Feuerwerk zu Neujahr:Raketenfreie Zone

Böllern an Silvester

In einigen Orten Deutschlands ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt.

(Foto: dpa)
  • 130 Millionen Euro werden in der Silvesternacht in Deutschland verböllert.
  • Mancherorts ist das Zünden von Feuerwerkskörpern jedoch untersagt.
  • Leicht entflammbare Dächer, historische Fassaden und Ortskerne sollen durch die Verbote geschützt werden.

Von Christopher Keil

Nicht überall in Deutschland können Silvesterkracher gezündet werden

Der Mann hat einen Traumberuf: Der heute in New York lebende chinesische Künstler Cai Guo­Qiang verbrachte nach einer Ausbildung zum Bühnenbildner ein paar Jahre in Japan, wo er mit Schwarzpulver zu experimentieren begann. Seither arbeitet der Pyrokünstler mit Verpuffungen auf Metallplatten.

In Shanghai stellte ein Museum seine seltene Kunst gerade aus. Auf Videoleinwänden war auch das Abschlussfeuerwerk der Olympischen Spiele 2008 zu sehen. Cai hatte es choreografiert. Wahrscheinlich schrieb nie zuvor ein Mensch so viel farbige Schönheit mithilfe von Feuerkraft an den Himmel.

Als Pyromane könnte man, bei allem Respekt, neidisch werden. Ein Viertel aller Deutschen lässt zum Jahreswechsel Raketen steigen, bringt dünne, dicke, kurze, lange Kracher zur Explosion und gibt dafür beinahe 130 Millionen Euro aus. Das große Böllern wird aber nicht überall in Deutschland stattfinden.

In einigen Städten und Gemeinden gibt es Verbote

Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass auf Sylt oder Amrum etwa strikte Abbrennverbote für Feuerwerkskörper erlassen wurden - wegen der für die Region typischen, leicht entflammbaren reetgedeckten Dächer. Nebenan auf Föhr wird immerhin der Strand am 31. Dezember zum Ballermann erklärt. Allerdings auch nur der Strand, welcher in den Morgenstunden des 1. Januar maschinell gereinigt werden kann. Man habe ja schließlich Gäste, teilt ein Mitarbeiter des zuständigen Ordnungsamtes mit.

Wenn man eine Deutschlandkarte der Feuerwerksverbote für den 31. Dezember und den 1. Januar zeichnen wollte, wäre man sehr überrascht, wie viele Städte und Gemeinden man berücksichtigen müsste: von St. Peter-Ording über Wustrow, Quedlinburg und Michelstadt bis Bernried am Starnberger See.

Behütet werden sollen - bei Androhung einer Geldbuße in Höhe von 50 000 Euro im Falle der Zuwiderhandlung - nicht nur getrocknetes Schilfrohr als Dacheindeckung an der Nordsee und eng bebaute Ortsteile. Besonderen Schutz genießen auch historische Stadtkerne und Fassaden wie in Konstanz, Goslar, Tübingen, Schlösser wie das Schloss Nymphenburg in München oder die Kaiserburg in Nürnberg, Residenzen, Klöster, Kirchen und Brücken wie die Mainbrücke in Würzburg. Häufig errichten die Gemeinden Schutzzonen um die Bauwerke mit einem Durchmesser von 300 bis 500 Metern.

Manch einer hat Bereitschaftsdienst in der Silvesternacht

Verhindert werden sollen außer Bränden auch Beschädigungen, sagt Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Ob das Bußgeld von 50 000 Euro jemals verhängt wurde, wisse er nicht: "Verbote sind ja immer so wirksam, wie sie physisch durchgesetzt werden können." An Silvester werden oft nur Bereitschaftsdienste organisiert. Außerdem wäre es wohl unmöglich, die eine Hand im Gedränge dingfest zu machen, die durch das Abbrennen von Feuerwerk einen Schaden verursachte.

Wie auf Sylt, wo zuletzt vor 30 Jahren ein Reetdach in der Silvesternacht Flammen schlug, setzen Verwaltungen und Ämter auf den sogenannten gesunden Menschenverstand - genau wissend, dass diesem gerade zum Jahreswechsel auch noch Alkohol und ein tief empfundenes Gewohnheitsrecht sehr zu schaffen machen.

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