Europawahl:Steinmeier ärgert sich über die "Jux-Partei"

Europawahl

So effizient wie Sonneborns Satire-Truppe hat keine Partei ihre Stimmen in Mandate umgewandelt.

Ausgerechnet die Satire-Partei von Martin Sonneborn hat bei der Europawahl am stärksten von einer Schwäche des Wahlrechts profitiert. Außenminister Steinmeier kann darüber nicht lachen. Nach einem früheren Sitzzuteilungsverfahren wäre Sonneborn leer ausgegangen.

Von Robert Roßmann

Dass der Außenminister sich über dieses Ergebnis ärgert, ist klar. Da zeigt die Ukraine-Krise gerade, dass es in Europa wieder um Krieg oder Frieden geht. Und das knappe Wettrennen zwischen Jean-Claude Juncker und Martin Schulz beweist, dass bei der Wahl zum Europäischen Parlament wirklich jede Stimme wertvoll ist. Aber die Deutschen entsenden eine Satirepartei nach Straßburg, die ihr Mandat nur für Klamauk nutzen will.

"Hände weg von deutschen Titten! Nein zur EU-Norm-Brust", stand auf Wahlplakaten von Ex-Titanic-Chefredakteur Martin Sonneborn und seinen Mitstreitern. Kaum war Sonneborn gewählt, verkündete er, sein Mandat bereits in einem Monat wieder niederlegen zu wollen.

Steinmeier denkt über "EU-Sperrklausel" nach

Frank-Walter Steinmeier regt das auf. "Parteien, die sich am Tag nach der Wahl einen Spaß daraus machen, sich publikumswirksam zurückziehen, leisten keinen Beitrag zur Demokratie, eher das Gegenteil", sagt er am Freitag der FAZ. Auch wegen Sonneborns "Jux-Partei" müsse man sich fragen, "ob es wirklich für alle Zeiten unzulässig sein soll, über eine Sperrklausel für das Europaparlament nachzudenken". Wenn dies über das nationale Recht nicht gehe, müsse man halt überlegen, eine Hürde auf europäischer Ebene einzuführen.

Dass Sonneborn jetzt im Straßburger Parlament sitzt, liegt allerdings nicht nur an der weggefallenen Sperrklausel. Ausgerechnet seine Satirepartei hat am stärksten von Besonderheiten des Wahlrechts profitiert. Die Freien Wähler benötigten knapp 429 000 Stimmen je Mandat, die größeren Parteien um die 300 000. Sonneborn kam aber ins Europaparlament, obwohl seine Partei nur 184 525 Stimmen erhielt. Wie kann das sein?

Im Prinzip geht es bei solchen Fragen immer um dasselbe Problem: Wie rechnet man das Wahlergebnis am besten in Mandate um. Das ist nicht so trivial, wie es klingt. Wenn die CDU beispielsweise 41,5 Prozent der Stimmen gewinnt und es hundert Sitze zu verteilen gibt, kann man der CDU ja nicht 41,5 Mandate geben - der halbe Abgeordnete ist noch nicht erfunden. Die Ergebnisse müssen also auf ganze Zahlen gerundet werden. Addiert man dann aber diese gerundeten Ergebnisse aller Parteien, kommt man nur selten genau auf 100 Mandate, sondern etwa auf 103 oder 104. Welche Parteien dann Sitze abgeben müssen, um wieder auf die Gesamtzahl 100 zu kommen, regelt das Mandatszuteilungsverfahren.

Drittes Mandatszuteilungsverfahren in Deutschland

Bei den ersten beiden Europawahlen wurde das Verfahren von Victor d'Hondt eingesetzt, später das von Thomas Hare und Horst Niemeyer. Seit der Wahl 2009 wird das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren verwendet. Das hat sich eigentlich bewährt, der Wegfall der Sperrklausel hat jetzt aber eine Schwäche offenbart, von der Sonneborn profitiert.

Das ist auch deshalb delikat, weil das Bundesverfassungsgericht die Hürden gekippt hat, um die Wahlrechtsgleichheit zu verbessern. Wegen des Wegfalls der Sperrklausel kann es jetzt aber passieren, dass eine Partei mehr als doppelt so viele Stimmen wie eine andere gewonnen hat, sich aber trotzdem mit derselben Zahl an Mandaten begnügen muss. So ist es diesmal jedenfalls den Freien Wählern im Vergleich zu Sonneborn ergangen.

0,62 macht gerundet einen Sitz für Sonneborn

Mittels des Sainte-Laguë/Schepers-Verfahrens hatte der Bundeswahlleiter ermittelt, dass die Verteilung der Mandate trotz der nötigen Rundungen auf ganze Zahlen genau aufgeht, wenn man von einem Divisor von 298 800 ausgeht. Das heißt, dass jede Partei je 298 800 gewonnener Stimmen ein Mandat erhält. Den Freien standen deshalb 1,43 Sitze zu, Sonneborns Partei 0,62 - gerundet macht das für beide Gruppierungen einen Sitz. Bisher kamen nur deutlich größere Parteien ins Parlament, bei ihnen fielen solche Rundungen bezogen auf die Gesamtzahl ihrer Mandate nicht so ins Gewicht - das Problem war deshalb vernachlässigbar. Das hat sich jetzt geändert.

Mit den beiden anderen Verfahren hätte es das Missverhältnis übrigens nicht gegeben. Wären die Mandate nach Hare/Niemeyer verteilt worden, hätte Sonneborn sein Mandat zwar auch bekommen, dafür hätten die Freien aber zwei erhalten. Und bei einer Verteilung nach d'Hondt wäre Sonneborn nach Berechnungen der Experten von Wahlrecht.de leer ausgegangen - und Steinmeier müsste sich nicht grämen.

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