Finanzierung von Parteien:Schnelles Geld

Bundestag - Gemeinnützigkeitsrecht

Parteien sollen mehr Geld bekommen, entschied der Bundestag.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Union und SPD setzen im Bundestag eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung durch. Grüne und Linke sind strikt dagegen - und prüfen nun eine Klage.

Von Jan Bielicki

Die Parteien sollen künftig 25 Millionen Euro mehr vom Staat bekommen als bisher. Im Bundestag setzte die große Koalition aus Union und SPD am Freitag gegen den Widerstand der vier Oppositionsfraktionen ihren umstrittenen Gesetzentwurf durch. Er sieht vor, die absolute Obergrenze für staatliche Zuschüsse an Parteien von derzeit etwa 165 auf 190 Millionen Euro im nächsten Jahr anzuheben. 371 Abgeordnete billigten das Vorhaben, 285 lehnten es ab, vier enthielten sich. Damit ging die Änderung des Parteiengesetzes ungewöhnlich schnell durch das parlamentarische Verfahren. Erst vor elf Tagen hatten Union und SPD ihren Entwurf vorgestellt. "Gute Gesetzgebung ist nicht immer langwierig", rechtfertigte der SPD-Abgeordnete Mahmut Özdemir, was sein linker Parlamentskollege Jan Korte "peinliche Eile" nannte.

Ungewöhnlich hoch ist auch der Zuschlag von 15 Prozent, den Union und SPD sich und anderen Parteien nun gönnen. Bislang war die Obergrenze des staatlichen Beitrags nur erhöht worden, um steigende Gehälter und Preise auszugleichen - zuletzt nach einem Index, der sich an Inflationsrate und Bezügen im öffentlichen Dienst orientierte. 2017 stiegen die Zuwendungen so um 2,2 Prozent. Union und SPD begründen den außergewöhnlichen Anstieg vor allem mit Kosten, die durch die Digitalisierung auf die Parteien und ihre Apparate zukommen. "Die Zeiten ändern sich, und damit auch die Ansprüche an uns und die Parteien", sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling.

Profitieren könnten nun 20 Parteien, die gemäß ihren Wahlergebnissen Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung haben. Zwar lagen die großen Parteien laut ihren aktuellsten Rechenschaftsberichten 2016 alle ordentlich im Plus. Doch 2017 mit seinen teuren Wahlkämpfen im Bund und in vier Ländern dürfte wie schon vergangene Großwahljahre die Etats ins Minus gedrückt haben. Bei Union und SPD geht zudem das schlechte Abschneiden gerade bei der Bundestagswahl ins Geld. Denn staatliche Zuschüsse gibt es entsprechend der Wählerstimmen und eigener Einnahmen. Seit einem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992 gelten dabei zwei Obergrenzen: Eine Partei darf nicht mehr vom Staat bekommen, als sie sonst, etwa über Beiträge oder Spenden, einnimmt. Und die Richter fanden hinreichend, was der Staat damals für die Parteien aufwendete - "solange die bestehenden Verhältnisse keine einschneidende Veränderung erfahren".

Das aber sei nun durch Digitalisierung, soziale Medien und neue, teure innerparteiliche Beteiligungsverfahren wie Mitgliederentscheide der Fall, argumentieren Union und SPD. In ihrem Gesetzentwurf finden sich dazu nur drei - wenn auch lange - begründende Sätze. Beispielrechnungen zu den Mehrkosten fehlen ganz. Digitalisierung spare ja auch Geld, sagte der FDP-Abgeordnete Marco Buschmann. Die Koalition komme ihrer "besonderen Begründungs- und Darlegungspflicht" nicht nach, kritisierte die Grüne Britta Haßelmann. Linke und Grüne kündigten an, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Dazu braucht es ein Viertel der Abgeordneten, neben Linken und Grünen also auch die FDP.

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