Europäischer Gerichtshof zu Soda-Club:Ärger um Sprudler aus Nahost

Ein Knopfdruck und aus Leitungswasser wird ein Sprudelgetränk - so funktioniert Soda-Club. Nun beschäftigen sich Europas höchste Richter mit der Firma aus Israel und urteilen indirekt über die Siedlungspolitik.

Matthias Kolb

Unauffällig stehen sie in Millionen deutscher Küchen und machen vielen Menschen das Leben leichter. Man schraubt eine durchsichtige, mit Leitungswasser gefüllte Plastikflasche in ein weißes Gerät, drückt auf den dunkelblauen Knopf und schon zischt und blubbert es.

Europäischer Gerichtshof zu Soda-Club: Der US-Chef von Soda-Club, David Rochlin, neben den Produkten des israelischen Herstellers.

Der US-Chef von Soda-Club, David Rochlin, neben den Produkten des israelischen Herstellers.

(Foto: Foto: AP)

Soda-Club heißt das System, das viele Menschen davon befreit hat, Mineralwasserkästen nach Hause zu schleppen. 1991 wurde das gleichnamige Unternehmen in Israel gegründet, drei Jahre später expandierte man auf den deutschen Markt.

Der Trinksprudler beschäftigt seit einigen Wochen den Europäischen Gerichtshof, am heutigen Donnerstag fand in Luxemburg die mündliche Verhandlung statt. Es geht nicht um Patente, sondern um Zollfragen. Was trocken klingt, ist in Wahrheit eine hochpolitische Angelegenheit. Denn Soda-Club produziert die meisten seiner Flaschen in Mishor Adumim, einer Siedlung im palästinenischen Westjordanland, welches seit 1967 besetzt ist.

Dies löste den Rechtsstreit aus: Ein Abkommen aus dem Jahr 2000 legt fest, dass alle Waren, die "aus dem Gebiet des Staates Israel" stammen, zollfrei in die Europäische Union exportiert werden dürfen. Die Richter des obersten EU-Gerichts müssen nun entscheiden, ob dies auch für Waren aus den besetzten Gebieten gilt - und indirekt, ob Europa die Siedlungspolitik akzeptiert.

Kommission bittet um Unterstützung

Die EU-Kommission vertritt bisher eine klare Meinung: Als Staat Israel gelte nur, was in den Grenzen von 1967 liegt. Der Spiegel berichtet von einem internen Vermerk, in dem die Beamten die Mitgliedsstaaten um "Unterstützung" bitten.

Die Bundesregierung hat sich ihr Urteil schon gebildet: Eine Zollbefreiung für "Waren aus den besetzten Gebieten" könne es nicht geben, steht in der Antwort vom 5. Juni 2009 auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Als Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu kürzlich Berlin besucht, fand Bundeskanzlerin Angela Merkel klare Worte: Sie bezeichnet einen Stopp des israelischen Siedlungsbaus als "wichtigen Baustein" und Voraussetzung für Frieden im Nahen Osten. Ähnlich äußert sich EU-Chefdiplomat Javier Solana. Auch US-Präsident Barack Obama hat den Siedlungsbau kritisiert und möchte im September bei einem Gipfeltreffen zwischen Netanjahu und Abbas vermitteln.

Streitwert von 19.155 Euro und 46 Cent

Ausgelöst wurde der Rechtsstreit bereits im Jahr 2003: Nachdem am Hamburger Hafen Soda-Club-Trinkflaschen samt Sirup ankamen, erkundigten sich die deutschen Zöllner bei ihren Kollegen in Israel nach, ob die Flaschen aus Israel kommen. Die Antwort lautete: Die Waren stammten aus einem Gebiet, "für das der israelische Zoll zuständig ist".

Auf eine zweite Nachfrage, ob die Waren denn aus Siedlungsgebieten "im Westjordanland, im Gazastreifen, in Ostjerusalem oder auf den Golanhöhen" stammten, gab es keine Antwort. Also entschied das Zollamt, die Sprudelwasserbereiter seien zu verzollen. Gegen den Streitwert von 19.155 Euro und 46 Cent legte der deutsche Importeur, die Brita GmbH Einspruch ein - deswegen heißt die Rechtssache C-368/08 in Luxemburg auch "Brita". Die zuständigen Richter des Hamburger Finanzgerichts setzten das Verfahren aus und baten den Europäischen Gerichtshof um eine "Vorabentscheidung".

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie in Israel über den Fall diskutiert wird und wann mit einem Urteil zu rechnen ist.

Reaktionen in Israel

Die israelischen Siedler im Westjordanland hatten bestürzt auf die Forderung der Hamburger Zöllner reagiert: Europa falle in eine Zeit zurück, "als europäische Führer jüdische Produkte boykottierten". Die Regierung in Jerusalem musste jedoch einlenken, denn Europa ist der größte Markt für Israels Exportwirtschaft.

Europäischer Gerichtshof zu Soda-Club: Er machte 2006 Werbung für den Soda-Club: Der frühere Trainer des FC Bayern München, Giovanni Trapattoni.

Er machte 2006 Werbung für den Soda-Club: Der frühere Trainer des FC Bayern München, Giovanni Trapattoni.

(Foto: Foto: oH)

Die EU hatte 2007 Waren im Wert von 14 Milliarden Euro aus Israel eingeführt. Die EU-Exporte nach Israel lagen bei 11,3 Milliarden Euro. Sehr gering waren hingegen die Ausfuhren aus den Palästinensergebieten in die EU: Sie lagen 2006 bei 13 Millionen Euro, zumeist Obst und Gemüse.

Die EU-Ausfuhren dorthin betrugen 39 Millionen Euro. Schließlich sicherte Jerusalem zu, von 2005 an genau mitzuteilen, aus welchem Ort mit welcher Postleitzahl ein jedes Erzeugnis stammt. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung umgingen Siedlerbetriebe diese Vorgaben, indem sie Briefkastenfirmen im Kernland einrichteten.

Soda-Club Ltd. möchte sich zu dem Thema nicht äußern. Aus der Zentrale in Tel Aviv heißt es, dass ihre deutsche Tochter alle fälligen Gebühren bezahle. Ansonsten erklärt man: "Soda-Club ist ein nicht politisches Unternehmen und wird die politische Diskussion anderen überlassen."

Auf der deutschen Website des Unternehmens sprudelt es überall voller Blasen, der interessierte Kunde kann sich durch die Relax-Zone und die Family-Zone klicken oder online Flaschen bestellen.

Der Marketing-Chef des Unternehmens, Asaf Snear, sagte der Süddeutschen Zeitung im Juli 2009, in Mishor Adumim liege die "Hauptfabrik". Insgesamt beschäftige das Unternehmen 800 bis 1000 Mitarbeiter, bis zu 300 von ihnen in dieser Siedlung. Das Unternehmen liefert laut Snear in 32 Länder, weshalb der vielbeschäftigte Mann viel in der Welt herumreise und sich nur am Telefon äußere.

Bereits im vergangenen Jahr hatte Soda-Club eine Schlappe hinnehmen müssen: Damals musste es das Unternehmen zulassen, dass andere Hersteller die Kohlensäurezylinder nachfüllen. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, die Firma nutze ihre Marktmacht aus.

Nach der heutigen mündlichen Verhandlung vor der IV. Kammer des EuGH wird Generalanwalt Yves Bot am 29. Oktober seinen Schlussantrag unterbreiten. Die fünf Richter beginnen anschließend mit ihren Beratungen - ein Urteil wird im Frühjahr 2010 erwartet.

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