EU-Kommission:Kritik an deutscher Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung

Auch die Kommunikationsdaten von Anwälten, Ärzten, Abgeordneten, Geistlichen und Journalisten sollen gespeichert werden.

(Foto: dpa)
  • Die EU-Kommission droht wegen des geplanten deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
  • Die Kommission moniert erstens, dass das Gesetz mit den Regeln des EU-Binnenmarkts nicht vereinbar sei, weil es Telekommunikationsfirmen aus anderen EU-Staaten benachteilige.
  • Zweitens stelle es einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar.

Von Heribert Prantl

Die Europäische Kommission hat Bedenken gegen das geplante deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung - und sie kündigt, wie bei der Maut, ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof an, wenn ihre Einwände nicht berücksichtigt werden.

Der Gesetzentwurf, so die Kommission, sei erstens mit den Regeln des EU-Binnenmarkts nicht vereinbar, weil er Telekommunikationsfirmen aus anderen EU-Staaten benachteilige. Diese würden mit zusätzlichen Kosten konfrontiert, weil sie nicht ihre Speichereinrichtungen benutzen dürften, die außerhalb Deutschlands liegen. Zweitens, und das ist ein gravierender Vorbehalt, handele es sich bei der deutschen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung um einen unverhältnismäßigen Eingriff in der Grundrechte der Bürger.

Die Stellungnahme stammt von Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie und Unternehmen. Deshalb beschäftigt sie sich zunächst auch mit der Benachteiligung der Kommunikationsanbieter aus anderen EU-Staaten. Ungewöhnlich ist, dass sich die Binnenmarkt-Kommissarin auch mit Grundrechtsfragen beschäftigt. Sie will geklärt wissen, ob der Zugang zu Vorratsdaten für die Strafverfolgungsbehörden einer ausreichenden Prüfung durch ein Gericht oder unabhängige Verwaltungsstellen unterliegt. Sie will auch wissen, ob die Entscheidung zur Übermittlung von gespeicherten Daten nachträglich juristisch ordentlich überprüft wird.

Straftaten zu vage beschrieben

Die Kommissarin greift Bedenken auf, die in der deutschen Diskussion schon erhoben worden sind: Die Straftaten, bei denen der Zugriff auf die Daten möglich ist, seien im Gesetzentwurf zu vage beschrieben. Und schließlich ist die Kommission nicht überzeugt davon, dass der Entwurf die Berufsgeheimnisträger ausreichend schützt - also Anwälte, Ärzte, Abgeordnete, Geistliche und Journalisten. Auch deren Kommunikationsdaten sollen gespeichert werden, nur der Zugriff darauf unterliegt Einschränkungen. Das genügt der Kommission nicht. Sie will auch wissen, wie der Personenkreis "wirksam vor dem Risiko des Missbrauchs und vor rechtswidrigem Zugriff auf die Daten und deren Nutzung geschützt werden kann".

Die negative Stellungnahme der EU-Kommission (sie liegt der SZ vor) erfolgt im Zuge des Notifizierungsverfahrens: Deutschland hat die Pflicht, binnenmarktrelevante Rechtsakte zu melden; sodann läuft eine Frist, in der das Gesetz nicht in Kraft gesetzt werden darf - um der Kommission und den anderen EU-Staaten Zeit für Stellungnahmen zu lassen. Die Frist, kürzlich um einen Monat verlängert, läuft am 6. Oktober ab. Die Verabschiedung des Gesetzes musste deshalb verschoben werden.

Der weitere Ablauf sieht so aus: am 21.9. Sachverständigen-Anhörung; am 23.9. soll in einer Sitzung des Rechtsausschusses der bisherige Regierungsentwurf für erledigt erklärt und ein Fraktionsentwurf vorgelegt werden.

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