Facebook:Künast kritisiert Staatsanwälte

Die Grünen-Politikerin wehrt sich weiter gegen die Schmähung durch einen Facebook-Nutzer. Ihre Anzeige wurde zuvor eingestellt.

Von Heribert Prantl

Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat die Berliner Staatsanwaltschaft heftig kritisiert. Der Satz "man sollte dich köpfen" könne "nicht ernsthaft als politische Auseinandersetzung bezeichnet werden". Ein Facebooker, der sich als "Andreas Blodau" ausgab, hatte sich in einem Facebook-Eintrag dergestalt gegen Künast geäußert. Künast, die auch Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages ist, hatte daraufhin Anzeige erstattet - die nun von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen eines angeblich nicht hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde.

Die Strafverfolger hätten den Fall offensichtlich falsch bewertet, erklärt die Ex-Ministerin

In der Einstellungsverfügung berief sich die Staatsanwaltschaft zunächst darauf, dass der Urheber des Facebook-Eintrags nicht habe festgestellt werden könne, da die in Irland ansässige Facebook Inc. auf ein Auskunftsersuchen nicht reagiert habe. Im Folgenden meinte die Staatsanwaltschaft aber dann auch, dass das egal sei, weil sich "ein strafrechtlich relevantes Verhalten des beziehungsweise der unbekannten Tatverdächtigen nicht hinreichend belegen lässt". Zwar sei die in Rede stehende Äußerung abstoßend, sie lasse aber nicht erkennen, "dass ihr ehrbeeinträchtigender Charakter von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes stand". Der Facebooker hatte nämlich auch kritisiert, dass Künast "den Genmais zugelassen" habe.

Die Politikerin sagte gegenüber der SZ, der Fall sei von der Staatsanwaltschaft offensichtlich falsch bewertet worden. Künast erklärte zum einen, dass Facebook mit den deutschen Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten müsse und sich nicht einfach aus dem Verfahren herausziehen könne, weil dies die Rechtslage in den USA oder Irland erlaube. Es gelte das deutsche Recht; und die Staatsanwaltschaft habe auf dessen Basis zu verfahren. Zur inhaltlichen Bewertung der Exekutions-Drohung meinte Künast: "Vielleicht würde es der Staatsanwaltschaft ja helfen, sich einfach mal vorzustellen wie es wäre, wenn jemand einen solchen Satz zu einem Staatsanwalt sagt." Künast weiter: "Eine Guillotine auf einer Demonstration" sei ja "auch nicht als politische Auseinandersetzung bezeichnet" worden. Sie bezog sich damit wohl auf einen Galgen, der bei einer Pegida-Demonstration herumgetragen wurde und an dem Schilder mit den Namen von Angela Merkel und Sigmar Gabriel hingen, und auf eine Guillotine ("pass auf Sigmar") bei einer Anti-TTIP-Demonstration.

Es sei auch widersprüchlich, so Künast, dass sich die Staatsanwaltschaft zuerst an Facebook zur Stellungnahme und Herausgabe der Daten gewandt hatte - um dann das Verfahren mit der Begründung einzustellen, dass es sich um keine strafbare Beleidigung handele. Künast will sich nun selbst an Facebook mit der Aufforderung wenden, die Daten herauszugeben. Von der Staatsanwaltschaft erwarte sie dann, so Künast, "dass sie das Verfahren weiter führt". Ob das Verhalten des Facebookers strafbar sei oder nicht - "das sollte sodann ein Gericht entscheiden".

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