Ermittlungen zur Neonazi-Mordserie:Verfassungsschutz dementiert weitere Aktenvernichtung

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die rechtsextreme Terrorzelle NSU sollen vom Verfassungsschutz in einem zweiten Durchgang weitere Akten vernichtet worden sein, berichtet ein TV-Sender. Doch der Geheimdienst bestreitet, dass mehr als die bislang bekannten Dokumente vernichtet worden seien.

Beim Bundesverfassungsschutz sollen mehr Akten mit Bezug zur rechtsextremen Szene vernichtet worden sein als bisher bekannt. Die ARD-Sendung "Monitor" berichtet vorab, aus einem aktualisierten Schreiben des Bundesamts für Verfassungsschutz an das Bundesinnenministerium gehe hervor, dass einige Tage nach dem 11. November 2011 ein zweites Mal V-Mann-Akten vernichtet worden seien.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dementiert allerdings, dass es sich um zwei getrennte Vorgänge gehandelt habe. Nach Darstellung der Behörde sind im Zusammenhang mit den Neonazi-Ermittlungen nur einmal Akten vernichtet worden, allerdings in zwei Schritten. Einen zusätzlichen Vorgang von Aktenvernichtung neben der bereits bekanntgewordenen Aktion vom 11. November 2011 habe es nicht gegeben, sagte eine BfV-Sprecherin.

Ein Großteil der Akten sei am 11. November geschreddert worden, ein kleinerer Rest wenige Tage später. Es handelte sich aber laut BfV um ein und denselben Vorgang und allesamt um Akten zur "Operation Rennsteig".

Die rechtsextreme Terrorzelle NSU war Anfang November aufgeflogen. Der inzwischen zurückgetretene Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm ordnete am 8. November 2011 an, alle Unterlagen auf einen Zusammenhang mit den mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Bönhardt, Beate Zschäpe und Uwe Mundlos zu untersuchen. Dennoch wurden danach mehrere Akten zu V-Leuten in der rechtsextremen Szene vernichtet.

"Monitor" zufolge soll einige Tage nach dieser Aktenvernichtung ein Verfassungsschutzmitarbeiter zufällig einen weiteren Aktenordner gefunden haben. Dessen Vorgesetzter habe nach kurzem Durchblättern angeordnet, den Ordner sofort zu vernichten. Deshalb sei mittlerweile das Disziplinarverfahren gegen den zuständigen Referatsleiter ausgedehnt worden mit dem Vorwurf, eine zweite rechtswidrige Aktenvernichtung ohne vorherige Prüfung der Akten vorsätzlich veranlasst zu haben.

Über die anstehende Vernichtung von Akten sollen viele Mitarbeiter im Verfassungsschutz informiert gewesen sein. Der zuständige Referatsleiter habe per E-Mail nicht nur alle Mitarbeiter des Referats unterrichtet, sondern auch seinen vorgesetzten Gruppenleiter.

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