356 kinderpornografische Dateien wurden auf dem Handy des Bundestagsabgeordneten Tauss gefunden - einen Auftrag zur Recherche hatte er nicht.
Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hatte nach Ansicht der Karlsruher Polizei keinen dienstlichen Auftrag, der den Besitz von kinderpornographischen Material rechtfertigen würde. Nach SZ-Informationen kommen die Ermittler in ihrem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass Tauss keinen konkreten aktuellen Auftrag zur Recherche von kinderpornographischen Fällen oder zur Recherchetätigkeit im Zusammenhang mit einem Gesetzgebungsverfahren gehabt habe, der den Erwerb, Besitz und Versand solchen Materials zwingend erforderlich mache.
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Ende August könnte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen Jörg Tauss erheben. (© Foto: ddp)
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Auf dem Mobiltelefon des 56-Jährigen wurden 356 MMS- und 59 Videodateien gefunden, die die Polizei als kinderpornographisch einstuft. Über eine Dauer von sieben Monaten soll er Kontakt zu Pädophilen gehabt haben, fünf Mal verschickte er selbst Dateien, einmal auch um 4.52 Uhr.
Im März waren die Wohnungen und Büros von Tauss durchsucht worden, der wenig später von seinen Ämtern als Generalsekretär der baden-württembergischen SPD und als forschungs- und medienpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion zurücktrat. Außerdem verzichtete er auf eine Kandidatur für den Bundestag und beendete seine Mitgliedschaft in der SPD.
Tauss hat den Besitz der entsprechenden Dateien nie bestritten, aber immer beteuert, er habe in seiner Funktion als Medienexperte die Vertriebskanäle von Kinderpornos aufdecken wollen. Er und sein Rechtsanwalt Jan Mönikes hatten stets von einer "szene-untypisch geringen Menge" an Material gesprochen, die sich in Tauss' Besitz befunden habe.
Daran hätten auch die 356 MMS-Dateien aus dem Abschlussbericht nichts geändert, sagte Anwalt Mönikes. "Das Mobiltelefon hatte lediglich eine 32 MB-Speicherkarte. Bei den Bild- und Video-MMS handelt es sich daher zum Teil nur um briefmarkengroße Bilder oder sekundenkurze Videoclips, oft in schlechter Qualität."
Nach dem Abschlussbericht der Ermittler muss der Bundestag nun erneut Tauss' Immunität aufheben, damit die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage erheben kann. Dies soll möglicherweise Ende August geschehen. Die Staatsanwaltschaft könnte aber theoretisch auch noch einen Monat warten, bis Tauss aus dem Bundestag ausscheidet und die Immunität ohnehin erlischt. Dafür sehe er aber keine Bereitschaft, sagte Anwalt Mönikes.
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(SZ vom 10.08.2009/af)
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Ständig wechseln in deren Stellungnahmen die Anzahl der Medien, sowie die Anzahl der Dateien. Erst war von 3 DVDs und 2 Dutzend MMS Dateien die Rede, dann nur noch von DVDs, jetzt von 356 (!) Dateien, alles sehr seltsam.
" einen Auftrag zur Recherche hatte er nicht. " :
Den hätte er sich ja sogar selbst geben können, da dies sein Arbeitsbereich war.
Was sind 356 Dateien ? Wenn ich einen 8minütigen Film abspeichere, dann können dies durchaus mehrere Dutzend Einzeldateien sein, abhängig davon wie sie abgespeichert werden.
Er wird vor Gericht nachweisen müssen, inwiefern die Besitzverschaffung seiner Recherche diente. Für das Mailen einiger Bilder wird er jedenfalls zurecht belangt werden.
@ironbutterlfy: Wie kommen wir denn zur Süddeutschen? Als Satire ist die Aussage nicht besonders gut, als ernt gemeinte Aussage einfach nur traurig, sehr traurig.
"(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
Da liegt aber dann doch ein kleiner Fehler im System.
Demnach könnte sich ja jeder Richter, Polizist, Staatssekretär, Journalist und Jurist auch auf diesen Paragraphen berufen oder ?
Wie will wann dieses dann genau prüfen, ob jemand im Eigenintresse diese Bilder tauscht oder nur zu Ausübung seiner Pflicht besitzt und weitergibt.
Hier sollten die zu recherchierenden Personen, meiner Meinung nach verpflichtet werden, genaue Ergebnisse, mit Kontaktpersonen usw. bei einer Behörde oder beglaubigten Person (eventl. Staatsanwaltschaft oder Rechtsanwalt/Notar ) zu hinterlegen.
Um im schlimmsten Fall (z.Bsp. Tod des betreffenden) auch die entsprechenden Schritte einleiten zu können, bzw. nicht selbst in Verdacht zu geraten.
Ansonten könnten ja Päderasten, diese getzl. Lücke als Chance nutzen.
Nur so meine Meinung
http://www.sueddeutsche.de/bayern/248/483691/text/
Urban Ibarras schrieb:
"Sein Vorbringen war und ist identisch mit Ausreden erwischter Päderasten.
Deren Urteile sind öffentlich zugänglich. Danach kann sich jeder ein Bild machen, ob man es mit einem Jünger vom entarteten Sexualtrieb zu tun hat, oder nicht. "
Verstehe ich Sie richtig? Der Beweis, dass er pädophil ist, ergibt sich daraus, dass erwischte Päderasten identische Ausreden gebrauchen? Oh, ein neues Zeitalter der Wahrheitsfindung ist angebrochen. Ich bin beeindruckt. Kann aber noch ausgebaut werden. Wie wär's mit Daumenschrauben und Streckbank?
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