Der Bundesgerichtshof verdient Respekt für die Aufhebung des Freispruchs für den Dienstgruppenleiter der Dessauer Polizei, in deren Zelle Asylbewerber Oury Jalloh verbrannte. Am Fall darf sich nicht die Ohnmacht des Rechts, sondern muss sich die Macht des Rechts zeigen.
Ein Mann verbrennt bei lebendigem Leibe. Er verbrennt in der Polizeizelle. Er verbrennt gefesselt an Händen und Füßen.
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Die Todesumstände Jallohs haben in der Gesellschaft eine Welle der Empörung ausgelöst. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird der Fall wieder aufgerollt. (© Foto: dpa)
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Der brennende Mann schreit, aber man hört ihn nicht. Er schreit sich zu Tode, aber man will ihn, trotz akustischer Kontrolle, nicht hören - vielleicht deshalb, weil er betrunken ist und bekifft; vielleicht deshalb, weil der brennende Mann schwarz ist; vielleicht deshalb, weil der Polizist genervt ist von aufsässigen Ausländern.
Der junge Mann verbrennt, während der Beamte den Brandalarm ignoriert, einmal, zweimal, immer wieder. Der Polizist sitzt zwei Stockwerke höher; es macht ihm Umstände, im Keller nachzuschauen. Er stellt das Alarmsignal des Rauchmelders einfach ab. Vielleicht ist er nur träge. Vielleicht isst er gerade seine Brotzeit. Vielleicht ist es ihm völlig egal, was da in der Zelle passiert. Vielleicht sagt er sich: Was immer da passiert, es geschieht dem Kerl recht.
Was immer sich in der Polizeistation von Dessau abgespielt hat, in der Gewahrsamszelle und im Kopf des Polizisten - eine bloße Verkettung unglücklicher Umstände war es nicht: Ein Mensch ist in der Obhut der Polizei gestorben; sie ist ohne jede Einschränkung verantwortlich für das Leben ihres Häftlings - ob es sich um einen volltrunkenen Gemeinderat handelt oder um einen bekifften Asylbewerber. Sie hat die Pflicht, auf die Unversehrtheit des Menschen in Polizeihaft zu achten. Diese Pflicht ist umso größer, wenn sie den Mann gefesselt hat. Der Polizeibeamte in Dessau hat diese erhöhte Handlungspflicht missachtet. Er hat den Mann verbrennen lassen. Tötung durch Unterlassen?
Die Staatsanwaltschaft hatte den Beamten nicht wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Und das Landgericht in Dessau hat sich in einem schier ewigen Prozess bemüht, den Hergang der Tat aufzuklären. Es scheiterte - nicht weil es unwillig war, sondern weil die sogenannten Ermittlungen, auf die sich das Gericht zu stützen hatte, aus einer schier unglaublichen Reihung von Pannen, Versäumnissen und Obstruktionen bestand.
Das Gericht stand vor einer Mauer schwiemeliger Polizeiaussagen - und kapitulierte. Die Kapitulation hieß Freispruch. Diesen Freispruch hat nun der Bundesgerichtshof aufgehoben. Er wollte sich nicht mit dem Satz des Dessauer Gerichts abfinden, dass es keine Chance gehabt habe, "das, was man rechtsstaatliches Verfahren nennt, durchzuführen".
Es wäre fatal, wenn der Rechtsstaat sich resigniert ergäbe. Es wäre fatal, wenn er vorschnell sagen würde, da könne man halt nichts machen. Am Fall Oury Jalloh darf sich nicht die Ohnmacht des Rechts, es soll sich die Macht des Rechts zeigen - in der juristischen Akribie, mit der die Justiz die Chronik eines schrecklichen Todes aufzuklären versucht. Schon diese Akribie ist ein Signal an die Gesellschaft. Sie wirkt spezial- und generalpräventiv.
Es kann nun niemand mehr sagen, dass die Justiz einen Skandal unter den Teppich kehrt. Im Gegenteil: sie hat den Teppich weggezogen; sie versucht, Gefühlskälte und Kaltschnäuzigkeit juristisch zu fassen. Das wird nun, fünf Jahre nach der Tat, nicht leichter. Aber der neue Versuch verdient Respekt. Womöglich steht am Ende dieses Versuchs eine Verurteilung zumindest wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
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(sueddeutsche.de/gba)
Ja, gut, dass der BGH so entscheidet.
Aber der Rechtsstaat, der hier beschworen wird, steht in den Lehrbüchern und wird in juristischen Vorlesungen und Leitartikeln beschworen.
In der Praxis gilt die cop-culture, genauso wie in jeden Berufszweig eigene Richtlinien dieser Sub-Kultur herrschen. Die können mit der Rechtsordnung übereinstimmen, müssen es aber nicht.
Einen Kollegen anzuzeigen, ergibt sich aus § 163 StPO, wers nicht macht, ist von § 258 StGB bedroht. Und geschieht es ? Nein, wer das tut , ist ein "Kameradenschwein".
Die Vorgesetzten werden dies offiziell beanstanden, aber intern stützen.
Durch Befragungen von hunderten Polizisten wissen wir, dass sie viele Verhaltensweisen nicht schlimm finden, die eindeutig Straftaten sind, zB einem eines Sexualdelikts verdächtigten auf dem Weg zur Zelle einen "einschenken".
Wie empfindet wohl der einzelne Beamte diesen "Rechtsstaat", wenn er/ sie tagtäglich erlebt, dass andere Maßstäbe gelten ?
Es gibt leider keinen Staat der ohne Gewalt auskommt.Deutschland als Unrechtsregime darzustellen ist im Moment wohl noch übertrieben.Die Fälle von Amtsmisbrauch besonders in Vollzugsanstalten zeigen aber einen gefährlichen Trend.Dass sich Bullen ,Wachteln und Soldaten bis zu einem bestimmten Punkt solidarisieren ist normal und kaum als moralisch verwerflich zu beurteilen.Faktisch haben wir aber einen in Haft zu Tode gekommenen Menschen,der gefesselt verbrannt wurde,während er der Obhut einer Behörde unterstellt war.Wenn keine Aufklärung möglich sein sollte,muss einer der Vorgesetzten die Verantwortung übernehmen.Nur so sind die Damen und Herren der Führungsbelegschaft bereit eine vollständige,lückenlose aufarbeitung der Geschehnisse abzuliefern.Wenn hier keine (bildlich) Köpfe rollen kann man meinen zweiten Satz steichen.
Der an Händen und Füßen gefesselte habe die Matratze auf der er fixiert war, angezündet. Dabei sei beim Opfer ein sog. Hitzeschock eingetreten der den Tod innerhalb von 1 bis 2 Minuten zur Folge hatte.
Aus Tierversuchen versucht weiss man jedoch, dass die Zellzersetzung bzw. molekulare Veränderung der Zellen, also die Folge von einem Hitzeschock erst ab Temperaturen von 800 C eintreten. Dies auch nur dann, wenn der überwiegende Teil des Körpers, einer solchen Hitze ausgesetzt ist. Das eine so hohe Hitze, in der Kürze der Zeit und in dieser breite mit einem Feuerzeug erzeugt werden kann, ist mehr als zweifelhaft.
Aus meiner Sicht handelt sich vielmehr um ein Gefälligkeitsgutachten. Nichts neues in unserem Land, wenn es darum geht entweder Unschuldige zur Verurteilung zu bringen oder wenn es darum geht Straftaten zu kaschieren, das sich die Strafjustiz bornierter und bestellter Gutachten bedient.
Wir erinnern uns, an die Folterskandale durch amerikanische Soldaten im Irak. Wieso soll das undenkbar sein, das die Polizei diesen Mann an allen vier gefesselt hat und anschließend anzündeten, damit er endlich Ruhe gibt.
Sollten Sie den Artikel des Herr Holzhaider vom 03.12.2008 (http://thecaravan.org/node/1756) meinen, kann ich Ihnen nicht beipflichten.
Dort heißt es:
"Wenn ein Mensch, der von der Polizei festgenommen und in eine Zelle gesperrt wird, in dieser Zelle ums Leben kommt, dann ist das in jedem denkbaren Fall ein Skandal. Wer einen anderen einsperrt, ihn auch noch an Händen und Füßen ankettet - so wie es am 5. Januar 2005 in Dessau mit dem Asylbewerber Oury Jalloh geschah -, der ist ohne jede Einschränkung verantwortlich für dessen Leben und körperliche Unversehrtheit."
tragischen Geschehen.
Dort werden von Herrn Holzhaider Fakten sachlich behandelt und benannt. Diese Fakten stehen in eklatantem Widerspruch zu den Behauptungen, Vermutungen und Schlussfolgerungen des Herrn Prantl in seinem Kommentar. Natürlich ist es dramatischer von einem vor Schmerzen schreienden Menschen zuschreiben, als den Gutachter zur Kenntnis zu nehmen, der von sekundemschnellen Tod schreibt.
Erstaunlich ist imerhin, dass die Mehrheit der Foristen eher geneigt ist, sich der Polemik hier anzuschließen, anstatt sich mit den Fakten im anderen Artikel zu befassen.
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