Ermittlungsverfahren gegen Bodo Ramelow:Keine Posse, sondern Bosheit

Zehntausend Menschen hatten sich 2010 in Dresden den Neonazis entgegengestellt. Einer von ihnen war Bodo Ramelow, heute linker Ministerpräsident. Die Justiz betreibt nun das Ermittlungsverfahren gegen ihn weiter. Sie setzt sich dem Verdacht politischer Spielchen aus.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Rechtspflege ist ein schönes Wort für das, was die Justiz tun soll. Sehr unschön ist, was die Justiz in Dresden daraus macht. Sie hat ein sehr eigenartiges Verständnis von dieser Pflege. Sie nutzt die Paragrafen des Strafrechts, um den einst von der Bundesregierung geforderten "Aufstand der Anständigen" gegen die Rechtsextremisten einzuschüchtern.

Die Sicherheitsbehörden in Dresden sekkieren und kriminalisieren couragierte Leute, die sich Aufmärschen der Neonazis in den Weg stellen. Jahrelang geht das nun schon so. Da wurden die Handydaten von Gegendemonstranten massenhaft erfasst, es wurden die Wohnungen von Gegendemonstranten durchsucht; und es wird immer noch ermittelt wie wild und wie gegen nichts Gutes.

Zehntausend Menschen hatten sich am 13. Februar 2010 dem alljährlichen Aufmarsch der Neonazis zum ersten Mal erfolgreich entgegengestellt. Einer von ihnen war Bodo Ramelow, der damalige Fraktionschef der Linken im thüringischen Landtag, der heutige Ministerpräsident. Die Justiz betreibt nun das eigentlich schon eingestellte Ermittlungsverfahren gegen ihn weiter, weil sie die Kosten des von ihr mutwillig inszenierten Verfahrens nicht tragen will. Deswegen hat sie erneut die Aufhebung der Immunität von Ramelow beantragt. Das ist nicht nur eine Posse, das ist eine Bosheit. Die Justiz setzt sich dem Verdacht aus, politische Spielchen zu treiben. Solche Spielchen lassen sich unter den Begriff Rechtspflege nicht subsumieren.

Den Jugendpfarrer Lothar König, der auch gegen die Neonazis demonstrierte, hat die Dresdner Justiz jahrelang wegen Landfriedensbruch verfolgt, bis endlich das Verfahren eingestellt wurde. Man fragt sich wirklich, wer da eigentlich den Landfrieden stört.

Den Landfrieden stört, wer gewaltfreie Aktionen gegen genehmigte Neonazi-Aufmärsche als rechtswidrige "grobe Störung" diskriminiert. Den Landfrieden stört, wer der Courage gegen Rechtsextremismus den Nerv zu ziehen versucht. Den Landfrieden stört, wer der Zivilgesellschaft den Atem nimmt. Eine Justiz, die sich als Gegner der Zivilgesellschaft begreift, hat nicht verstanden, was Rechtspflege ist.

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