Europarat:Gefolgschaft verlangt

Council of Europe in Strasbourg

Weit mehr als die EU: Der Europarat hat 47 Mitglieder, aber nicht alle akzeptieren die Entscheidungen seines Menschenrechtsgerichts.

(Foto: Patrick Seeger/dpa)

Besorgt um seinen Ruf will das Gremium gegen Aserbaidschan ein Verfahren einleiten. Es geht um ein Signal an andere Länder - und um die eigene Existenz.

Von Wolfgang Janisch, Straßburg

Wenn es stimmt, dass die Form der Funktion folgt, dann ist der Euro-parat eine verwinkelte Angelegenheit. Die Gänge im Straßburger Gebäude der Staatenorganisation sind so verzweigt, dass sich mancher Mitarbeiter noch nach Jahren verirrt. Kaum weniger vertrackt sind all die Allianzen und Interessen innerhalb des Clubs aus 47 Staaten, der weit über das EU-Europa hinausreicht. Nun aber soll eine glasklare Prozedur erprobt werden - ein Verfahren, das wie ein langer, einschüchternder Flur bis zum Ausgang führt: Wer hartnäckig die Menschenrechte verletzt, könnte rausgeworfen werden.

Es geht um die Premiere eines Verfahrens, das die Autorität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stärken soll - der wichtigsten Institution des Europarats. Anlass ist die seit mehr als drei Jahren andauernde Inhaftierung des aserbaidschanischen Oppositionsführers Ilgar Mammadov. Ursprünglich wollte er dort für die Präsidentschaftswahl Ende 2013 kandidieren, doch Anfang 2013 wurde er im Zusammenhang mit lokalen Unruhen festgenommen. Eine offenkundig fabrizierte Anklage beschuldigte den Kritiker des Widerstands gegen Amtsträger, ein Gericht verurteilte ihn zu sieben Jahren. Der Fall ging nach Straßburg.

Oft kann das Menschenrechtsgericht auch in politischen Fällen nur kleinteilige Rügen aussprechen, etwa wegen unfairer Verfahren oder fehlender Rechtsmittel. Dieses Mal aber fiel der Befund deutlich aus: Mammadov sollte wegen seiner Kritik zum Schweigen gebracht werden. Ilgar Mammadov ist also ein politischer Gefangener - so hat es das Gericht 2014 entschieden. Der Ministerrat des Europarats hat versucht, Mammadovs Freilassung zu erwirken - vergeblich. Nun will man sich die Renitenz des Kaukasusstaates nicht mehr bieten lassen. Am 25. Oktober will der Ministerrat erstmals ein Verfahren nach Artikel 46.4 der Menschenrechtskonvention in Gang setzen. Wenn das Regime von Ilham Alijew nicht beidreht, droht der Rauswurf.

Nun hat der Europarat allen Anlass, gerade gegenüber Aserbaidschan mit größerem Nachdruck zu agieren als bisher. Der Ölstaat soll auch Abgeordnete der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewogen gestimmt haben - dem Ruf der Organisation hat das geschadet. So mag das Vorgehen gegen Aserbaidschan auch der Wiederherstellung des eigenen Rufs dienen. Es geht aber um weitaus mehr. In einer Situation, in der Rechtsstaaten erodieren und Menschenrechte zur kleinen Münze werden, will der Europarat ein zentrales Prinzip durchsetzen: Staaten dürfen dem Menschenrechtsgericht nicht nach Belieben die Gefolgschaft verweigern - Urteile müssen umgesetzt werden.

Der Rauswurf als Druckmittel kann allerdings in ein Dilemma führen. Viele zerren am Europarat

Gewiss, Straßburger Entscheidungen werden tausendfach verzögert, torpediert, umgangen. "Aber es gibt einige fundamentale Dinge, die die Seele Europas darstellen", sagt Generalsekretär Thorbjørn Jagland der Süddeutschen Zeitung: "Wir können keine Todesstrafe akzeptieren, keine Folter, keine Zwangsarbeit, keine Strafe ohne Gesetz. Und wir können keine politischen Gefangenen akzeptieren." Aserbaidschan steht daher auch für andere Länder, die von der Fahne gehen könnten. Etwa die Türkei.

"Es ist wichtig, an jeden ein Signal zu senden, dass wir Verstöße gegen fundamentale Prinzipien der Menschenrechtskonvention nicht akzeptieren können", sagt Jagland. Noch harren die Verhaftungen und Entlassungen nach dem Putschversuch in der Türkei der Aufarbeitung in Straßburg. Wie bei all seinen Verfahren, wartet der Gerichtshof auch bei der Türkei zunächst ab, ob der innerstaatliche Rechtsschutz vielleicht doch greift. "Sollte aber der Gerichtshof dereinst entscheiden, dass Menschen dort zu Unrecht im Gefängnis sind, dann müssten sie sofort entlassen werden", sagt Jagland.

Der Rauswurf als Druckmittel kann allerdings in ein Dilemma führen. Ohnehin zerren derzeit starke Kräfte am Europarat. Russland hat im Streit um den Stimmrechtsentzug nach der Krim-Annexion dieses Jahr kurzerhand zwei Drittel seines Jahresbeitrags einbehalten, das sind 20 Millionen Euro. Zudem behält sich Moskau per Verfassung vor, ob es Urteile aus Straßburg umsetzt oder nicht. Auch andere, wie Großbritannien, schwanken zwischen Groll und Unzufriedenheit. Und die Türkei? Man müsste auch hier Druck aufbauen, falls irgendwann Zehntausende von Inhaftierungen und Entlassungen vom Gerichtshof gerügt würden. Aber ein Europarat ohne die Türkei (und ohne Russland) hätte seinen entscheidenden Mehrwert gegenüber der EU verloren. Abermillionen von Menschen würden den Zugang zu einem Gerichtshof verlieren, der gerade für Osteuropa die wichtigste und oft einzige rechtsstaatliche Instanz ist.

Könnte der Europarat also seine eigene Erosion fördern beim Versuch, bei Verweigerung der Gefolgschaft hart zu sein? Anne Brasseur, Ex-Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung, warnt davor, Ausschlussverfahren allzu sehr zu forcieren. Die Menschenrechtskonvention sei eine historische Leistung, die sich in der aktuellen Situation nicht wiederholen lasse. Jagland indes vermutet, die Erosion könnte auch von anderer Seite einsetzen: "Ich glaube, die Gefahr besteht eher dann, wenn wir nicht mehr auf fundamentale Prinzipien bestehen."

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