Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Deutschland, über Europa und über seine eigene Zukunft. Ist der Vertrag von Lissabon verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht gibt es seit 47 Jahren, fünf Monaten und neun Tagen. Womöglich geht nun seine große Zeit zu Ende, womöglich muss das Gericht akzeptieren, dass ein Teil seiner Macht an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg übergeht.
Schafft es sich selbst ab? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (© Foto: dpa)
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Am Dienstag um 10 Uhr beginnt eine der wichtigsten Verhandlungen in der Geschichte des Gerichts, vielleicht die wichtigste. Es geht um den EU-Vertrag von Lissabon - also darum, ob die Bundesrepublik, ohne das Volk zu fragen, mit dem Lissabon-Vertrag eine neue höhere Rechtsordnung über das Grundgesetz stellt.
Aber das ist nicht alles: Es geht zugleich um die Zukunft des Bundesverfassungsgerichts, um die Zukunft der Instanz also, die das politische und gesellschaftliche Leben in Deutschland geprägt und gestaltet hat wie kaum eine andere. Es geht darum, ob die Macht und die Herrlichkeit des Karlsruher Gerichts samt dem finalen Grundrechtsschutz, der ihm bisher anvertraut ist, weitgehend nach Luxemburg übergeht, zum Europäischen Gerichtshof.
In Karlsruhe steht also ein juristischer Großkampf an. Die umfangreichen Klageschriften, unter anderem die des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, zitieren Aufsätze derzeitiger und früherer Verfassungsrichter, die eine gehörige Skepsis gegenüber den europäischen Entwicklungen erkennen lassen.
Verstoßen einige Punkte des Lissaboner Vertragswerks gegen das Demokratiegebot des deutschen Grundgesetzes? Kann und darf es sein, dass die EU künftig selbst ihre Kompetenzen erweitert - und dass hiergegen allenfalls der Europäische Gerichtshof einschreiten kann? Dieses Gericht in Luxemburg hat bisher im Zweifel immer für die EU entschieden. Darf es sein, dass die nationalen Parlamente immer mehr und immer häufiger nur noch Vollstrecker dessen sind, was die EU ihnen vorgibt?
Der Themenkataolog, den das Bundesverfassungsgericht für die Verhandlung aufgestellt hat, zeigt: Nach Karlsruhe ist für zwei Tage lang eine Generalversammlung der verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen einberufen worden.
Wenn Karlsruhe das deutsche Zustimmungsgesetz zum EU-Reformvertrag für verfassungswidrig erklärt, dann ist dieser Reformvertrag tot, den schon 23 der 27 EU-Mitgliedsländer ratifiziert haben. Die sechs Richter und zwei Richterinnen des Zweiten Senats urteilen daher zwischen Zittern und Zagen.
Folge einer negativen Entscheidung: Der Versuch, die EU zu reformieren, wäre für lange Zeit gescheitert. Dem Gericht würde der Vorwurf gemacht, nicht nur der europäischen Idee geschadet, sondern auch verhindert zu haben, dass das Europäische Parlament mehr Rechte erhält. Andererseits aber bleibt diesem EU-Parlament das für ein Parlament entscheidende Gesetzesinitiativrecht nach wie vor vorenthalten. Dieses Parlament bleibt, auch wenn es mehr Rechte hat, ein kastriertes Parlament, das sich nur mit dem bechäftigen darf, was Ministerrat oder Kommission ihm vorlegen.
Was, so lautet die große Karlsruher Frage, bewerten die Richter also stärker: Dass es künftig mit dem Lissaboner Vertrag ein Stück mehr Demokratie in Europa gibt - oder dass es in diesem Lissabon-Europa gleichwohl noch immer viel zu wenig Demokratie gibt? Gibt sich das Gericht zufrieden mit dem dem Wenigen - oder fordert es mehr?
Schon etliche Male hat Karlsruhe bei seinen Entscheidungen zur Europäischen Integration gerufen: Bis hierher und nicht weiter! Und dann hat es doch Weiterungen zugelassen. Wenn es das diesmal auch so macht, wird die Lissabon-Entscheidung die letzte Entscheidung sein, die Karlsruhe zu Europa fällt. Dann rollt Europa über das Gericht hinweg.
Anderswo entscheidet das Volk, in Deutschland das Bundesverfassungsgericht. Womöglich entscheidet das Gericht diesmal, dass nun die Zeit dafür da ist, das Volk entscheiden zu lassen.
(sueddeutsche.de/gba)
Kapitalabzug aus Südeuropa
Selbstverständlich werden auch die Karlsruher Richter ernannt. Allerdings ist ihnen anders also den Brüssler Marionetten nur eine einzige Amtszeit erlaubt dass heißt sie haben keinen Grund bequem zu sein weil sie nicht nochmal ernannt werden können. Die Vorratsdatenspeicherung wird zu 99 % nicht weiter in der jetztigen Form weiterexistieren es sei denn Karlsruhe ändert seine seit dem Volkszählungsurteil (keine anlassunabhängige Erhebung von Daten) konstante Rechtssprechung.
Ja die EU hat ein strenges Kartellrecht weil es die neoliberale Doktrin so verlangt. Die neoliberale Doktrin verlangt aber auch möglichst rechtlose Arbeitnehmer und genau dies will die EU Erreichen: Kapitalsverkehrsfreiheit, europaweite Ausschreibungen wo selbstverständlich das Land mit dem niedrigstem Lohn gewinnt usw).
Kein Fraktionszwang ich bitte sie, dass ist zwar sehr nett. Allerdings was bringt es mir unabhängige Abgeordnete (wenn es mal keine Lobbyisten sind) zu haben die aber keinerlei Demokratisches Fundament haben (Stichwort 1 man 1 vote). Was würden sie denn sagen wenn hier ein Wahlgesetz verabschiedet würde, dass einem Bayern ein 1000 faches Stimmgewicht denn eines Hamburgers einräumen würde ?. Und genau so ist die Situation im Europäischen Parlament.
Aber wenn sie schon ein Fan dieser nicht legitimierten Quasselbude sind, dann können sie mir ja sicher ein par Beispiele von spannenden und Grundsätzlichen Debatten in diesem Haus nennen wo die maßgebliche Weichen für unsere Zukunft gestellt worden sind.
Da EU Recht grösstenteils auf ökonomische Themen beschränkt wurde, darf man sich nicht wundern, wenn es hauptsächlich um ökonomische Themen geht und die Grundrechte hauptsächlich auf diesem Feld entwickelt wurden.
Wenn EU Recht wirklich so sehr die Interessen 'des Kapitals' vertreten würde, wieso gibt es dann ein Kartellrecht, was als eines der schäfsten gilt ?
Ausserdem, wieso sind dann die britischen Konservativen (Thatcher und Co..) so vehement gegen die EU und kritisieren sie als 'Sozialismus durch die Hintertür' ... denen ist die EU zu sozial. Was denn nun ?
Ausserdem werden die Richter analog wie nationale Richter ernannt und sind keine Vertreter der Regierungen ... haben Sie denn die Richter in Karlsruhe gewählt ?
Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung steht noch aus...
Bei den Nackscannern gibt es meines Wissens kein EU Gesetz, allenfalls Vorstösse.
Das EP ist in einer Hinsicht in der Praxis demokratischer auch wenn es auf dem Papier anders aussieht: Stichwort Fraktionszwang: Die Kommission hat dieses Druckmittel nicht und viele Vorschläge werden vom EP abgeändert.
Beim Bundestag kann die Regierung mit diesem Druckmittel ihre Meinung durchpauken...wo bleibt da die Demokratie ?
Bitte nicht sagen, die Minister wurden gewählt - haben Sie Herrn Glos zum Wirtschaftsminister gewählt ? Stand auf Ihrem Wahlzettel, dass Herr Steinmeier Kandidat für das Amt des Aussenminister ist ?
"Der EUGH hat schon öfter (vor allem im Agrarbereich und im Wettbewerbsrecht) EU Gesetzgebung kassiert, weil diese mit den EU Grundprinzipien (Grundwerten) nicht im Einklang standen. Der 'berühmteste' Fall ist die Von-Deetzen Saga wo ein Bauer 2-mal die Milchquotenregelung sprengte und es erst beim 3. Anlauf zu keiner Klage mehr kam.
Das Bestätigt mich doch indirekt.
Erstens die EU Grundprinzipien sind nicht mit unseren Grundrechten aus dem GG Gleichzusetzen. Die Grundwerte der EU basieren größtenteils auf ökonomischen Intressen des Kapitals. Und genau diese wurden durch die Urteile ja auch verteidigt. Mehr Wettberwerb bedeutet eben sehr oft mehr Lohndumping. EU Recht das unsere Grundrechte mit Füßen tritt ist zb. die Vorratsdatenspeicherung die Nacktscanner an Flughäfen usw hier hat der EUGH noch nie eingeschritten. Und das ist es auch was Schachtschneider mit Grundrechte meint nämlich die klassischen Abwehrrechte gegen den Staat.
Es gibt auch im EU Recht keine klageart die analog zur Allgemeinen Handlungsfreiheit (art. 2I GG) wäre folglich ist der Rechtsschutz des EUGH A) Wesendlich teurer zu erlangen und B) nicht so umfassend wie der durch Karlsruhe zumal die Karlsruher Richter unabhängig sind und die des EUGH Büttel ihrer Regierungen.
Außerdem warte ich sehnsüchtig darauf wie sie mir das schein Europaparlament schönreden wollen.
"Der EUGH noch NIE in seiner ganzen Geschichte einen einzigen Rechtssatz aus Europa für grundrechtswidrig erklärt."
Leider Falsch (ein Fehler der auch Prof.Schachtschneider unterläuft) !
Der EUGH hat schon öfter (vor allem im Agrarbereich und im Wettbewerbsrecht) EU Gesetzgebung kassiert, weil diese mit den EU Grundprinzipien (Grundwerten) nicht im Einklang standen. Der 'berühmteste' Fall ist die Von-Deetzen Saga wo ein Bauer 2-mal die Milchquotenregelung sprengte und es erst beim 3. Anlauf zu keiner Klage mehr kam.
Sorry, wenn der Kommentar über das Streikrecht auf den Laval-Fall anspielt, dann ist dies auch falsch: dort hat die Gewerkschaft geschlampt und ihre Hausaufgaben nicht gemacht: wenn man vor Gericht nicht das notwendige Material vorlegt, dann verliert man den Fall, auch wenn man im Recht ist ... es wurden keine Beweise vorgelegt und damit waren die Argumente nicht zu halten: z.B. hat die Gewerkschaft nie den gewünschten Lohn genannt... sie wollte Tarifverhandlungen erzwingen und keiner weiss daher wieviel Lohndumping hier wirklich im Spiel war, da die Gewerkschaften die Karten nicht auf den Tisch gelegt hat ... da darf man sich nicht wundern, wenn man den Fall verliert.
Das sollten Sie vielleicht besser einmal unsere nebenbeschäftigten Politiker fragen, die - ohne das Vertragswerk zu kennen (!!!) - im Bundestag und im Bundesrat vollkommen unkritisch und geradezu ignorant für die EU-Verfassung gestimmt hatten ... :-((
Die vorliegende EU-Verfassung ist zutiefst undemokratisch, weil sie die demokratischen Grundrechte, die Menschenrechte und die sozialen Standarts der EU-Bürger geradezu "schleift" ...
während die Kartell ähnlichen Unternehmen und Konzerne in der EU mangels Rechtssicherheit absolute "Narrenfreiheit" erhalten und zu (weiterem) Lohndumping, unsittlichen Gewinnen, zu Bestechung und Korruption förmlich eingeladen werden ...
durch z.B. "Warenverkehrsfreiheit", "Insolvenzrecht", "Herkunftslandprinzip", "grenzenlose Kapitalsverkehrsfreiheit", etc. ...
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JA zu Europa und zur EU - aber NEIN zu DIESER EU-Verfassung !!!
Paging