Fall Zumwinkel:Ermittlerin Lichtinghagen entlastet

Eine Prüfung hat den Vorwurf der Rechtsbeugung nicht bestätigt: Ex-Staatsanwältin Lichtinghagen droht vermutlich kein Ermittlungsverfahren.

Hans Leyendecker

Gegen die als Zumwinkel-Ermittlerin bekannt gewordene frühere Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen wird vermutlich kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die 54-Jährige muss aber mit einem Disziplinarverfahren rechnen.

Fall Zumwinkel: Dieses Bild ging im Februar 2008 durch die  deutschen Medien: Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen führt in Köln den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, ab

Dieses Bild ging im Februar 2008 durch die deutschen Medien: Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen führt in Köln den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, ab

(Foto: Foto: dpa)

Dies ist das Ergebnis eines umfänglichen Berichts der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft an das Düsseldorfer Justizministerium. Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hatte im Januar den Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth mit einer Prüfung diverser Vorwürfe gegen die ehemalige Ermittlerin beauftragt. In NRW gibt es mehr als eintausend Staatsanwälte, aber der Fall Lichtinghagen ist einzigartig.

Seit kurzem befassen sich zwei Abteilungen des Ministeriums mit den Feststellungen der Generalstaatsanwaltschaft. Es gilt unter Experten als unwahrscheinlich, dass die Ministerialen angesichts der aufwendigen Vorprüfung zu anderen Ergebnissen kommen werden. Ganz ausgeschlossen ist das allerdings nicht.

Margrit Lichtinghagen, die auf eigenen Wunsch seit Anfang des Jahres als Einzelrichterin beim Amtsgericht Essen arbeitet, gehörte 15 Jahre der Abteilung der Bochumer Staatsanwaltschaft an, die Wirtschaftskriminalität bekämpft. Sie leitete zunächst auch das Großverfahren gegen Hunderte Steuersünder, die in Liechtenstein Geld vor dem Fiskus versteckt hatten. Die in vielen Medien gefeierte Staatsanwältin hatte am Ende mit der Amtsleitung in Bochum über Kreuz gelegen, das Verhältnis war zerrüttet.

Der ehemaligen Ermittlerin wurde vorgeworfen, mit Millionen Euro aus Steuerstrafverfahren gemeinnützige Organisationen, denen sie nahe stand, gepflegt zu haben. Auch soll sie eine Akte aus dem Verfahren gegen die Liechtensteiner LGT-Bank versteckt haben. Aus Sicht ihrer Vorgesetzten hing an dieser Akte die Bochumer Zuständigkeit für das Liechtenstein-Verfahren. Denn es war die einzige Akte, bei der es um einen Beschuldigten aus Bochum ging.

In einem Vermerk hatte die ehemalige Staatsanwältin behauptet, durch die Deponierung sollte verhindert werden, dass die Akte in Umlauf gerate und die Zuständigkeit bei einer Erledigung "schlagartig" verloren gehe. "Dass ein Ankläger eine Akte verschwinden lässt, habe ich noch nie erlebt", sagte später der Hammer Generalstaatsanwalt Manfred Proyer, der die Dienstaufsicht über die Bochumer Staatsanwaltschaft hat.

Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft war Lichtinghagens Verhalten keine Rechtsbeugung nach Paragraph 339 des Strafgesetzbuches. Sie soll deshalb nicht mit einem Ermittlungsverfahren überzogen werden. Auch konnten die Prüfer bei den Millionenzahlungen an gemeinnützige Einrichtungen keine Unrechtsvereinbarung erkennen.

Disziplinarrechtlich liegt aus Sicht der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft der Fall anders. Sie bewerten es in dem Bericht für das Ministerium als kritisch, wie die Ex-Kollegin mit Geldauflagen in Millionenhöhe umging. Bei der Zuweisung habe sie zu freihändig hantiert und sich nicht an die Vorschriften gehalten. Die Personalabteilung des Justizministeriums will sich mit diesem Aspekt nun intensiv beschäftigen.

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