Europäischer Gerichtshof:Gegen das Abholzen von Polens Rechtsstaat

Im Streit um den Schutz eines Urwaldes wagen die Richter des Europäischen Gerichts Neues: Sie drohen der Regierung in Warschau mit einem Zwangsgeld - und könnten damit einen Präzedenzfall schaffen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Satz klang ungewohnt kämpferisch für einen EU-Juristen. "Wo die Werte Europas aufgekündigt werden, schlägt die Stunde der Wahrheit für die dritte Gewalt", rief Thomas von Danwitz, deutscher Richter am Europäischen Gerichtshof, dem Tagungspublikum in Berlin zu. Gewiss, die Gäste der Konrad-Adenauer-Stiftung waren an jenem Donnerstag Mitte Oktober darin einig, dass der Abbau des Rechtsstaats in den EU-Ländern Polen und Ungarn empörend sei. Nur überwog der Eindruck, dass die EU-Justiz eigentlich kein wirklich scharfes Schwert zur Verfügung hat, um dem Einhalt zu gebieten.

Am Montagabend folgte die Auflösung des rätselhaften Satzes. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen ein Zwangsgeld angedroht. Es geht dabei nicht um den Rechtsstaat in Polen, noch nicht. Sondern um den geschützten polnischen Urwald Białowieża. Der 1500 Quadratkilometer große Wald ist eines der größten naturbelassenen Waldgebiete Europas, aber Polen hat den Holzschlag verdreifacht. Die EU-Kommission hat im Sommer eine Vertragsverletzungsklage erhoben, am 27. Juli hat der EuGH-Vizepräsident im Eilverfahren den vorläufigen Stopp der Arbeiten verfügt, ohne Erfolg. Nun hat das Gericht die einstweilige Anordnung wiederholt - und dabei erstmals in seiner Geschichte mit der Androhung eines Zwangsgelds bereits im Eilverfahren verbunden. 100 000 Euro pro Tag, sollte Polen nicht einlenken.

Mit einem solchen Zwangsgeld kann der Druck in einem Vertragsverletzungsverfahren enorm erhöht werden. Bisher konnten widerborstige Staaten darauf setzen, dass finanzielle Sanktionen erst ganz am Ende eines langen Verfahrens drohen. Wenn dagegen schon mit einer Eilentscheidung die Gelduhr zu ticken beginnt, dann wird es für die Staaten teuer, auf Zeit zu spielen und Fakten zu schaffen.

Nun ist die Hartleibigkeit Polens im Umgang mit dem Urwald gewiss ein Ärgernis. Aber würden die EU-Richter allein wegen der Baumfällarbeiten an der weißrussischen Grenze einen neuen Sanktionsmechanismus einführen? Wahrscheinlich denkt man dabei an ein weiteres, politisch ungleich brisanteres Verfahren, das den Luxemburger EU-Richtern bald ins Haus stehen könnte - gegen das Abholzen des Rechtsstaats in Polen. Im Juli hat die EU-Kommission die Vorbereitung eines Vertragsverletzungsverfahrens beschlossen.

Allerdings kranken all diese Bestrebungen bisher daran, dass ein handfester Rechtsstaats-Artikel in den EU-Verträgen fehlt. Nicht einmal die Einrichtung eines Verfassungsgerichts ist in der EU vorgeschrieben. Die polnischen Professoren Robert Grzeszczak und Ireneusz Pawel Karolewski zeigten kürzlich im Verfassungsblog den Widerspruch auf. "Die EU leidet an einem institutionellen Widerspruch zwischen der zentralen Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit im Rechtssystem der EU und der Unfähigkeit der Union, den Schutz der Rechtsstaatlichkeit zu garantieren."

Doch möglicherweise arbeiten die EU-Richter daran, die juristischen Grundlagen herauszuarbeiten. Derzeit ist ein Verfahren wegen einer Klage portugiesischer Richter anhängig, die wegen Gehaltskürzungen ihre richterliche Unabhängigkeit bedroht sehen. Aus der Klage dürfte wohl kaum etwas werden. Aber das Verfahren könnte dem EuGH Gelegenheit bieten, den bisher nicht sonderlich beachteten Artikel 19 EU-Vertrag zu aktivieren - zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Europa. Danach sind die Staaten verpflichtet, Rechtsbehelfe zu schaffen, "damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist". Dahinter steckt der Gedanke, dass jedes nationale Gericht gleichsam im Nebenamt auch ein europäisches Gericht ist - eine Art EU-Amtsgericht, wenn man so will. Denn die europäische Justiz hat nur an der Spitze eigene Gerichtshöfe, darunter fungieren die nationalen Gerichte als eine Art Zulieferbetriebe. Daraus lässt sich der Gedanke ableiten: Wenn in einem Staat die Unabhängigkeit der Justiz ausgehöhlt wird, dann ist das nicht nur eine nationale, sondern auch eine europäische Angelegenheit. Der EuGH, der eigentlich nicht in nationale Justizstrukturen hineinregieren darf, könnte dadurch doch einen juristisch wasserdichten Zugriff auf die fragwürdigen Umtriebe in Polen erhalten. EU-Richter von Danwitz schien bei seinem Berliner Vortrag jedenfalls genau darüber nachzudenken. Wenn die Richter nicht unparteiisch seien, dann sei das gesamte System des Unionsrechtsschutzes betroffen. "Deswegen ist das Erfordernis der Unabhängigkeit eines Gerichts so essenziell."

So könnten der Schutz des polnischen Urwalds und die Gehaltsklage der portugiesischen Richter letztlich dazu dienen, die juristischen Instrumente zu schärfen - damit der Gerichtshof gewappnet ist, sollte die EU-Kommission mit dem Rechtstaatsverfahren gegen Polen ernst machen. In Berlin war übrigens auch EuGH-Präsident Koen Lenaerts vertreten. Der EuGH dürfe natürlich nicht als Akteur auftreten, sagte er. Aber er dürfe sich als Gericht auch nicht vor der Verantwortung drücken.

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