Eine Prüfung hat den Vorwurf der Rechtsbeugung nicht bestätigt: Ex-Staatsanwältin Lichtinghagen droht vermutlich kein Ermittlungsverfahren.
Gegen die als Zumwinkel-Ermittlerin bekannt gewordene frühere Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen wird vermutlich kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die 54-Jährige muss aber mit einem Disziplinarverfahren rechnen.
Bild vergrößern
Dieses Bild ging im Februar 2008 durch die deutschen Medien: Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen führt in Köln den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, ab (© Foto: dpa)
Anzeige
Dies ist das Ergebnis eines umfänglichen Berichts der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft an das Düsseldorfer Justizministerium. Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hatte im Januar den Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth mit einer Prüfung diverser Vorwürfe gegen die ehemalige Ermittlerin beauftragt. In NRW gibt es mehr als eintausend Staatsanwälte, aber der Fall Lichtinghagen ist einzigartig.
Seit kurzem befassen sich zwei Abteilungen des Ministeriums mit den Feststellungen der Generalstaatsanwaltschaft. Es gilt unter Experten als unwahrscheinlich, dass die Ministerialen angesichts der aufwendigen Vorprüfung zu anderen Ergebnissen kommen werden. Ganz ausgeschlossen ist das allerdings nicht.
Margrit Lichtinghagen, die auf eigenen Wunsch seit Anfang des Jahres als Einzelrichterin beim Amtsgericht Essen arbeitet, gehörte 15 Jahre der Abteilung der Bochumer Staatsanwaltschaft an, die Wirtschaftskriminalität bekämpft. Sie leitete zunächst auch das Großverfahren gegen Hunderte Steuersünder, die in Liechtenstein Geld vor dem Fiskus versteckt hatten. Die in vielen Medien gefeierte Staatsanwältin hatte am Ende mit der Amtsleitung in Bochum über Kreuz gelegen, das Verhältnis war zerrüttet.
Der ehemaligen Ermittlerin wurde vorgeworfen, mit Millionen Euro aus Steuerstrafverfahren gemeinnützige Organisationen, denen sie nahe stand, gepflegt zu haben. Auch soll sie eine Akte aus dem Verfahren gegen die Liechtensteiner LGT-Bank versteckt haben. Aus Sicht ihrer Vorgesetzten hing an dieser Akte die Bochumer Zuständigkeit für das Liechtenstein-Verfahren. Denn es war die einzige Akte, bei der es um einen Beschuldigten aus Bochum ging.
In einem Vermerk hatte die ehemalige Staatsanwältin behauptet, durch die Deponierung sollte verhindert werden, dass die Akte in Umlauf gerate und die Zuständigkeit bei einer Erledigung "schlagartig" verloren gehe. "Dass ein Ankläger eine Akte verschwinden lässt, habe ich noch nie erlebt", sagte später der Hammer Generalstaatsanwalt Manfred Proyer, der die Dienstaufsicht über die Bochumer Staatsanwaltschaft hat.
Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft war Lichtinghagens Verhalten keine Rechtsbeugung nach Paragraph 339 des Strafgesetzbuches. Sie soll deshalb nicht mit einem Ermittlungsverfahren überzogen werden. Auch konnten die Prüfer bei den Millionenzahlungen an gemeinnützige Einrichtungen keine Unrechtsvereinbarung erkennen.
Disziplinarrechtlich liegt aus Sicht der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft der Fall anders. Sie bewerten es in dem Bericht für das Ministerium als kritisch, wie die Ex-Kollegin mit Geldauflagen in Millionenhöhe umging. Bei der Zuweisung habe sie zu freihändig hantiert und sich nicht an die Vorschriften gehalten. Die Personalabteilung des Justizministeriums will sich mit diesem Aspekt nun intensiv beschäftigen.
- Zumwinkel: Der Prozess Plötzlich im Rampenlicht 22.01.2009
- Medienhype um Ex-Staatsanwältin Eine gemachte Heldin 20.01.2009
- Fall Zumwinkel "Eine Absprache hat es nie gegeben" 17.01.2009
- Ermittlungen gegen Lichtinghagen Ministerin greift ein 06.01.2009
- Neuer Job für Lichtinghagen Schwarzfahrer statt Schwarzgeld 22.12.2008
(SZ vom 22.06.2009/aho)
FKK-Slackliner Alexander Schulz
Wundert mich nicht, diese "Entlastung". Das Schmierentheater um Lichtinghagen, inszeniert von den eigenen Kollegen um diese von ihrer erfolgreichen Arbeit abzuhalten, war eh schon peinlich genug.
Nicht umsonst heißt es, Jurist ist der 2.-älteste Beruf. Ebenso käuflich wie der Älteste.
Ich bedanke mich für die Qualität des Lesestoffs zwischen den Zeilen, Herr Leyendecker!
Wir erleben solche Fälle des Machtmißbrauchs irgendwelcher Herrenreiter der sogenannten Elite des deutschen Wirtschafts- und Politikmanagements jetzt seit dem Beginn der Bundesrepublik. Gerade die Dichte der Aufklärung verweist auf mindestens zwei - dialektisch verwandte - Sichtweisen:
a) Wir sehen nur die Spitze des Eisberges des Verbrechens. Die Korruptionssümpfe reichen viel tiefer.
b) In den deutschen Zeitungen beschreiben seit Generationen die besten investigativen Journalisten der Welt, u.a. Hans Leyendecker (früher Spiegel, jetzt SZ).
Für den Zustand der Gesellschaft insgesamt ist ein Bericht über das Verbrechen, seine Aufklärung und die entsprechende Verurteilung der Tat nach meiner Vorstellung und im Gegensatz zur landläufigen Meinung - auch so manchen Richters, der "generalpräventive Erwägungen" anführen mag - unerheblich. Erheblich ist für die Gesellschaft, wie Individuen, wie Gruppen, Milieus, Eliten, Vereinigungen, und sonstwie geartete soziale Unterfunktionen welche Schlüsse aus dem Zusammenhang "Tat - Bewertung" ziehen, also: Mit welchen Risiken ist bei welchem Verhalten wie zu rechnen.
Derjenige, der bei Rot über die Ampel fährt, weiß vorher, dass sein Verhalten im Extremfall nicht nur seinen Tod bedeutet.
Herr Zumwinkel wußte vorher, dass sein Verhalten auch im Extremfall ihm soviel Geld übrigläßt, dass er zumindest bei seinen Erben einen guten Ruf haben würde.
Da ein Teil unserer Gesellschaft bei fast jeder sich bietenden Gelegenheit bereit ist, sich den gesetzlichen Normen zu entziehen, sie für sich nicht gelten lässt und im Falle des Erwischtwerdens solange an den konsensischen Strippen zu ziehen, bis das Urteil harmlos wird, schlage ich vor, bei zukünftigen Juristenkongressen und Richtertreffen mal über die "generalpräventive Wirkung" von klareren Urteilen gegenüber Tätern aus der Glitzeretage der deutschen Wirtschafts- und Politikmanagements - aber auch über die Wirkung von "generalpräventiven Ermittlungsverfahren" gegenüber den Kolleginnen und Kollegen in den Ermittlungsbehörden nachzudenken.
Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man (billig) laufen!
In Memoriam: Graf Lambsdorff, Walther Leisler-Kiep, Helmut Kohl, Zumwinkel, Flick, von Brauchitsch, Helmut Miksch und vielen anderen mehr, die in der Suche nach Macht und Einfluss den geraden Weg verlassen haben - aber dies nicht allzu bitterlich bereuen mußten!
ihre anmerkungen zum journalisten leyendecker, decken sich auch mit meinen infomationen
bzw. bin ich auch sehr verwundert, wie wenig biss leyendecker zeigt - schade , er kann es besser !!!!
..eigene Logik: in einem mir bekannten Steuerstrafverfahren ging es um "Hinterziehung der Umsatzsteuer" i.H. von einigen Hundert tausend Euro. Der Vorwurf gründet auf die Nichtbeibringung der notwendigen Formalitäten (Ausfuhrnachweise). Tatsächlich aber wurden alle Waren ausgeführt. Die Belege hierzu aber wegen kleinerer Formfehler nicht anerkannt. Mit der Folge, daß das Unternehmen mit dieser Steuerschuld Konkurs machen mußte und damit die Eigentümer einen schönen Abschreibungsvorteil hatten...
Zumwinkel selbst ist zwar ein angesehener Bürger gewesen, das berechtigt aber weder ihn vorzuführen und an den Pranger zu stellen noch ihn deswegen zu begünstigen. Wenn Sie derartige Vorwürfe gegen die "Kollegen" erheben, sollten Sier diese auch begründen um ein entsprechendes Verfahren in Gang setzen zu können.
Ich persönlich halte es für weitaus schlimmer, dass hier leitende Staatsanwälte mit Intrigen gegen eine ihnen unterstellte engagierte Ermittlerin vorgegangen sind, um das Zumwinkel-Verfahren in dessen Sinne zu beeinflussen. Ein solches Verhalten, soweit dieses nicht scharf sanktioniert wird, bringt unser gesamtes rechtsstaatliches System ins Wanken.
Aber ich gebe auch Ihnen recht: Es war nicht korrekt, dass Herr Zumwinkel vor laufenden Kameras aus seiner Villa geführt worden ist, und auch dieser Punkt gehört ermittelt. Wer die Informationen über die Hausdurchsuchung jedoch an die Medien weitergeleitet hat, ist völlig unklar. Die Arbeit von Frau Lichtinghagen hat dieser Medienrummel jedenfalls nicht erleichtert. Es hat diese jedoch in ein Rampenlicht gebracht, in dem sie dann auch "gemeuchelt" worden ist.
P.S.: "Steuerstrafverfahren haben ihre eigene Logik, und nicht selten stimmen die festgestellten Zahlen mit der Realität nicht überein." Was wollen Sie damit sagen? Und wollen wir uns als Steuerzahler, die sowohl den Justizapparat finanzieren als auch gegebenenfalls davon betroffen sind, mit einer solchen "Logik" wirklich zufrieden geben?
Paging