Fall Anis Amri:Verschleiern nicht strafbar

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Womöglich voreilig? Innensenator Andreas Geisel. (Foto: Maurizio Gambarini/dpa)

Der Weihnachtsmarkt-Attentäter hätte vor der Tat festgenommen werden können, wegen einer Notiz in einer LKA-Akte. Und die war nach dem Anschlag verschwunden. Deshalb wurde gegen zwei Beamte ermittelt - ohne Folgen.

Von Jens Schneider, Berlin

Es war ein spektakulärer Auftritt, verbunden mit einem schlimmen Verdacht. Mitte Mai 2017, ein halbes Jahr nach dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz, lud Innensenator Andreas Geisel (SPD) kurzfristig zu einem Presse-Statement auf die Treppen seines Amtssitzes. Dort berichtete Geisel, dass offenbar im Landeskriminalamt Akten zu Anis Amri im Nachhinein manipuliert worden waren. Amri war am 19. Dezember mit einem gekaperten Lkw in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gefahren, zwölf Menschen starben bei dem islamistisch motivierten Anschlag. Der Attentäter war von der Polizei zuvor schon über Monate observiert worden. Er sei als Kleindealer aufgefallen, hieß es. Nun war aber ein LKA-Vermerk aufgetaucht, demzufolge gegen Amri der Verdacht auf banden- und gewerbsmäßigen Handel mit Drogen bestand. Auf dieser Grundlage wäre wohl eine Verhaftung möglich gewesen, mutmaßte der Innensenator. Der Senat erstattete Anzeige wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt.

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