und Antworten.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Wenn der Ruhestand langsam näher rückt, haben viele Arbeitnehmer einen großen Wunsch. Sie wollen gerne sanft in die Rente gleiten. Das kann heißen: länger arbeiten und einen Job mit der Rente kombinieren. Oder vor dem Eintritt in den Ruhestand die Arbeitszeit schrittweise reduzieren. Künftig wird dies zum Teil leichter. Am Mittwoch hat das Kabinett die Flexi-Rente beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Was sich dahinter verbirgt - die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Wird das Arbeiten als Rentner oder Teilrentner künftig attraktiver?

Genau das ist der Plan. Deshalb soll es für Rentner künftig leichter werden, sich etwas dazuzuverdienen. Bislang sind die Möglichkeiten hier ziemlich begrenzt: Nur wer die gesetzliche Altersgrenze von derzeit 65 Jahren und fünf Monaten erreicht hat und dann regulär ohne Abschläge in Rente geht, kann unbegrenzt Geld verdienen, ohne Abstriche von seiner Rente befürchten zu müssen. Für Frührentner, die sich vorzeitig aus dem Arbeitsleben zurückziehen und deshalb Abschläge bei ihrer Rente in Kauf nehmen müssen, gelten hingegen starre Regeln. Sie können nur bis zu 450 Euro im Monat kassieren. Gibt es einen Cent mehr, wird nur noch zwei Drittel der Rente ausgezahlt. Nur zwei Monate im Jahr darf der Hinzuverdienst auf 900 Euro steigen ohne negative Folgen für das Altersgeld. Die Teilrente, die es in drei Stufen gibt, wurde deshalb nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) 2015 von gerade einmal gut 4000 Versicherten genutzt. Minijobs mit der Verdienstgrenze von 450 Euro sind bei Rentnern hingegen sehr beliebt.

Was soll sich künftig beim Hinzuverdienst genau ändern?

Künftig soll eine Jahresgrenze gelten. Diese beläuft sich auf 6300 (14 mal 450) Euro. Liegt der Verdienst darunter, wird nichts mit der Rente verrechnet. Ein über diesen Betrag hinausgehender Verdienst wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Möglich ist dies aber nur bis zu einer Obergrenze des vorherigen Bruttogehalts. Herangezogen werden soll dabei das Jahr mit dem höchsten Einkommen in den letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn. Die Teilrente gibt es dann nicht mehr in Stufen, sie wäre frei wählbar.

Was verbessert sich für Rentner, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gegangen sind?

Auch für sie soll das Arbeiten über der Altersgrenze von 65 Jahren und fünf Monaten attraktiver werden: Arbeitgeber sollen dann keinen Beitrag mehr für die Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Das Vorhaben ist auf fünf Jahre befristet. Die Unternehmen müssen für solche Beschäftigte aber wie bisher auch die Beiträge für die Rentenversicherung abführen. Das Neue ist: Rentenbezieher haben nach Erreichen der Regelaltersgrenze künftig die Möglichkeit, während einer Beschäftigung Beiträge in die Rentenkasse zu entrichten. Dadurch und durch die Arbeitgeber-Beiträge soll sich die Rente einmal jährlich erhöhen.

Was ist neu bei der Gesundheitsvorsorge?

Die Rehabilitation wird gestärkt. Versicherte ab 45 Jahren können beim Medizinischen Dienst der Rentenversicherung ihren Gesundheitszustand durchchecken lassen. Dies wird jedoch zunächst nur in Modellregionen getestet. Krankenkassen zahlen bereits jetzt einen Gesundheitscheck.

Was sagen die Arbeitgeber?

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bewertet es positiv, dass die Bundesregierung keine neuen Frühverrentungsmodelle einführen wird. Die Rente vom 60. Lebensjahr an wird es auch in Zukunft nicht geben. Die BDA hätte sich aber gewünscht, bei den vorgezogenen Altersrenten ganz auf Grenzen beim Hinzuverdienst zu verzichten.

Was kritisieren die Rentenberater?

Der Bundesverband der Rentenberater hält die neuen Hinzuverdienstregeln für so "kompliziert, dass viele Menschen abgeschreckt werden und die Flexi-Rente nicht nutzen". Das liegt vor allem an der "Spitzabrechnung": Sie bedeutet, dass die Rentenversicherung jeweils zum 1. Juli eine Einkommensprognose für das kommende Jahr erstellt. Auf dieser Basis wird die neue Teilrente gezahlt. Nach einem Jahr wird mit dem tatsächlichen Einkommen verglichen und korrigiert. Solange übers Jahr immer das gleiche Einkommen erzielt wird, dürfte das klappen. Wird aber unterschiedlich viel verdient, "müssten Rentenbescheide immer wieder aufgehoben werden", kritisiert der Verband. Auch Rückzahlungen wären womöglich für die Rentner fällig. Auch die BDA fordert deshalb, auf die Spitzabrechnung zu verzichten.

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