Finanzen:Der EU-Haushalt

Birgit Lutz

Eine Reihe von Grundsätzen sind für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften maßgebend: Einheit, Universalität, Jährlichkeit, Haushaltsausgleich und Spezialität.

Der Grundsatz der Einheit besagt, dass alle Einnahmen und Ausgaben in demselben Dokument ausgewiesen werden müssen.

Universalität meint, dass alle Ausgaben des Haushalts ausschließlich aus den ausgewiesenen Einnahmen finanziert werden müssen.

Alle Haushaltseinnahmen und -ausgaben sind außerdem an ein Haushaltsjahr gebungen - dies ist der Grundsatz der Jährlichkeit.

Der Haushalt der Union muss ausgeglichen sein: Die Ausgaben dürfen die Einnahmen nicht überschreiten, und die Ausgaben nicht über Kreditaufnahmen finanziert werden.

Nach dem letzten Grundsatz, dem der Spezialität, müssen alle Einnahmen aus identifizierbaren Quellen stammen und alle Ausgaben einem spezifischen Zweck zugeordnet sein.

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