Wegen der Wirtschaftskrise lockert die EU-Kommission die Regeln für Staatshilfen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen profitieren.

Die EU-Kommission hat wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise die Regeln für staatliche Hilfen an Unternehmen gelockert. Mitgliedsländer können ab sofort zu erleichterten Bedingungen pauschale Zuwendungen, Kredite und Risikokapitalbeihilfen vergeben sowie Bürgschaften übernehmen, sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes am Mittwoch in Brüssel.

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"Warten Sie nicht bis Weihnachten!" Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes will schnelle Hilfe für kleine Unternehmen. (© Foto: dpa)

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Die Regeln sind bis Ende 2010 befristet und unterliegen Auflagen. "Bitte warten Sie nicht bis nach Weihnachten, handeln Sie sofort", forderte Kroes die Mitgliedstaaten auf, von den gelockerten Bedingungen Gebrauch zu machen, um einer Kreditklemme und Liquiditätsengpässen in der Realwirtschaft abzuhelfen.

Die Kommission werde die geplanten Schritte der Staaten schnell prüfen, versicherte Kroes. Will ein Staat unter den neuen Regeln helfen, muss er dies generell bei der Kommission anmelden, er braucht sich aber einzelne Hilfen nicht mehr gesondert genehmigen lassen.

Die nach den neuen Regeln vergebenen staatlichen Hilfen sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen, sagte Kroes. Sie seien auch ein Instrument, um den Umweltschutz voranzubringen. Allerdings dürften sie nicht den Wettbewerb verzerren, die Unterstützung bestimmter Unternehmen also nicht auf Kosten der Konkurrenz gehen.

Vier Arten der am Mittwoch erlaubten Staatshilfen sieht die Kommission als besonders wichtig an. Zum einen können Staaten pauschale Zuwendungen von bis zu 500.000 Euro pro Unternehmen zahlen. Zweitens sind staatliche Kreditbürgschaften mit günstigeren Prämien als sonst möglich.

Drittens können subventionierte Kredite vergeben werden, insbesondere dann, wenn mit ihrer Hilfe Umweltschutznormen schneller als sonst erfüllt oder übertroffen werden. Viertens dürfen die Mitgliedsländer an kleine und mittlere Unternehmen Risikokapitalbeihilfen bis zu 2,5 Millionen Euro (statt sonst 1,5 Millionen Euro) pro Unternehmen und Jahr vergeben, sofern private Investoren mindestens 30 Prozent (statt mindestens 50 Prozent) der Investitionskosten übernehmen.

Die neuen Regeln sind Teil des umfassenden Konjunkturprogramms, das die EU-Kommission am 26. November im Kampf gegen die Wirtschaftskrise präsentiert hatte.

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(AFP/liv)