Union und SPD haben sich nach langem Tauziehen über eine neue Form der Familienförderung verständigt. Die Kosten für die Kinderbetreuung sollen künftig zwar vom ersten Euro an - ingesamt aber nur zu zwei Dritteln - steuerlich absetzbar sein. Dafür legt der Finanzminister nochmal eine Schippe drauf.
Die Einigung erzielten die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, sowie CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer und Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU).
War lange Streitthema in der großen Koalition: die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuung (© Foto: ddp)
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Danach sollen vollberufstätige Eltern die Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr künftig vom ersten Euro an steuerlich absetzen können - aber nur zwei Drittel der tatsächlich angefallenen Beträge bei einer Obergrenze von 4000 Euro.
Wie das Handelsblatt zudem erfahren haben will, sollen auch Familien mit nur einem berufstägigem Elternteil in die neue Förderung einbezogen werden - wie dies vor allem die CSU verlangt hat.
Dabei sollen aber nur die Betreuungskosten für Kinder von drei bis sechs Jahren absetzbar sein, ebenfalls auch hier nur zu zwei Drittel.
Dieser Kompromiss mache das Förderprogramm um 100 Millionen teurer, schreibt das Blatt unter Berufung auf Regierungskreise. Ursprünglich waren nur 460 Millionen Euro vorgesehen.
Das ursprüngliche Unions-Konzept sah vor, dass die geplante Förderung auch für Familien mit nur einem berufstätigen Elternteil gilt. Die Steuervorteile für die Betreuungskosten sollten erst ab einem Sockelbetrag von 1000 Euro jährlich gewährt werden.
Die SPD hingegen wollte die Kosten schon ab dem ersten Euro abzugsfähig machen und dies nur bei Familien, in denen Vater und Mutter berufstätig sind.
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(dpa/AP)
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