Dieses Kürzel war Vorschrift bei Feldpost, damit abgefangene Briefe feindlichen Truppen nicht verrieten, wo die Einheit stationiert war. Als derzeitigen Wohnsitz gab er den "Standort Lublin" an. All das bedeutet: Steidtmann war an diesem 31. Oktober vermutlich nicht im Urlaub.
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Wo er sich drei Tage später aufhielt, wird nun zu klären sein. Der Historiker Christopher R. Browning sagte dazu auf Nachfrage, es sei "vollkommen unglaubhaft, dass der Führer einer Kompanie in Lublin drei Tage vor dem 'Erntefest' abreisen sollte, gerade als seine Kompanie sich aufmachte, an einem großen Einsatz teilzunehmen."
Auf der Suche nach Zeugen
All dem wird die Staatsanwaltschaft Hannover in den kommenden Wochen auf den Grund gehen, jedenfalls so weit dies heute noch möglich ist. In jedem Fall aber wird sie Erich Steidtmann befragen lassen und versuchen, noch lebende Zeugen ausfindig zu machen.
Auch Steidtmanns Rolle im Warschauer Ghetto wird wohl noch einmal genauer untersucht werden. Er hatte 1963 in seiner ersten Befragung zu Protokoll gegeben, er habe sich dort "als Stoßtruppführer zur Ausräucherung und Einzelliquidierung von Widerstandsnestern freiwillig gemeldet".
Es könnte also zu einem weiteren Kriegsverbrecherprozess in Deutschland kommen. Zuletzt wurde in Aachen der frühere SS-Mann Heinrich Boere, 88, zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte gestanden, 1944 in den besetzten Niederlanden drei Zivilisten erschossen zu haben. In München steht derzeit John Demjanjuk, 90, vor Gericht, der im Vernichtungslager Sobibor am tausendfachen Judenmord beteiligt gewesen sein soll. Auch gegen Zeugen aus diesem Prozess, wie der Angeklagte mutmaßliche Wachmänner, wird derzeit ermittelt.
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(SZ vom 22.04.2010/pfau)
Ganz Deutschland war im Urlaub als die Verbrechen der Nazizeit stattfanden. Und diese paar Millionen, die sich vor lauter Führerkoller gar nicht wiedereinkriegten, das waren ALLES irgendwelche Anderen.
"...Im Zuge der Recherchen fand das SZ-Magazin nun in einem Brief Steidtmanns einen Hinweis, ..."
Und, @ Fredll und viel zu viele andere: Es geht nicht um Sie, Ihre Väter, Großväter, Oberst Klein. Es geht auch nicht, Fredll, um die Frage, ob Historiker "zuständig" sind.
Es geht um die Nachfahren der Opfer. Punkt. Deshalb müssen diese Anklagen erhoben werden.
Nein, ich korrigiere mich: Es geht um alle Nachfahren. Auch die der Täter, Mitläufer, der SS-Freiwilligen und auch der unfreiwilligen Zeitgenossen der NS-Zeit.
Prozesse, durchgeführte, eingestellte, durchgesetzte, sind Aufklärung, Geschichtsschreibung. Und die ist wichtig für alle nachkommenden Generationen.
Sonst enden wir, unsere Enkel, mit Eichinger Versionen im Untergang.
Bravo, SZ!
"Nochmal laut Kriegsrecht ist es kein Verbrechen auf ein militärisches Ziel zu feuern wenn Zivilisten drumherum stehen."
Da geb ich Ihnen recht. Aber gilt "Kriegsrecht" überhaupt für die deutschen Soldaten in Afganistan? Soviel ich weiß, war zum Zeitpunkt des Angriffs ein Brunnenbohr- und Wiederaufbaueinsatz "angesagt". Und nach einhelliger übereinstimmender Meinung durften zu dieser Zeit die deutschen Soldaten nur dann ihre Waffen erheben, wenn dies ausschließlich zur Selbstverteidigung erforderlich war. Selbstverteidigung war hier aber nicht erforderlich, denn diese setzt - strafrechtlich - einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus. Den gab es nicht, den ein "gegenwärtiger Angriff" war ein festgefahrener Tankwagen definitiv nicht.
Insofern mag es falsch sein, den Angriff als Kriegsverbrechen zu beurteilen, aber nur alleine deshalb, weil es gar keine Situation war, die unter das Kriegsrecht fällt. Und wenn es kein Kriegsverbrechen war, weil diese Aktion nicht unter das Kriegrecht fällt, dann war dieser Angriffsbefehl zum Töten der Leute um die Tankwägen schlicht und ergreifend Anstiftung zum Mord oder zumindest Totschlag.
Dass man jetzt nachträglich die Rechtslage verändert, den Einsatz ganz plötzlich doch als Kriegseinsatz bezeichnet (obwohl man vor dem Angriff vehemment bestritten hat, dass es ein Kriegseinsatz ist), und damit nachträglich die Rechtssituation verändert, erinnert mich stark an ein anderes dunkles Kapitel deutscher Geschichte, wo rückwirkend Gesetze geändert wurden.
Der Fall ist ausschließlich nach der Rechtslage zu beurtelen, die zum Zeitpunkt des Angriffs geherrscht hat. Und da dies eben kein Kriegseinsatz war, darf der Angriff nicht als Kriegshandlung behandelt werden.
Man hat m.E. den Fall nur aus zwei Gründen umkonstruiert:
1. Um den feinen Herrn Oberst Klein zu entlasten, denn er hat ja nur im Auftrag der deutschen Regierung Krieg gespielt. Er hat ja nur seinen Job gemacht, auch wenn er ein bisschen über die Stränge schlug.
2. Um das deutsche Saubermann-Image nicht zu gefährden. Denn wenn klar wäre, dass deutsche Soldaten den Einsatz zur Durchführung von Verbrechen (ohne Kriegs-) missbrauchen, dann würde der politische Druck so groß werden, dass ein Abzug der Soldaten aus Afganistan unumgänglich ist. Allerdings würden wir damit Bündniszusagen verletzen.
Insofern darf dieser Angriff aus politischer Sicht keinesfalls unrechtmäßig gewesen sein, so unrechtmäßig er in der Realität vielleicht war.
warum nicht schon früher. Was wir jetzt haben sind doch schon fast politische Schauprozesse. Schauprozesse einer Politik die sich in der Zeit als man hätte noch viele Mörder dingfest machen können davor gedrückt hat es sich mit einer Wahlbevölkerung zu verscherzen die auch selbst mehr oder weniger am NS-Unrecht beteiligt war.
Einer Politik die jetzt noch schnell und billig vom "Persilscheinimmage" weg will.
Unter diesem Gesichtspunkt kann ich sogar diese alten Verbrecher in einer gewissen Weise als Opfer sehen. Nicht als Opfer einer Gerechtigkeit - sondern als Opfer der allgemeinen gesellschaftlichen Verlogenheit.
Paging