Fall Anis Amri:Marokkanischer Geheimdienst warnte vor Amri

  • Anis Amri blieb seit September unbeobachtet, obwohl der marokkanische Geheimdienst die deutschen Behörden mehrmals gewarnt hatte.
  • Das Parlamentarische Kontrollgremium will eine Task-Force einsetzen, um die Versäumnisse aufzuklären.
  • Laut Bundesinnenministerium gibt es derzeit 150 "relevante Personen", die mit Amri vergleichbar sind.

Von Hans Leyendecker

Die Kanzlerin bekam das Papier mit dem etwas umständlichen Titel "Behördenhandeln um die Person des Attentäters vom Breitscheidplatz Anis Amri" als Erste zu lesen. Das war am Freitag voriger Woche. Am Montag wurde das Papier dann dem Bundestag übergeben. Der Bericht ist 19 Seiten stark, eine Chronologie.

Das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium haben sie unter Einbezug diverser Behörden des Bundes und der Länder erarbeitet. Das Papier wurde von Innen- und Justizministerium auf ihren Internetseiten veröffentlicht, was ungewöhnlich ist. Ein vergleichbares Papier des Bundeskriminalamts war am Wochenende noch als vertraulich eingestuft worden.

Auf den 19 Seiten wurde zusammengetragen, was man inzwischen auch aus anderen amtlichen Papieren so kennt: Fast jede Woche haben sich unterschiedlichste Behörden mehr als ein Dreivierteljahr mit dem Fall des Gefährders Amri beschäftigt. Dann gibt es plötzlich ein großes Loch.

Vom 21. September bis zum Attentat am 19. Dezember am Breitscheidplatz, bei dem er zwölf Menschen tötete, blieb er weitgehend unbeobachtet. Eher routiniert beschäftigte man sich noch mit seiner Person. Auch der Eintrag in der Interpol-Datenbank der Polizei als "Foreign Fighter" am 13. Oktober 2016 war eher Routine.

Wo Amri in dieser Zeit lebte, ist nicht bekannt. Vermutlich in Berlin oder auch nicht. Weil die Behörden in der Hauptstadt von ihm offenbar den Eindruck bekommen hatten, dass er ein Kleinkrimineller in der Drogenszene und ein gar nicht so frommer Schwätzer sei, hatten sie an ihm nach Einstellung des Verfahrens im September das Interesse verloren. Kein Gericht hätte mehr erlaubt, ihn weiter abzuhören. Fragen nach möglichen Fehlern der Sicherheitsbehörden im Fall Anis Amri wurden am Montag auf einer Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums erörtert, das nun eine Task-Force einsetzen will, um die Versäumnisse aufzuklären.

Auf die Frage der Abgeordneten, wie viele Islamisten es denn gebe, die mit einem Mann wie Amri, wie er vor dem Anschlag gesehen wurde, vergleichbar seien, antwortete ein Vertreter des Bundesinnenministeriums, man schätze, es seien 150 Personen. Darunter fallen nicht nur Gefährder, sondern auch so genannte "relevante Personen".

Amri hätte wegen Körperverletzung, Betrug und den Handel mit Betäubungsmittel inhaftiert werden können

Der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU), ein ehemaliger Polizeibeamter, fragte, ob es nicht möglich gewesen wäre, die diversen Straftaten, die Amri begangen haben soll (etwa Körperverletzung, Betrug sowie Handel mit Betäubungsmitteln), in einer Art Sammelverfahren zusammenzuführen und dann einen Haftbefehl zu beantragen.

Das wurde von einem Vertreter der Bundesanwaltschaft lapidar beantwortet: Möglich wäre das gewesen, gemacht habe das niemand. Das könne man auch niemanden vorwerfen. Mehrere Abgeordnete erklärten in der Sitzung, es sei eine Fehlentscheidung gewesen, den Tunesier Ende Oktober nicht in Abschiebehaft zu nehmen.

Am 19. September, am 11. und 13. Oktober 2016 hatte ein marokkanischer Geheimdienst den deutschen Behörden mitgeteilt, Amri sei IS-Anhänger. Er hoffe, für den sogenannten Islamischen Staat in Syrien, Irak oder Libyen kämpfen zu können und arbeite an einem Projekt, über dessen Details er nicht rede. Deutschland sei ein Land des Unglaubens, das seine Brüder erpresse. Das soll er gesagt haben.

Das Landeskriminalamt in Berlin befand, das seien keine Informationen, die über den bisherigen Kenntnisstand hinausgehen würden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz bekam nach einer weiteren Meldung der Marokkaner den Auftrag, nachzufragen, wie aktuell diese Erkenntnisse denn seien. Danach gab es keinen Alarm. Andere ausländische Nachrichtendienste, die ebenfalls gefragt wurden, hatten zu Anis Amri keine weitergehenden Erkenntnisse. "Gefährdendes Ereignis ist eher auszuschließen" - das war indes das falsche Fazit der Behörden.

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