"Zeit"-Chefredakteur:Giovanni di Lorenzos Zweistimmigkeiten

Giovanni di Lorenzo

Giovanni di Lorenzo in der ARD-Show von Günther Jauch zur Europawahl

(Foto: Paul Zinken/dpa)

Erst ging er ins italienische Konsulat, dann in eine Hamburger Grundschule: "Zeit"-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo hat bei der Europawahl zweimal abgestimmt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Welche Konsequenzen drohen ihm?

Von Sabrina Ebitsch

Giovanni di Lorenzo hatte die Wahl. Anders als die meisten EU-Bürger sogar zweimal. In der Talkrunde von Günther Jauch bekannte der Chefredakteur der Zeit am Wahlabend freimütig, seine Stimme zur Europawahl gleich zweimal abgegeben zu haben. Er besitze ja auch zwei Pässe, einen deutschen und einen italienischen.

Di Lorenzo hatte auch die Wahl, darüber Stillschweigen zu bewahren. Doch er redete - und löste so eine Debatte um Wahlfälschung, Wahlgerechtigkeit und Staatsangehörigkeiten aus.

Ihren Anfang nahm die Geschichte in der zunächst harmlosen Frage Jauchs, wo denn di Lorenzo gewählt habe, in Deutschland oder Italien. Die - offensichtlich auch für die Talkrunde überraschende - Antwort des Zeit-Chefredakteurs: "Ich habe in Deutschland gewählt, allerdings zweimal. Einmal gestern im italienischen Konsulat und einmal heute in einer Hamburger Grundschule."

Die Reaktionen von di Lorenzos Gesprächspartnern - Finanzminister Wolfgang Schäuble, Ex-Finanzminister Peer Steinbrück, Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh - erschöpften sich zunächst in Schweigen, begleitet von einem irritierten "Aha". Dann fühlte sich Ex-Innenminister Schäuble bemüßigt, dies als Argument gegen doppelte Staatsbürgerschaften aufzugreifen und konstatierte: "Da müssen wir eine Regelung finden."

Wahlrecht darf nur einmal ausgeübt werden

Dabei gibt es bereits Regeln. Im Europawahlgesetz ebenso wie im deutschen Strafrecht ist die Doppelstimme verboten. Nur eine Kontrolle findet kaum statt.

Di Lorenzo entschuldigt sich mit Unwissen: "Mir war nicht bewusst, dass man bei der Europawahl nicht in zwei Ländern abstimmen darf", teilt er schriftlich mit. "Hätte ich es gewusst, hätte ich es nicht getan und natürlich auch nicht in der Sendung von Günther Jauch erzählt. Mir tut das aufrichtig leid."

Wie bei allen anderen demokratischen Wahlen gilt auch bei der Europawahl: "One man, one vote". Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, und nur eine. Das gilt auch bei Europawahlen und auch für Inhaber mehrerer Pässe. Die dürfen zwar seit 20 Jahren entweder in ihrem Heimatland oder an ihrem aktuellen Wohnsitz im Ausland wählen. Im EU-Wahlgesetz (Paragraf 6, Absatz 4) ist jedoch eindeutig festgehalten, dass das Wahlrecht "nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden" darf - auch von Menschen mit doppelter EU-Staatsangehörigkeit wie di Lorenzo. Wer den Wahlberechtigungsschein liest, findet dort auch den entsprechenden Hinweis.

Daneben gibt es ein Informationssystem, das Doppelabstimmer wie di Lorenzo stoppen soll. Der Fall des Journalisten sei einer, "den es so nicht geben dürfte", sagt Frank Bätge, Europarechtsprofessor an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen. Eigentlich gebe es ein internationales Übereinkommen und auch Datenübermittlungen, um solche Doppelwahlen zu verhindern. Wer in einem anderen EU-Land wählen wolle, müsse einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Die jeweiligen nationalen Wahlleiter würden darüber informiert. Diese übermittelten die Daten an ihre Kollegen im Zweitland.

Doch bei den Übermittlungen gibt es offenbar immer wieder Schwierigkeiten. Vermutlich hat di Lorenzo zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten, offensichtlich wird er im deutschen und im italienischen Wahlregister geführt. Und dann kann es zu Doppelstimmen kommen: Ein tatsächlicher Abgleich von Wahlregistern über die Grenzen hinweg finde nicht statt, sagt Klaus-Dieter Sohn vom Centrum für Europäische Politik. Es gibt kein europaweit einheitliches Melde- und Wahlrecht.

Was Rechtsexperten zum Fall di Lorenzo sagen

Das Fachportal EU Observer hatte bereits vor der Wahl getitelt: "Tausende können doppelt abstimmen." Neben den deutschen Wahlberechtigten sind hierzulande mehr als 170 000 EU-Bürger in Wählerlisten aufgeführt, so der Bundeswahlleiter. Darunter 31 000 Italiener. Wie viele davon doppelt in Wahlregistern verzeichnet sind, ist unbekannt. Insgesamt waren in der Bundesrepublik 64,4 Millionen Menschen wahlberechtigt.

Di Lorenzo hätte beim Erhalt von zwei Wahlbenachrichtigungen eigentlich sehen müssen, "dass etwas schief läuft", sagt Sohn. Weil derzeit keine Kontrolle möglich ist, sind die EU-Staaten letztlich auf das staatsbürgerliche Gewissen jedes einzelnen Wählers angewiesen.

Da der Zeit-Chefredakteur nach eigener Aussage seine Stimme erst im italienischen Konsulat und dann in einer deutschen Grundschule abgegeben hat, unterliegt die zweite, unberechtigte Stimmabgabe deutschem Recht. Wahlfälschung ist strafbar, Paragraf 107a des Strafgesetzbuches sieht für jemanden, der "unbefugt wählt", eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Strafrahmen für Erich Honecker

Dem Verwaltungsrechtler Christofer Lenz zufolge ist die "Wahrscheinlichkeit groß", dass sich di Lorenzo nach eben diesem Paragrafen strafbar gemacht hat und nun auch "einer Bestrafung zugeführt wird". Eine Freiheitsstrafe droht dem Journalisten aber nicht, betonte schon Finanzminister Schäuble in der Jauch-Sendung: "Ins Gefängnis müssen Sie deshalb nicht". Die obere Grenze des Strafrahmens sei für Leute wie Erich Honecker vorgesehen, also für systematische Wahlfälschung, sagt Verwaltungsrechtler Lenz, der an der Uni Stuttgart lehrt.

Ein Fall wie dieser von "überschaubarer Relevanz" werde entweder wegen geringer Schuld eingestellt, weil di Lorenzo es "nicht geblickt" habe. Oder aber es laufe auf eine Geldstrafe von einigen Tagessätzen hinaus. Er könne sich allerdings kaum vorstellen, dass di Lorenzo aus Unwissen gehandelt habe. "Die Vorstellung, dass jede Stimme gleich viel wert ist, ist elementar", sagt Lenz. Auch Verwaltungsexperte Bätge betont, dass di Lorenzo nur bei Vorsatz, also im Wissen um die vorgeschriebene einmalige Stimmabgabe, bestraft werden könne. Das sei angesichts des Hinweises auf den Wahlbenachrichtigungen eigentlich selbstverständlich.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat mittlerweile Ermittlungen aufgenommen wegen des Verdachts der Wahlfälschung, sagte eine Sprecherin der Behörde der Welt. Im Büro des Bundeswahlleiters heißt es, man wolle den Fall prüfen, die juristischen Schritte allerdings seien Sache der Gerichtsbarkeiten. Bundeswahlleiter Roderich Egeler mahnte Änderungen an, um Fälle wie diesen in Zukunft zu verhindern.

Dass es zumindest di Lorenzo zu keiner Wiederholung kommen lassen wird, stellte er noch am Sonntagabend klar und kündigte an: "Ich lasse nächstes Mal eine Wahl weg." Recht behalten hat er immerhin mit diesem Satz zu Jauch: "Ich wusste, dass es gefährlich ist, zu Ihnen in die Sendung zu kommen."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: