EXKLUSIV:BND behindert Kontrollgremium bei der Arbeit

BND

Neue Zentrale, neue Politik? Das Quartier des Bundesnachrichtendiensts in Berlin.

(Foto: Regina Schmeken)
  • Das im Frühjahr geschaffene Unabhängige Gremium zur Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes kann seiner Arbeit nur eingeschränkt nachgehen.
  • Nach SZ-Recherchen erhalten die berufenen Top-Juristen immer wieder unzureichenden Zugang zu wichtigen Informationen.
  • Ein Bericht des Gremiums an das Kanzleramt und das Parlamentarische Kontrollgremium berichtet von den Schwierigkeiten.

Von Hans Leyendecker und Reiko Pinkert

Die Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) gestaltet sich trotz aller Reformen weiter sehr schwierig. Ein erst im Frühjahr installiertes neues "Unabhängiges Gremium", das aus zwei Bundesrichtern und einem Bundesanwalt besteht, kommt in seinem ersten geheimen Bericht zu einem für Befürworter von Kontrollen des Bundesnachrichtendienstes deprimierenden Ergebnis.

Die vom Kabinett berufenen Top-Juristen sehen sich nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR nicht in der Lage, ihren Auftrag so zu erfüllen, wie es nach dem Gesetz vorgesehen ist. Der Grund: Die Kontrolleure bekommen angeblich nur unzureichenden Zugang zu wichtigen Informationen. Der BND soll die Einsicht in wichtige Vorgänge nicht erlaubt haben, Kontrollbesuche beim BND in Pullach und Rheinhausen sollen für die Mitglieder des Gremiums zum Teil frustrierend verlaufen sein.

Die Pressesprecherin des Unabhängigen Gremiums wiegelt ab

Der Sicherheitsexperte der SPD, der Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch, sagte auf Anfrage: "Wir stoßen immer wieder an Stellen, in denen die Bundesregierung das Parlament als Kontrolleur der Nachrichtendienste eher als Konkurrent sieht denn als Partner." Die Hindernisse, die es offenbar gegeben habe aus Sicht der Bundesrichter, müsse man jetzt "besprechen und dann ganz einfach aus dem Weg räumen".

Der Linken-Politiker André Hahn, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, sagte: "Wenn stimmt, was man jetzt hört, dass massive Behinderungen stattgefunden haben, dass man die Herausgabe von Unterlagen verweigert hat, dass die Einsicht in die kompletten Selektoren-Listen nicht gegeben worden ist, dann zeigt sich, dass die Befürchtung eingetreten ist, dass diese Form von Kontrolle nicht funktioniert. Dann ist das ein Skandal."

Eine Richterin am Bundesgerichtshof, die Pressesprecherin des Unabhängigen Gremiums ist, sagte auf Anfrage, dass sich eine "Bewertung der eigenen Arbeit" verbiete. "Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen" unterrichte "das Unabhängige Gremium nur das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages über seine Tätigkeit".

Diese Unterrichtung in Form eines Berichts liegt nun dem Parlamentarischen Kontrollgremium sowie dem Kanzleramt vor. Der Bericht soll 39 Seiten dick sein und sich in erheblichen Teilen mit den Schwierigkeiten bei der Kontrolle befassen. Das Unabhängige Gremium soll unter anderem stichprobenartig prüfen, ob sich der BND bei der Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland an die gesetzlichen Vorgaben hält. Im Detail soll es in dem ersten Bericht des neuen Gremiums auch um die Überwachung von Bürgern aus drei EU-Ländern gehen.

Begründungen für die Überwachung dreier EU-Bürger nicht transparent

Es gibt feste Regeln, wann Institutionen und Bürger der Europäischen Union abgehört werden dürfen und wann nicht. In den meisten Fällen sind EU-Bürger von zielgerichteter Dauerüberwachung ausgenommen. Im neuen BND-Gesetz jedenfalls ist genau definiert, wer alles nicht überwacht und wer im Ausnahmefall dann doch abgehört werden darf.

Wenn EU-Bürger ins Visier des Auslandsgeheimdienstes geraten, brauchen Kontrolleure also gute, nachvollziehbare Begründungen, warum die Überwachung dennoch sein muss. Die übliche Definition jedenfalls, es gehe darum, "die Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu wahren", genügt hochkarätigen Juristen wie den Bundesrichtern und dem Bundesanwalt nicht fürs Durchwinken.

Die Begründungen im Fall der Bürger aus den drei EU-Ländern jedenfalls sollen nicht ausreichend überprüfbar gewesen sein. Angeblich sind dazu notwendige Unterlagen unvollständig übermittelt oder wichtige Stellen in Berichten geschwärzt worden.

Die Datenschutzbeauftragte des Bundes, Andrea Voßhoff, erhob bereits im September 2016 massive Vorwürfe gegen den Auslandsnachrichtendienst. Sie sprach von "systematischen Gesetzesverstößen". Der BND habe ihre "Kontrolle rechtswidrig mehrmals beschränkt. Eine umfassende, effiziente Kontrolle" sei ihr nicht möglich gewesen, kritisierte damals die Datenschutzbeauftragte.

Es scheint so zu sein, wie es immer war

Egal, wer in die Akten schauen will: Immer wieder machen Kontrolleure der Geheimdienste die Erfahrung, dass in diesem Milieu die Schwärzung von Unterlagen normal ist. Gewöhnlich begründet der BND diese spezielle Form der Schwarzarbeit damit, dass wichtige Informationen von ausländischen Partnerdiensten kämen. Um die Zusammenarbeit mit diesen Partnerdiensten nicht zu gefährden, seien aus Gründen des Quellenschutzes die Schwärzungen absolut notwendig.

Im Grunde macht das neue Gremium die Erfahrungen, die schon die früheren Kontrolleure gemacht haben. Was wirklich wichtig sein kann, ist von irgendjemand geschwärzt worden. Vier Jahre ist es her, dass der Whistleblower Edward Snowden die Massenausspähung der amerikanischen National Security Agency (NSA) enthüllt hat. Dann kam heraus, dass BND und NSA eng zusammengearbeitet hatten und schließlich stand fest, dass auch der BND Ausländer wie Freiwild behandelte und sie kräftig ausspionierte. Schärfere, strengere Kontrollen wurden gefordert. Ein neues BND-Gesetz wurde verabschiedet. So wurde auch das neue Unabhängige Gremium geschaffen.

Aber es scheint so zu sein, wie es immer war. Klaus-Dieter Fritsche, Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes, ist zwar für die Dienstaufsicht zuständig, aber er soll die Kontrolleure des Parlamentarischen Kontrollgremiums zu absoluter Vertraulichkeit im Zusammenhang mit dem Bericht des Unabhängigen Gremiums ermahnt haben. Sollte der Bericht an die Öffentlichkeit dringen, könne dies auch strafrechtliche Konsequenzen haben, soll Fritsche gewarnt haben. Ein Regierungssprecher teilte mit, dass "die unbefugte Weitergabe des Berichts und der darin enthaltenen Informationen auch einen Geheimschutzverstoß" darstelle. Zu weiteren Details äußere man sich nur gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: