EuGH-Urteil:EU-Staaten müssen keine humanitären Visa an Flüchtlinge vergeben

EuGH-Urteil: Wie die Frau und die Kinder auf dem Bild, sind allein in der vergangenen Woche mindestens 30 000 Menschen aus der umkämpften syrischen Stadt Aleppo geflohen.

Wie die Frau und die Kinder auf dem Bild, sind allein in der vergangenen Woche mindestens 30 000 Menschen aus der umkämpften syrischen Stadt Aleppo geflohen.

(Foto: AFP)
  • EU-Staaten müssen keine humanitären Visa an Flüchtlinge vergeben.
  • So urteilt der EuGH - und weist damit die Klage einer syrischen Familie ab.
  • Dabei zeigt sich: Das Schicksal der Menschen in Syrien ist außerhalb der Reichweite der europäischen Grundrechte.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Für ein paar Wochen konnten man glauben, die europäischen Grundrechte öffneten syrischen Flüchtlingen unverhofft eine Tür nach Europa. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat sich Anfang Februar überraschend für die Erteilung humanitärer Visa ausgesprochen. Nun ist diese Aussicht dahin: Der EuGH hat den kühnen Vorstoß abgelehnt.

Geklagt hatte eine syrische Familie mit drei kleinen Kindern - orthodoxe Christen, die im ohnehin brandgefährlichen Bürgerkriegsland zusätzlichen Risiken ausgesetzt sind. Irgendwie hatten sie es für einen Tag bis zur belgischen Botschaft im libanesischen Beirut geschafft, wo sie einen Visumsantrag stellten, um nach Belgien zu gelangen - zur Stellung eines Asylantrags.

Die bedrängte Lage der Menschen hatte Generalanwalt Paolo Mengozzi, Jahrgang 1938, zu einem unerwarteten Schritt motiviert: Mit bewegenden Worten forderte er in seinem Schlussantrag - das ist eine Art gutachterlicher Vorschlag für das Gericht -, Menschen in wirklich ausweglosen Situationen ausnahmsweise einen Anspruch auf ein Visum zu gewähren, und zwar auf der Basis der EU-Grundrechtecharta. Die Familie habe praktisch keine Chance: "In Syrien bleiben? Unvorstellbar. Sich unter Lebensgefahr skrupellosen Schleusern ausliefern, um Italien oder Griechenland zu erreichen? Unzumutbar."

Doch der für Luxemburger Verhältnisse ungewöhnlich eindringliche Appell des italienischen Juristen konnte die Kollegen nicht überzeugen. Zwar zitiert der EuGH in seinem 15-seitigen Urteil all jene Vorschriften, die nach Schutz und Hilfe klingen: etwa das Verbot unmenschlicher Behandlung, das in der Charta wie auch in der Menschenrechtskonvention steht. Und ebenjenen Visakodex, wonach die Mitgliedsstaaten Visa erteilen können, wenn sie es "aus humanitären Gründen" oder aufgrund internationaler Verpflichtungen für erforderlich halten.

Allerdings kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis: Der Visakodex ist hier nicht anwendbar, weil die Menschen ja nicht - wie dort vorgesehen - nur 90 Tage bleiben wollen, sondern auf Dauer. Der Antrag der Familie habe mithin einen "anderen Gegenstand als den eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt". Und weil der Visakodex nicht einschlägig ist, hat auch die EU-Grundrechtecharta keine Geltung. Anders ausgedrückt: Die Verheißungen des europäischen Asylsystems gelten nur für jene, die Europa erreichen, auf welchem Weg auch immer. Das Schicksal der Menschen in Syrien, so bedrückend es auch sein mag, ist außerhalb der Reichweite der europäischen Grundrechte.

Was wäre geschehen, wenn der Gerichtshof dem Generalanwalt gefolgt wäre? Die EU-Staaten, so heißt es im Urteil, wären dazu verpflichtet gewesen, "es Drittstaatsangehörigen de facto zu ermöglichen, einen Antrag auf internationalen Schutz bei den Vertretungen der Mitgliedsstaaten im Hoheitsgebiet eines Drittstaats zu stellen". Die europäischen Botschaften und Konsulate in den bedrohten Regionen hätten also zu Außenstellen der nationalen Asylbehörden umgewandelt werden müssen. Rechtlich, so merkt der EuGH an, gebe es aber keinerlei internationale Verpflichtung, Asylanträge außerhalb Europas entgegenzunehmen.

Genau dies hatte Mengozzi freilich angeprangert - weil dieses System faktisch den Schleusern in die Hände spiele: Die Verweigerung von Visa treibe die Menschen "in die Arme jener, gegen die die EU derzeit vor allem im Mittelmeer mit großen operationellen und finanziellen Anstrengungen vorgeht".

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