EU:EU verklagt Ungarn, Polen und Tschechien

EU-Hauptquartier

EU-Hauptquartier ARCHIV - Fahnen wehen am 14.06.2012 vor dem EU-Hauptquartier in Brüssel. (zu dpa: 'Brüssel legt grundlegende Pläne zur Währungsunion vor' vom 06.12.2017) Foto: Olivier Hoslet/EPA/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++

(Foto: dpa)
  • Ungarn und Polen haben bis heute noch keinen Flüchtling nach dem 2015 beschlossenen Verteilungsschlüssel aufgenommen, Tschechien lediglich zwölf.
  • Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Pflicht weiter gilt, und klagt deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof.
  • Ein Schuldspruch könnte zu Geldstrafen führen.

Die EU-Kommission verklagt Ungarn, Polen und Tschechien vor dem Europäischen Gerichtshof. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die drei Mitgliedstaaten Asylbewerber aufnehmen wollten, teilte die Behörde mit. Die Umverteilung von 120 000 Flüchtlingen war 2015 gegen den Widerstand der ostmitteleuropäischen Länder beschlossen worden.

Ungarn und Polen haben bis heute noch keinen Flüchtling aus dem Umverteilungsprogramm aufgenommen, Tschechien lediglich zwölf. Die Länder hätten einen Teil der Flüchtlinge aufnehmen müssen, die bis September in Griechenland und Italien angekommen sind. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Pflicht weiter gilt, auch wenn das Programm inzwischen ausgelaufen ist.

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos bedauerte beim Treffen der EU-Innenminister in Brüssel, dass es bei diesem "sensiblen Thema" so weit gekommen sei. "Ich glaube, dass es noch Raum und Zeit für einen Kurswechsel gibt. Wenn sie es tun, werden wir das stoppen." Ein Schuldspruch vor dem Europäischen Gerichtshof könnte zu Geldstrafen für die betroffenen Staaten führen.

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