Europawahl-Gutachten:Innenministerium mahnt FragDenStaat.de ab

Was dürfen Bürger wissen? Die Internetseite FragDenStaat.de bekommt Ärger, weil sie ein internes Gutachten des Innenministeriums zur Europawahl veröffentlicht hat. Die Transparenz-Kämpfer sehen darin eine Mauer-Taktik - und wollen sich wehren.

Von Johannes Kuhn

Das Hashtag verspricht Ärger: #Zensurheberrecht. Unter diesem Betreff hat die Online-Plattform FragdenStaat.de eine Pressemitteilung veröffentlicht, die kein gutes Licht auf den Umgang des Bundesinnenministeriums mit Bürgeranfragen wirft.

Hintergrund: Dank des Informationsfreiheitsgesetzes können Bürger Einsicht in amtliche Akten verlangen, soweit dies von öffentlichem Interesse ist. FragDenStaat, hinter dem der Verein Open Knowledge Foundation steht, veröffentlicht die Antworten auf solche Anfragen, um für mehr Transparenz zu sorgen.

Darum geht es: Im November 2011 urteilte das Bundesverfassungsgericht über die Sperrklausel bei Europawahlen. In einer internen Stellungnahme bewerteten Juristen des Bundesinnenministeriums wenige Tage später das Urteil und kamen zu dem Schluss, Sperrklauseln bei Europawahlen seien generell nicht haltbar. Dennoch verabschiedete der Bundestag später mit großer Mehrheit eine Drei-Prozent-Hürde. Guido Strack, Gründer des "Whistleblower Netzwerks", forderte das Gutachten des Innenministeriums an - unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz.

Der Streitpunkt: Im Dezember 2013 erhielt Strack das interne Gutachten - allerdings mit dem Hinweis, es sei nur für den privaten Gebrauch, nicht zur Veröffentlichung. Wenig später publizierte es FragdenStaat.de dennoch. Am 17. Januar erhielten die Betreiber des Portals deshalb eine Abmahnung. Absender: das Bundesinnenministerium. Der Seitenbetreiber solle 887,03 Euro zahlen und eine Verpflichtung abgeben, das Dokument offline zu nehmen.

Die Reaktion: Stefan Wehrmeyer, Projektleiter von FragDenStaat.de, will gegen die Abmahnung vorgehen. Ein zentraler Punkt ist dabei das Argument des Bundesinnenministeriums, die Veröffentlichung verstoße gegen das Urheberrecht. Wehrmeyer in einer Stellungnahme: "Der Bundesregierung geht es nicht um Autorenrechte. Sie nutzt das Urheberrecht willkürlich, um die Veröffentlichung von brisanten, staatlichen Dokumenten zu verhindern." Die Anwälte von FragDenStaat.de argumentieren in einer Antwort auf die Abmahnung, dass ein öffentliches Interesse an der Publikation bestehe - und deshalb Urheberrechtsfragen nachrangig seien. Zudem sei fraglich, ob das Gutachten als juristischer Schriftsatz überhaupt urheberrechtlichen Schutz genieße (Antwortschreiben als PDF).

Die Grundsatzfrage: Hinter dem Streit steht die Debatte über politische Transparenz und den Umgang von Behörden mit Anfragen zu internen Vorgängen, die von öffentlichem Interesse sind. Immerhin werden die Beamten für die Abfassung solcher Gutachten aus Steuergeldern bezahlt. Die Einschätzung dürfte einen größeren Personenkreis als den Antragsteller alleine interessieren.

Vereine wie die Open Knowledge Foundation sind der Meinung, dass sich noch zu viele Behörden und Ministerien in Deutschland gegen diese Form der Transparenz sträuben - auch im Vergleich zu anderen westlichen Demokratien. Das Bundesinnenministerium geriet unter anderem 2012 in den Schlagzeilen, als zwei WAZ-Journalisten Einsicht in Dokumente zur Sportförderung erst mühsam vor Gericht erstreiten mussten.

Die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums nach einer Anfrage von Süddeutsche.de (Update 23. Januar):

Das Bundesinnenministerium führt das geltende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aus, in dem sich der Gesetzgeber für eine Beantwortung von individuellen Anträgen in einem förmlichen Verwaltungsverfahren entschieden hat. Die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. ist bestrebt, mit ihrer Internetplattform Frag-den-Staat.de die im Gesetz nicht vorgesehene Möglichkeit zu weitgehend anonymer Antragstellung zu ermöglichen und die Antworten durch Einstellen ins Internet zu veröffentlichen.

Das Bundesinnenministerium hat auf IFG-Anträge hin eine interne Leitungsvorlage mit einer fachlichen Bewertung zur rechtlichen Zulässigkeit von Sperrklauseln im Europawahlgesetz herausgegeben, aber gleichzeitig - insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich nicht um eine formelle Stellungnahme des Bundesinnenministeriums handelt - unter Hinweis auf das Urheberrecht einer Veröffentlichung und Weiterverbreitung durch den Antragsteller widersprochen. Das Internetportal "Frag-den-Staat" hat sich darüber bewusst hinweggesetzt und die Unterlage zum öffentlichen Download bereitgestellt.

Das Bundesinnenministerium hat daraufhin eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, seinen Unterlassungsanspruch im Wege einer auf sein Urheberrecht gestützten Abmahnung durchzusetzen und - notfalls durch eine gerichtliche einstweilige Verfügung - eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungserklärung der Open Knowledge Foundation einzuholen. Dem ist die Antragsgegnerin entgegengetreten. Das eingeleitete exemplarische Verfahren betrifft eine Reihe von rechtlichen Grundsatzfragen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: