Ermittlungen zu Neonazi-Morden:Wenn der Verfassungsschutz zweimal schreddert

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nicht nur am 11. November 2011 NSU-Akten geschreddert, sondern auch noch einige Tage danach. Und anders als im ersten Durchgang vernichtete man dabei auch Dokumente, die noch nicht genauer gesichtet worden waren.

Tanjev Schultz

Tusche und Tinte sind gelöscht worden, so viel ist sicher. Wann und wie genau, das klärt sich erst allmählich auf. Tusche und Tinte - so hießen zwei der acht Spitzel, die das Bundesamt für Verfassungsschutz in Thüringens Neonazi-Szene anwarb und deren Akten teilweise im Schredder landeten.

Vernichtete Akten

Geschredderte Akten (Symbolbild): Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz vernichteten offenbar einen weiteren Ordner.

(Foto: dpa)

Gegen den Referatsleiter des Bundeamtes, der am 11. November 2011 unmittelbar nach Auffliegen der rechten Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) die Dokumente vernichten ließ, läuft ein Disziplinarverfahren. In diesem Verfahren wurden im Amt weitere Mitarbeiter als Zeugen befragt. Ein Ergebnis: Die Löschaktion lief offenbar in zwei Wellen.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat eine Zeugin gesagt, dass sie einige Tage nach der ersten Schredderaktion "zufällig" einen weiteren Ordner gefunden habe, der zu den anderen gehörte und eigentlich schon am 11. November hätte beseitigt werden müssen.

Disziplinarverfahren erweitert

Sie sei mit dem Ordner sogleich zu dem Referatsleiter gegangen und habe gefragt, was nun damit geschehen soll. Der Beamte habe den Ordner kurz durchgeblättert und sodann dessen Vernichtung angeordnet. Am 13. November soll die Akte geschreddert worden sein.

Das Bundesamt hat das Disziplinarverfahren entsprechend um den Vorwurf einer zweiten rechtswidrigen Aktenvernichtung erweitert. Zwar handelt es sich, wie man dort beteuert, um keinen zusätzlichen Aktenbestand. Es geht weiterhin um sieben Aktenkonvolute (die offenbar jeweils auch mehrere Ordner umfassen können) zu der "Operation Rennsteig", mit der das Bundesamt zwischen 1996 und 2003 V-Leute in Thüringens Neonazi-Szene gewinnen wollte.

Allerdings ist die Akte in diesem Fall offenbar nicht intensiv auf mögliche direkte Bezüge zu Mitgliedern der Terrorgruppe NSU geprüft worden. Die Dokumente seien ja lediglich durchgeblättert worden. Bei den anderen Akten soll nach möglichen Bezügen recherchiert worden sein.

Das Misstrauen ist groß

Über die "Operation Rennstein" und die eingesetzten V-Leute wissen das Bundesamt und die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses trotz des Zwei-Phasen-Schredders eine ganze Menge. Zu der Operation und den V-Leuten existieren noch diverse andere Akten. So war es möglich, vieles zu rekonstruieren und auch die Identität der V-Personen zu klären. Ein Bezug zur Terrorgruppe gab es demnach in den Akten offenbar tatsächlich nicht.

Das Misstrauen ist nun aber groß. Die FDP und ihr Ausschussmitglied Hartfrid Wolff fordern jetzt eine Sondersitzung des Untersuchungsausschusses in der kommenden Woche. Regulär würde der Ausschuss wegen der Parlamentsferien erst im September wieder tagen. In Kreisen anderer Fraktionen zeigt man sich skeptisch, ob das wirklich notwendig ist, da Details zu den V-Leuten und zur Löschaktion den Abgeordneten bereits bekannt seien.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz reagierte am Donnerstag auf einen Vorabbericht des ARD-Magazins "Monitor" über die Schredderaktion. Es betonte, die Vernichtung von Akten habe zwar in zwei Schritten stattgefunden, es seien aber keine weiteren Unterlagen aus anderen Operationen betroffen gewesen.

Der Verfassungsschutz teilte zudem mit, er werde sich auch zukünftig "nach Kräften an der Aufarbeitung beteiligen". Das Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter sei nicht repräsentativ für die Arbeit der etwa 2700 Beschäftigten des Bundeamtes. Eine fast 100 Mitarbeiter starke "Sondereinheit" habe seit Monaten relevante Akten recherchiert und das Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts unterstützt.

Mag diese Operation Aufklärung auch zu großen Teilen erfolgreich gewesen sein: Der Referatsleiter, der die Akten schreddern ließ, hat mit seiner Aktion auch seinen Kollegen große Probleme gebracht. Der Beamte wurde umgehend nach Bekanntwerden seiner Aktion versetzt - es heißt, an eine Stelle, auf der er keinen Schaden mehr anrichten kann.

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