Die Bundesanwaltschaft klagt an: Die frühere RAF-Terroristin soll Mittäterin beim Mord am damaligen Generalbundesanwalt Buback gewesen sein.
Die Karlsruher Bundesanwaltschaft hat gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker Mordanklage erhoben. Die 57-Jährige soll Mittäterin bei dem Anschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 gewesen sein. An der eigentlichen Tatausführung sei Becker allerdings nicht beteiligt gewesen.
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Die Bundesanwaltschaft hat gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker Mordanklage erhoben. (© Foto: dpa)
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Die Bundesanwälte stützen sich bei ihrer Anklage vor allem auf drei Bekennerschreiben der RAF zum Mord an Buback. Mit Hilfe neuer kriminaltechnischer Verfahren hatten Spuren nachgewiesen werden können, die von Becker stammten. Hauptbelastungszeuge der Ermittler wird der ehemalige RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock sein, der etliche Male von der Bundesanwaltschaft vernommen wurde.
"Der General muss weg"
Er sagte aus, deutsche Terroristen hätten im Sommer oder Herbst 1976 in einem Ausbildungslager der Terrororganisation PFLP im Jemen die grundsätzliche Entscheidung getroffen, nach der Rückkehr in die Bundesrepublik Mordanschläge gegen führende Repräsentanten des Staates, unter ihnen Buback, zu begehen. Von den in Stammheim inhaftierten Terroristen sei der Befehl gekommen: "Der General muss weg."
Die im Jemen entstandene Gruppe, zu der auch Becker zählte, dürfe sich nur als RAF bezeichnen, wenn sie einen solchen Anschlag verübe. Danach habe es Vorbereitungstreffen im Harz und in den Niederlanden gegeben. Becker habe sich stark dafür eingesetzt, die Anweisungen der in Stammheim inhaftierten Führungsmitglieder auch umzusetzen.
Beckers Anwalt Walter Venedey hat bereits angekündigt, dass er in dem bevorstehenden Prozess Freispruch für seine Mandantin fordern werde. Er stellt vor allem die Aussagen Boocks in Frage, der sich in Widersprüche verstrickt habe. Auf Antrag Venedeys hatte der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Dezember vergangenen Jahres Beckers Haftbefehl aufgehoben. Zwar erschienen die Aussagen Boocks "inhaltlich eindeutig und plausibel", aber die "Glaubhaftigkeit der Aussage des Zeugen" könne nur in einer Beweisaufnahme in einer Hauptverhandlung getroffen werden.
Vorwurf der Mittäterschaft
Auch die Karlsruher Richter kamen zu dem Ergebnis, dass Becker an dem Attentat selbst nicht direkt beteiligt gewesen sei. Sie gingen aber aufgrund sichergestellter handschriftlicher Notizen Beckers davon aus, dass sie über "Kenntnisse bezüglich des Anschlags" verfügt habe. Der Strafsenat befand im Dezember, dass nicht mehr, wie noch im Haftbefehl formuliert, vom Verdacht der Mittäterschaft auszugehen sei, sondern nur noch vom Verdacht der Beihilfe, bei der Becker im Fall einer Verurteilung eine deutlich geringere Strafe zu erwarten hätte. Obwohl der BGH die Revisionsinstanz ist, blieb die Bundesanwaltschaft dann doch bei dem Vorwurf der Mittäterschaft.
In dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart werden möglicherweise auch als geheim eingestufte Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) eine Rolle spielen. Becker hatte Anfang der achtziger Jahre über RAF-Interna mit dem BfV gesprochen und war von der Behörde wie eine Aussteigerin behandelt worden. Ihr war damals absolute Vertraulichkeit zugesagt worden. Das Bundesinnenministerium hatte nach langem Gezerre einen Teil der Akten im März dieses Jahres der Anklagebehörde übermittelt.
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(SZ vom 9.4.2010/wolf)
Kapitalabzug aus Südeuropa
Man erkennt schon an diesen gegen die persönlichen Äußerungen von FLYWHEEL gerichteten Beiträge, daß mittlerweile das Niveau der SZ-Leser rasant sich gen Süden in Richtung BLÖDzeitung ausbreitet.
Im Übrigen teile ich die Meinung von FLYWHEEL zu 100 %.
Und ob das geht! Natürlich müssen 30 Jahre zurück liegende Morde vor gericht, so wie auch die vor 65 oder 70 Jahren. Nur wenn schon, dann komplett, d.h. incl. der Frage nach der "zierlichen Person" auf dem Motorrad. Und incl. der verbindungen zu den Diensten damals - was sich ja bis heute in der schützenden hand über Frau Becker manifestiert.
Ja - all das gehört vor Gericht. Und nicht eine kastrierte Anklage. Wenn nichts dran ist, kann ein gericht bekanntlich auch freisprechen.
Unterschied hier, zwischen den richtigen Worten und dem beinahe richtigen, ist derselbe Unterschied wie zwischen dem Blitz und einem Glühwürmchen. Allemal nicht einfach, dennoch. In den 5o u. 6ozigern haben wir einige, viele, ehemaliger SS- und NSDAP- Schergen in führenden Positionen wiedergefunden. Das ist Fakt. Das hat vielen Studenten, die glaubten in einem Rechtsstaat zu leben, allemal sehr gestunken. Dieser terroristische Kehraus war nicht inordnung, die Kritik aber allemal berechtigt. Kauder forderte irgendwann Mal, eine intensivere Aufarbeitung der RAF-Geschichte in den deutschen Schulen. Dazu will ich sagen, wenn die Aufarbeitung der (RAF) Geschichte so aufgearbeitet wird wie die Geschichte, hin zur (BRD), dann wird man sich das sparen können. Sie werden den Kids sowieso nicht die Wahrheit erzählen. Oder werden sie sagen, dass einige ehemalige SS u. NSDAP- Funktionäre in Politik u. Wirtschaft wiedermal tätig waren? Darunter sind die Opfer der RAF. Viele Unschuldige sind gestorben. Aber wo gegen ist gekämpft (gemordet) worden? Gegen ein neues (vierte) Reich? Schauen wir uns um in Deutschland, Europa und in der Welt. Heute laufen mehr "Wirtschaft- und Politverbrecher" frei rum als je gehabt. Was will uns der Staat, die Justiz mit der neuerlichen Anklage von Fr. Becker als Mittäterin, dass war sie sowieso, sagen? Soll das zu einem Mamutverfahren ausarten und von den wirklichen, heutigen, Verbrechen in Wirtschaft- Industrie- Banken- und Politik ablenken. Ein Amoklauf unserer Justiz, mehr nicht.
Ansonsten scheint man in Deutschlands Justiz ja keine Sorgen mehr zu haben. Ging da etwa die Arbeit aus, oder will sich da einer speziell profilieren?
Und der Steuerzahler zahlt's.....
(Frau Becker hat wohl alles andere als ein Leben in Saus und Braus geführt, hat wohl die Dummheit ihrer Taten und Gesinnung mehrfach zu spüren bekommen; also kaum ein wirklich glückliches Leben führen konnte.
Und all die, die hier ganz laut Steine werfen: Hätte man nach dem 2. Weltkrieg im Ausland genau so gedacht, so würden die Deutschen heute noch die Kraut & Kartoffelbauern Europas sein, wahrscheinlich mit einem Bruchteil der heutigen Einwohnerzahl, die CSU, wo die meisten Köpfe Unterschlupf fanden und u.a. die Deutsche Justiz wieder aufbauten, wäre wohl inexistent. Stattdessen hat man einen Marshallplan entwickelt, will heissen Wiederintegration und Aufbau. Davon ist Deutschlands Justiz leider meilenweit entfernt. 30 Jahre alte Geschichten wieder aufrollen und das bei der Deutschen Vergangenheit... ja geht's noch?)
Sie haben durchaus Recht damit, den Fall Becker differenzierter zu betrachten. Aber sind Sie des Wahnsinns, das hier öffentlich zu schreiben. Wenn es um die fraglos schlimmen Taten der RAF geht, finden Sie in Deutschland kaum jemanden, der genau und vorurteilsfrei hinschaut. Da kann man zappeln wie man will da steht man ruck zuck in der Terroristenecke. Grüße.
Paging