Amoklauf in Ansbach, S-Bahn-Mord in München - Jugendgewalt scheint oft keine Grenzen mehr zu kennen. Die Rezepte der Union dagegen: mehr Polizei, schnelleres Eingreifen.
Nach dem S-Bahn-Mord von München und dem Amoklauf von Ansbach warnt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor einer Kapitulation des Staates vor der Jugendkriminalität. In der Bild am Sonntag forderte sie zugleich mehr Polizeibeamte.
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Der Amoklauf von Ansbach ist ein Beispiel: Die enorme Gewalt, die von manchen Jugendlichen ausgeht, schockiert die Gesellschaft. (© Foto: AP)
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Der Staat müsse den öffentlichen Raum schützen. "Straßen, Plätze, Bahnhöfe müssen sicher sein", sagte Merkel. "Wenn die Bürger den Eindruck gewinnen, dass der öffentliche Raum nicht geschützt ist, dann werden auch weniger Zivilcourage zeigen und leider wegsehen."
Die Lösung der Probleme mit der Jugendkriminalität bezeichnete sie als eine der größten Herausforderungen des Staates. "Die öffentliche Sicherheit ist ein genauso hohes Gut wie die soziale Sicherheit", sagte die Kanzlerin und forderte mehr Polizisten und eine umfangreichere Videoüberwachung. "Wir brauchen mehr Videokameras auf den Bahnhöfen und ausreichend Polizeikräfte vor Ort. Nur dann kann die Polizei rechtzeitig eingreifen."
Merkel plädierte zugleich für ein möglichst frühes Einschreiten des Staates und eine häufigere Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei 18- bis 21-Jährigen. Es gebe Lebensläufe von jungen Menschen, "die äußerst gewaltbereit sind und zu allergrößter Sorge Anlass geben."
Ablehnend äußerte sich die CDU-Vorsitzende hingegen zu Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts. "Ich bin zurückhaltend, das Jugendstrafrecht weiter zu ändern." Der Staat müsse jedoch möglichst früh eingreifen, wenn etwas schief läuft.
Den Amoklauf stoppen
Wie das Vorgehen der Polizei den Verlauf von Amokläufen beeinflussen kann, zeigte sich in Ansbach. Denn nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist die Polizei bei der schnellen Überwältigung des Täters in der bayerischen Stadt nach einem neuen Konzept vorgegangen.
Früher habe es die Auffassung gegeben, "bei Amokläufen zunächst das Schulgelände abzusichern und zu warten, bis ein Sondereinsatzkommando eintrifft", sagte Herrmann in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Weil sich aber gezeigt habe, dass Amokläufer versuchen, immer mehr Opfer zu finden, habe man die Taktik geändert.
"Jetzt wird so schnell wie möglich versucht, die Amoklage zu beenden." Die neue Konzeption habe sich "hervorragend bewährt". "Die ersten Beamten, die eintreffen, gehen sofort rein und warten nicht, bis zehn andere da sind. Das ist für die Beamten mit einem erheblichen Risiko verbunden", erläuterte Herrmann. In Ansbach sei der Dienstgruppenleiter nach dem Notruf mit einer Kollegin zur Schule aufgebrochen. Sie seien sofort in die Schule hineingegangen. "Ohne dieses schnelle Eingreifen hätte es womöglich weitere Opfer gegeben."
Ansbach sei der erste Fall seit langer Zeit, dass ein Amokläufer die Tat überlebt habe. "Das Typische bei Amokläufen ist, dass die Täter das vor dem Hintergrund einer Selbstmordabsicht tun und andere mit in den Tod nehmen wollen", sagte Herrmann. Das werde es ermöglichen, "überhaupt einmal dem nachzugehen, was in dem jungen Mann vorgegangen ist".
Bei der Festnahme half nach Angaben Herrmanns ein weiterer Umstand den beiden Beamten: "Vor den Sommerferien hatte es eine gemeinsame Besprechung der Polizei mit der Schule über das Vorgehen in solchen Fällen gegeben.", sagte der Innenminister. "Daher war die Polizei in Ansbach mit der Situation in der Schule vertraut."
Auf Notfallpläne setzt auch die Gewerkschaft der Polizei. Solche Pläne müssten "ernsthaft geübt werden", sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Konrad Freiberg der Passauer Neuen Presse. Zudem würden in allen Schulen Notruf- beziehungsweise Lautsprechersysteme benötigt.
Freiberg warnte hingegen vor der Vorstellung, man könne Schulen zum "Hochsicherheitstrakt" machen. "Schulen haben meist mehrere Eingänge, es gibt meist nur Hausmeister und Sekretärin, es ist Bewegung, Kommen und Gehen. Da kann man keine Zugangsbeschränkungen machen", sagte Herrmann.
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(ddp-bay/dpa/gal)
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Das Jugendstrafrecht wird noch immer gerne so angewandt, das die Täter glimpflich davon kommen. Selbst, wenn es sich dabei um massive Wiederholungstäter handelt. Diskutierenswert ist es meiner Meinung, Erwachsene ab 18 als solche zu behandeln.