Einer wird verlieren: Im Rechtsstreit um den Vertrag von Lissabon büßt entweder das Grundgesetz seine Bedeutung ein, oder die EU-Reform scheitert.
Wenn Karlsruhe über Europa verhandelt, dann ist das stets ganz großes Theater - klassisches Staatstheater, ein Drama um Sein oder Nichtsein Deutschlands.
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Als Bundeskanzlerin Angela Merkel am 13. Dezember 2007 in Lissabon den EU-Reformvertrag unterschrieb, hatten nicht alle Beobachter die Beeinträchtigung nationaler Souveränitätsrechte im Blick. (© Foto: AFP)
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"Finis Germaniae", das ist der Titel des Stücks, das seit 35 Jahren in Karlsruhe immer wieder aufgeführt wird: Die Kläger marschieren mit einem Ausrufezeichen in den Saal, die Richter biegen es dann zu einem Fragezeichen um.
Es geht jeweils um die Grundprinzipien der Demokratie und die Souveränität; es wird die deutsche Staatsgewalt beschworen, es wird über Hoheitsrechte gerechtet und mit juristischen Ketten geklirrt - mit der Legitimationskette zum Beispiel.
Legimationskette? Alle Staatsgewalt muss nach dem Grundgesetz vom deutschen Staatsvolk ausgehen und sich auf dieses zurückführen lassen. Die Übertragung von Hoheitsrechten darf also nicht so weit gehen, dass die Bundestagswahl ihr politisches Gewicht verliert.
Das sind die fundamentalen Probleme, um die das Gericht seit jeher kreist, wenn es über Europa verhandelt. In den Urteilen werden gern gewaltige Prämissen für den Fortgang der europäischen Einigung formuliert, an denen gemessen aber fast jeder EU-Vertrag für verfassungswidrig hätte erklärt werden müssen; zumal der Maastricht-Vertrag, der den Euro erschaffen hat. Damals, 1993, schrieb das Gericht ein Urteil, das sich zunächst las wie die Begründung für die Verfassungswidrigkeit des Vertrags, das aber dann einmündete in eine etwas angeberische Drohung, die sich wie folgt anhörte: bis hierher und nicht weiter!
Karlsruhe hat den Showdown zwischen Grundgesetz und EU-Verträgen immer hinausgeschoben, mit lautstarken Worten und kleinlauten Schlussfolgerungen: "Solange" das Grundgesetz Gültigkeit behalte und "solange" die Grundrechte von der EU beachtet würden - "solange" werde sich das höchste deutsche Gericht als Wächter der Verfassung in die europäischen Dinge nicht einmischen. Wie lange dauert "solange"?
Am Dienstag und Mittwoch verhandelt das Gericht über den EU-Reformvertrag von Lissabon. Der Lissabon-Vertrag ist der partiell identische, noch etwas kompliziertere Ersatz für die EU-Verfassung, die an ablehnenden Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war.
Diesmal muss das Gericht entweder nein zum Vertrag sagen - oder es hat künftig nichts mehr zu sagen. Es ist nämlich so: Der EU-Reformvertrag von Lissabon nimmt dem Bundesverfassungsgericht einen Teil seiner bisherigen Macht und Herrlichkeit. Der finale Grundrechtsschutz, der dem Karlsruher Gericht bisher anvertraut war, geht partiell auf den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg über. So behaupten es jedenfalls die Kläger.
Im Urteil über den Maastricht-Vertrag von 1993 hatten sich die Richter selbst eine besondere Position eingeräumt: Sie nahmen für sich in Anspruch, die weitere europäische Entwicklung genau zu kontrollieren. Einer der damaligen Richter, Paul Kirchhof, gebrauchte in seinen Erläuterungen des Maastricht-Urteils das Bild vom Kontrollhäuschen.
Das Europäische Recht ströme wie über eine Brücke nach Deutschland; auf der Brücke aber stehe ein Kontrollhäuschen, darin die Richter des Bundesverfassungsgerichts, um aufzupassen, dass nichts Grundrechtsfeindliches nach Deutschland kommt. Der Lissabon-Vertrag befiehlt nun aber die Zwangsräumung des Kontrollhäuschens: Er räumt den Karlsruher "Bis-hierher-und-nicht-weiter"-Vorbehalt beiseite und erklärt die Karlsruher Kontrolle über angeblich "ausbrechende Rechtsakte" der EU für erledigt.
Über Brüsseler Ausschweifungen soll künftig nicht mehr Karlsruhe, sondern der EU-Gerichtshof zu Luxemburg befinden. Wenn die EU also künftig, wie es die Kläger gegen den Lissabon-Vertrag befürchten, sich selbst ihre Kompetenzen auf Kosten der Mitgliedsstaaten erweitert, kann nur noch der EU-Gerichtshof eingreifen. Und der hat bisher im Zweifel fast immer für Brüssel entschieden.
Das Karlsruher Gericht urteilt also nun auch über seine eigene Zukunft. Es steht vor dem Lissabon-Vertrag wie vor einem deutsch-europäischen Aufgebot. Die große Frage an das Gericht ist die des Pfarrers in einem Hollywood-Hochzeits-Film: Wer etwas gegen diese Verbindung einzuwenden hat, der spreche jetzt - oder der schweige für immer.
Erklärt das Gericht deswegen den EU-Vertrag für verfassungswidrig, ist eine EU-Reform für lange Zeit gescheitert. Dem Gericht würde der Vorwurf gemacht, nicht nur der europäischen Idee geschadet, sondern verhindert zu haben, dass das Europäische Parlament mehr Rechte erhält. Andererseits ist es so, dass das EU-Parlament auch mit den neuen Lissabon-Rechten ein kastriertes Parlament bleibt: Ein Gesetzesinitiativrecht, wie es zu einem richtigen Parlament gehört, kriegt es nach wie vor nicht.
Das nationale Parlament hat also immer weniger und das Europa-Parlament nicht viel genug zu sagen. Was werden die Richter stärker gewichten: Dass es mit dem Lissabonner Vertrag ein Stück mehr Demokratie gibt in Europa? Oder dass es dort noch immer zu wenig Demokratie gibt?
Anderswo entscheidet über Europa das Volk. In Deutschland entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Womöglich entscheidet das Gericht diesmal, dass die Zeit dafür reif ist, das Volk entscheiden zu lassen. Ausgeschlossen ist das nicht: Den Weg weist Artikel 146, der Schlussartikel des Grundgesetzes.
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"Anderswo entscheidet über Europa das Volk. In Deutschland entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Womöglich entscheidet das Gericht diesmal, dass die Zeit dafür reif ist, das Volk entscheiden zu lassen. Ausgeschlossen ist das nicht: Den Weg weist Artikel 146, der Schlussartikel des Grundgesetzes."
Es bleibt zu hoffen, Herr Prantl.
Obwohl: Auf die professionelle und millionenschwere Werbekampagne von Springer, Bertelsmann, der INSM und unserer Regierung (!) bin ich dann schon gespannt. Den Gegenpol werden kleine, hausgemachte Videos auf Youtube darstellen, die kaum einer sieht.
Und nachher werden die Deutschen so stimmen, wie es gewünscht war. Wenn schon die Schweizer ihre Demokratie eben zu Grabe tragen, im Ernst, was wird dann von unserem Volk der fehlenden Zivilcourage und des fehlenden Weiterblicks zu erwarten sein?
Meint: www.demokratie-ist-wichtig.de
"Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb."
Das soll die Begründung für eine neoliberale Ausrichtung der Eu sein?
Was stört Sie an dem Text das Adjektiv frei und das Fehlen des Adjektivs gleich?
Wenn man nun nämlich die ideologische Brille abnimmt, erkennt man das ein freier Binnenmarkt eben ganz und gar nicht den gefürchteten freien Markt des Neoliberalismus meint, sondern den freien Zugang und die gleiche Behandlung aller aus der Union meint.
Nur lesen ist da nicht ausreichend, aber sicher Voraussetzung für das Verständnis!
Die Irrelevanz meiner persönlichen Meinung ist mir durchaus bewusst, und erfüllt mich das nicht mit Bitterkeit, doch ist eben auch das Grundgesetz nie dem Volke zur Abstimmung vorgelegt worden, es gibt einige die das sogar für klug halten!
Desweiteren sagt die Stelle an welchem die Grundrechte erwähnt werden, nichts über deren Bedeutung aus, und die prinzipielle Ausrichtung der EU an den Grundrechten werden auch Sie nicht in Frage stellen.
Auch die vage Formulierung dieser Grundrechte hat seine Gründen, da es in vielen Staaten unterschiedliche Grundrechte gibt, in Portugal zum Beispiel das des freien und kostenlosen Zugangs zu Gesundheit, das im Grundgesetz nicht erwähnt wird. eine strikte Orientierung an den deutschen Grundrechten wäre nun ja eine nationalistische? Forderung an diesen Vertrag gewesen, der die Negierung weitergehender Grundrechte anderer Staaten zur Folge gehabt hätte.
Wie so oft muss bei einer demokratischen Willensbildung ein Kompromiss herauskommen. finden Sie da schlimm, ich nicht!
Und da haben Sie recht, die EU ist eine Wirtschaftsunion und wird es auch bleiben, wenn man sich nicht auf ein grundlegendes politisches Vertragswerk, wie gesagt ob man es jetzt EU-Verfassung nennt oder auch nicht, einigt in dem politische Mittel den EU-Institutionen zugebilligt werden, um genau diesen Zustand der Wirtschaftsunion um die politische Ebene zu erweitern.
Die Mißbrauchsgefahr ist machtpolitischen Regelungen sozusagen in die Wiege gelegt, dazu bedarf es einer wachsamen Öffentlichkeit und Presse, da wird auch ein 1 man 1 vote EU-Parlament nicht ausreichen.
Bezüglich der Außen- und Sicherheitspolitik, glaube ich, das unsere Meinungen zu weit auseinander liegen, als das eine Vertiefung Sinn hätte.
Es ist irrelevant, in wie weit sie das gewünschte Mitspracherecht der Bürger befürworten oder ablehnen. In Sachen, welche das Volk in seiner Sourveränität betreffen, darf die Politik nicht über die Köpfe der Bürger hinweg entscheiden. Und das ist auch richtig so.
Zitat: "Woher das Gerücht kommt, das ein geeintes Europa ein neoliberales Europa sein wird oder gar sein,soll bleibt mir auch bei häufiger Wiederholung ein Rätsel". Soso. Haben sie den Vertrag überhaupt gelesen? Darin steht: "Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb." Gleich am Anfang des Vertragsswerkes heißt es: "Der freie Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr
sowie die Niederlassungsfreiheit werden von der Union und innerhalb der Union nach Maßgabe der Verfassung gewährleistet." Erst weit hinter der Defnition der wirtschaftlichen und politischen Ausgestaltung der EU kommt eine Grundrechtsscharta. Diese sind deutlich vager gehalten als die Grundrechte in unserem GG. Leider bietet die SZ hier nicht viel Platz für meine Ausführungen. Daß aus diese Artikel aber neoliberale Züge tragen, ist m.E. durchaus offensichtlich. Man spürt: Die EU ist primär ein Zusammenschluß aus wirtschaftlichen Interessen. Unglaublich: Dieser Text sollte einst Verfassung werden!
In der Tat wäre eine politische Einheit nicht verkehrt. Aber nicht, wenn in einem Text von Verfassungsrang die wirtschaftliche Ausrichtung einer Staatengemeinschaft festgelegt wird! Und diese deutlich stärkeres Gewicht erhält, als irgendwelche Menschen- und Bürgerrechte! Sie sprechen "Protektionismus" an: Diesen kann ich in einer vertraglichen Festsetzung der gegenwärtigen, neoliberalen Wirtschaftsordnung klar erkennen. In vertraglichen Werken von Verfassungsrang haben m.E. solche Dinge nichts, aber auch gar nichts verloren, insbesondere dann nicht, wenn sie gegenüber Menschen- und Bürgerrechten eine derart hohen Stellenwert einnehmen.
Eine Harmonisierung verschiedener Aspekte der EU, die durch diesen Vertrag geregelt werden, insbesondere der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, wird zum Fortführen der gegenwärtigen neoliberalen Politik mißbraucht werden. Das Vertragswerk setzt hier keine klaren Grenzen, sondern verpflichtet sogar, in dieser Richtung mitzuarbeiten. Das Vertragswerk ist also keinesfalls geeignet automatisch von Vorteil zu sein, nur wiel eine "Harmonisierung" statt
Die politische Einheit Europas ist sicherlich kein Garant, aber ein Bestandteil des Frieden in Europa.
Dieser Schrei nach Volksentscheid, der übrigens mit jeder wichtig EU-Frage laut wird, hat mich schon immer erschreckt, weil die so heftig geforderte Volksstimme ist nicht eine Stimme der Vernunft und der Abwägung, die bei solchen Entscheidungen im Vordergrund stehen sollten.
Woher das Gerücht kommt, das ein geeintes Europa ein neoliberales Europa sein wird oder gar sein,soll bleibt mir auch bei häufiger Wiederholung ein Rätsel, ist nicht gerade ein politische Einheit das beste Rezept um die faktisch bestehende wirtschaftliche Einheit zu begleiten und zu regulieren, und daher gerade um neoliberale Entwicklungen zu verhindern notwendig?
Man kann nicht nach internationaler Regulierung schreien, und dann,bei der Ausgestaltung solcher Mechanismen, Demokratiedefizit bemängeln aufgrund der Aufgabe der nationalen Kontrolle, so wird kein Schuh draus.
Die von ihnen als Aufrüstung bezeichnete Harmonisierung der europäisch Außen- und Sicherheitspolitik bleibt auch mit allen Bedenken, insbesondere rechtsstaatlicher Natur die drängende Aufgabe einer sinnvollen europäischen Politik, auch und besonders mit der Erfahrung eines G W. Bush auf der anderen Seite des Atlantiks.
Desweiteren bleibt anzumerken, dass man nicht fehlende demokratische Legitimierung in den Eu-Instutionen bemängeln kann , aber dann einen Schritt! hin zu einer demokratischen und rechtlichen Legitimierung mit genau diesem Argument torpediert, das ist einfach!
Das ist nicht alles ideal ist in der EU ist auch mir bewusst, nur haben alle apokalyptischen Prognosen hinsichtlich der voranschreitende Harmonisierungen, man bedenke nur die Weltuntergangsszenarien, die mit der -Einführung und dem Schengen abkommen gemalt wurden, sich als pure Angstmacherei und populistischer Bedienung nationalistisch gefärbter Bedenken erwiesen, und sind von der Realität mit Leichtigkeit widerlegt worden.
Man sollte angesichts der aktuellen Probleme nicht die gleichen Fehler machen wie 1929, nicht fiskal- und geldpolitisch, aber eben auch nicht in der Aussenpolitik, und sein Heil in der Flucht in einen populistisch gefärbten Protektionismus suchen, weder mit linksdemokratisch noch konservativ gefärbten Argumenten.
Die Aufarbeitung dieses Desaster jährt sich momentan zum 60. mal, und ich hoffe noch die 100 Jahr Feier zu erleben!
Ein politisch geeintes Europa ist kein Garant für Frieden. Garant für Frieden ist ausschließlich die Berücksichtigung der Interessen aller in einer Gemeinschaft und die Interessen derer, die mit der Gemeinschaft zu tun haben. Die Politik der letzten Jahre scheint mir grundsätzlich wenig geeignet zu sein, dieses Friedensprinzip zu beherzigen. Und daher ist jeglicher EU-Vertrag sehr genau zu prüfen.
Sie sprechen den Volkswillen an. Die Politik handelt NICHT in Einvernehmen mit dem Volkswillen. Das Volk will Demokratie und es will Mitsprache. Je größer die Macht der EU wird, desto mehr zeigt sich, wie wenig das Volk Demokratie und Mitsprache bekommen wird.
Nein, Der Kompromiß ist nicht überfällig. Die Politik der letzten Jahre war nicht zum Vorteil der Menschen, lediglich zum Vorteil der Macht der Parteien und der Konzerne. Eine Fortsetzung dieser Art der Politik halte ich daher für unverantwortbar.
@slbvic: Ich pfeife auf jegliche Souveränitöt, wenn die EU gleichzeitig zum Neoliberalismus und zur Aufrüstung verpflichtet wird! Sorry, da bin ich lieber weniger souverän und kann mir dafür auch morgen noch in den Spiegel sehen. Und: Nein, ich kann meiner Ablehnung nicht Kund tun, da nicht vorgesehen ist, EU-Politik und sonstige poltische Fragen voneinander zu trennen. Ferner hat weder die SPD noch die CDU eine andere Meinung in den Fragen der EU.
Zitat: "[...] ändert aber nichts an der Tatsache, das es sich bei dieser Fragestellung um eine politische Entscheidung dreht, die von den gewählten! Organen der BRD getroffen werden muss"
Das ist sachlich falsch. Alle Macht geht vom Volk aus. Gemäß des Völkerrechts haben wir Macht an die Regierung abgegeben. Jegliche Machtabgabe dieser Regierung kann nicht im Namen des Volkes geschehen, dazu ist unsere Legitimation erforderlich. Anderenfalls handelt die Politik wider dem Völkerrecht.
Ich sehe keinen Artikel des GG, welcher überflüssig wäre. Im Gegenteil. Jeder Artikel ist extrem wichtig. Einer EU-Verfassung, welche nicht vollständig die Prinzipien, die im GG festgehalten sind, übernimmt, ist indiskutabel. Aber sowas hat die Politik ja noch nie gestört.
Paging