Manchmal, wenn auch selten, weichen die Urteile des Europäischen Gerichtshofs von den Schlussanträgen der Generalanwälte ab. Gerade bei wichtigen Asylentscheidungen geschah das mehrmals in jüngster Zeit. Diesmal nicht: Mit größter, ja fast brutaler Deutlichkeit verwarfen die Luxemburger Richter am Mittwoch die Klage der Slowakei und Ungarns gegen den Beschluss der EU vom September 2015, Flüchtlinge auf die Mitgliedsstaaten der EU zu verteilen. Und sie argumentierten fast wörtlich so wie vor sechs Wochen Generalanwalt Yves Bot.
EuGH-Urteil:Feldstecher statt Flüchtlinge
Niemand wird die Ungarn und Slowaken zwingen können, Fremde in ihr Land zu lassen, auch Europas Oberstes Gericht kann es nicht. Vielleicht aber ist das auch gar nicht einmal nötig.
Von Thomas Kirchner
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