Eine Außenansicht von Burkhard Hirsch

Die Iren haben den Vertrag von Lissabon zu Recht gekippt: Er hätte die Völker entmündigt, wenn auch in bester Absicht.

Burkhard Hirsch war jahrzehntelang einer der führenden Innenpolitiker der FDP. Von 1994 bis 1998 war er Vizepräsident des Bundestags.

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"Den Vertrag zu Recht gekippt": FDP-Politiker Burkhard Hirsch (© Foto: AP)

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Man sollte aufhören, die Iren als regendurchnässte Schafhirten zu betrachten, die als einzige Europäer nicht in der Lage waren, die Segnungen des Vertrags von Lissabon zu begreifen.

Die Referenden wären auch andernorts negativ ausgefallen:Weil man die Zustimmung der Wähler zu einem Vertrag weder bekommen kann noch bekommen sollte, den auch ein gutwilliger Leser nicht mehr verstehen kann. Und weil die handelnden Politiker nicht den mindesten Versuch unternommen haben, den Inhalt des Vertrags nüchtern darzustellen. Und weil der Vertrag versucht, den Völkern Europas eine bürokratische Obrigkeit überzustülpen, in wohlmeinender Entmündigung.

Sollten die Iren nun mit dem Rauswurf bedroht werden, dann wäre diese Erpressung ein Akt der organisierten Kriminalität "im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts", als den der Vertrag die EU bezeichnet. Man darf nicht bedroht werden, weil man auf einem rechtmäßigen Vertrag beharrt.

Mit dem Tabubruch beginnt das Denken

Wo ein Tabu gebrochen wird, beginnt das Denken. Wer den Vertrag von Lissabon kritisiert, verstößt in Deutschland gegen jede Political Correctness. Man tut gut daran, zunächst das Bekenntnis abzulegen, bis zu den Knien auf dem Boden der europäischen Integration zu stehen, sie für notwendig zu halten, freiwillig und demokratisch. Ja, sie ist es.

Nach der Zürcher Rede Churchills vom 19. September 1946 hofften wir auf Vereinigte Staaten von Europa. Die ernüchternde Formel de Gaulles vom "Europa der Vaterländer" setzte ein anderes Ziel: möglichst enge Zusammenarbeit ja, Aufgabe der nationalen Identitäten nein.

Damit begann eine europäische Lebenslüge. Man administrierte ein Europa der Subventionen. Man bildete Organisationen, die staatsähnliche Funktionen erfüllen, aber weder Bundesstaat noch Staatenbund sein durften und darum "supranational" genannt wurden.

Die nationalen Regierungen übten in "gouvernementaler Kooperation" direkt und indirekt dominierenden Einfluss auf die personellen Entscheidungen und die Rechtsetzung dieser Gebilde aus, zu Lasten der eigenen Parlamente, denen sie immer wieder vorschrieben, was sie nun gefälligst als europäisches Gemeinschaftsrecht zu vollziehen hätten.

Es entstand ein Europa der Minister- und Ministerialräte, der "Staats- und Regierungschefs" - was für eine vorkonstitutionelle Bezeichnung! -, der Beamten mit diplomatischer Immunität, mit eigenen Finanzen, mit drei Hauptstädten Brüssel, Luxemburg und Straßburg, mit einem für den Normalbürger nur schwer zugänglichen Gerichtshof, der auf das möglichst ungestörte Funktionieren der Verwaltungen bedacht ist und darum die nach unserer Verfassung unveräußerliche Menschenwürde dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit unterwirft, und mit einem Parlament, in das sich die entscheidenden nationalen Politiker nicht wählen ließen.

Es blieb ein Parlament mit nationalen Kontingenten, ohne Wahlkreise, ohne europäische Öffentlichkeit und darum mit besorgniserregend geringer Wahlbeteiligung. Das Parlament ist eine Hoffnung, zweifellos. Es bemüht sich.

Aber es ändert nichts daran, dass Entscheidungsmechanismen entstanden sind, die man als Demokrat vielleicht gerade noch in der Mitte des 19. Jahrhunderts übergangshalber akzeptiert hätte. Das Gebilde gebärdet sich als Staat, der nicht bemerkt hat, dass ihm etwas verlorengegangen ist: das Volk, von dem in einer Demokratie alle Staatsgewalt ausgehen muss und das in seiner Entscheidung frei ist, auch wenn sie der Regierung nicht gefällt.

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