Ex-Verfassungsrichter:Papier hält BND-Auslandsüberwachung für verfassungswidrig

Der Bundesnachrichtendienst dürfe nicht beliebig Ausländer abhören: Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier wirft dem BND im SZ-Interview vor, in Teilen gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Er fordert eine Gesetzesreform.

Von Georg Mascolo und Frederik Obermaier

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hält die Auslandsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) für teils grundgesetzwidrig. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung widersprach der 71-jährige Staatsrechtler der Auffassung von BND und Bundesregierung, im Ausland könne der deutsche Auslandsgeheimdienst nach Belieben E-Mails ausspähen und Telefonate abhören, sofern kein deutscher Staatsbürger betroffen ist.

"Das ist vom Grundgesetz nicht gedeckt." Papier wirft der Bundesregierung vor, ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 1999 zu ignorieren.

"Verfassungsrechtlich zweifelhaft"

Papier war von 1998 bis 2010 Richter am Bundesverfassungsgericht. Bereits im Mai hatten Papier, der Staatsrechtler Matthias Bäcker und der Ex-Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags die Praxis des BND kritisiert.

Im Gespräch mit der SZ ging Papier sogar noch einen Schritt weiter und forderte eine Reform des G-10-Gesetzes, das die Bedingungen regelt, unter denen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses - etwa durch den Bundesnachrichtendienst - eingeschränkt werden darf.

Papier hält nach eigenen Angaben auch den Datenaustausch des BND mit ausländischen Geheimdiensten für problematisch: "Ein Austausch persönlicher Daten mit ausländischen Diensten, die ihre Informationen weitgehend mit Methoden erlangen, die den Mindeststandards der deutschen und europäischen Grundrechte eindeutig nicht genügen, ist verfassungsrechtlich zweifelhaft."

Das komplette Interview lesen Sie in der Donnerstagsausgabe der Süddeutschen Zeitung und in der SZ-Digital-App auf iPhone, iPad, Android und Windows 8.

© SZ vom 04.09.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: