Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den früheren SS-Mann Erich Steidtmann - er soll an Massakern im besetzten Polen beteiligt gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat aufgrund von Recherchen des Süddeutsche Zeitung Magazins Ermittlungen gegen einen ehemaligen SS-Hauptsturmführer wieder aufgenommen. Der 95 Jahre alte Erich Steidtmann steht im Verdacht, als Hauptmann der Polizei mit einer ihm unterstellten Kompanie im Herbst 1943 an zwei Massenerschießungen von Juden beteiligt gewesen zu sein.
Erich Steidtmann steht im Verdacht, im Herbst 1943 an zwei Massenerschießungen von Juden beteiligt gewesen zu sein. Im Bild: Historisches Foto der Kopfbedeckung eines SS-Offiziers. (© Foto: AP)
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Bei den Massakern im Raum Lublin im besetzten Polen wurden etwa 30.500 Menschen ermordet. Außerdem gab das Simon-Wiesenthal-Center bekannt, Steidtmann an diesem Donnerstag auf die Liste der meistgesuchten Naziverbrecher weltweit zu setzen.
Gegen Erich Steidtmann wurde schon in den sechziger und siebziger Jahren ermittelt, allerdings wurde das Verfahren 1974 mangels Beweisen eingestellt. 2007 lenkte er dann den Blick der Öffentlichkeit selbst noch einmal auf seine Rolle im Dritten Reich: Damals klagte er gegen die Autobiografie der ehemaligen Gestapo-Sekretärin Lisl Urban, die in ihrem Buch von einer Liebesbeziehung mit einem SS-Offizier schrieb.
Obwohl er anonymisiert war, erkannte sich Steidtmann darin wieder und sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt (SZ vom 17.12.2007). Am Rande erwähnte Steidtmann in seiner Klageschrift, dass die Einheit, die er Anfang 1943 führte, mit der Bewachung des Warschauer Ghettos betraut war.
Auf dieses Bekenntnis stieß der Historiker Stefan Klemp, der im Auftrag des Simon-Wiesenthal-Centers arbeitet. Klemp fand Belege dafür, dass Steidtmann auch im Ghettokampf eingesetzt war und übergab seine Vorrecherche der Staatsanwaltschaft. Diese stellte jedoch im Januar 2009 aufgrund der schlechten Beweislage das Verfahren ein, ohne Erich Steidtmann zu den Vorwürfen vernommen zu haben.
Zweifelhafte Aussage
Allerdings war Steidtmann nicht nur Kompanieführer im Warschauer Ghetto, sondern führte im Herbst 1943 auch eine Kompanie im Raum Lublin, wo am 3. und 4. November die Massenerschießungen der sogenannten Aktion Erntefest stattfanden.
Dass Steidtmanns Einheit, die erste Kompanie des Polizeibataillons 101, an diesen Massakern beteiligt war, gilt als gesichert: Der amerikanische Historiker Christopher R. Browning, Autor eines Standardwerks über das Polizeibataillon 101, kam zu dem Schluss, die Männer des Bataillons hätten "an so gut wie jeder Phase der Aktion" teilgenommen, nur geschossen hätten Spezialeinheiten. Steidtmann behauptete jedoch in einer Vernehmung 1963, er sei zu dieser Zeit auf Heimaturlaub gewesen.
Im Zuge der Recherchen fand das SZ-Magazin nun in einem Brief Steidtmanns einen Hinweis, der gegen seine Aussage spricht. Dieser Brief datiert vom 31. Oktober 1943, also drei Tage vor dem Massaker, und Steidtmann schrieb ihn offensichtlich aus dem Einsatz: Anstelle seiner Heimatadresse und der üblichen Ort/Datum-Kombination setzt Steidtmann seine Feldpostnummer und das Kürzel "O.U." für "Ortsunterkunft".
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Sinti und Roma als Nachbarn? Bloß nicht, sagen zwei von drei Deutschen. Über Menschen, die im eigenen Land Fremde sind. Seite Drei. Jetzt lesen ...
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Kabinett beschließt strengere Tierschutzregeln
Ganz Deutschland war im Urlaub als die Verbrechen der Nazizeit stattfanden. Und diese paar Millionen, die sich vor lauter Führerkoller gar nicht wiedereinkriegten, das waren ALLES irgendwelche Anderen.
"...Im Zuge der Recherchen fand das SZ-Magazin nun in einem Brief Steidtmanns einen Hinweis, ..."
Und, @ Fredll und viel zu viele andere: Es geht nicht um Sie, Ihre Väter, Großväter, Oberst Klein. Es geht auch nicht, Fredll, um die Frage, ob Historiker "zuständig" sind.
Es geht um die Nachfahren der Opfer. Punkt. Deshalb müssen diese Anklagen erhoben werden.
Nein, ich korrigiere mich: Es geht um alle Nachfahren. Auch die der Täter, Mitläufer, der SS-Freiwilligen und auch der unfreiwilligen Zeitgenossen der NS-Zeit.
Prozesse, durchgeführte, eingestellte, durchgesetzte, sind Aufklärung, Geschichtsschreibung. Und die ist wichtig für alle nachkommenden Generationen.
Sonst enden wir, unsere Enkel, mit Eichinger Versionen im Untergang.
Bravo, SZ!
"Nochmal laut Kriegsrecht ist es kein Verbrechen auf ein militärisches Ziel zu feuern wenn Zivilisten drumherum stehen."
Da geb ich Ihnen recht. Aber gilt "Kriegsrecht" überhaupt für die deutschen Soldaten in Afganistan? Soviel ich weiß, war zum Zeitpunkt des Angriffs ein Brunnenbohr- und Wiederaufbaueinsatz "angesagt". Und nach einhelliger übereinstimmender Meinung durften zu dieser Zeit die deutschen Soldaten nur dann ihre Waffen erheben, wenn dies ausschließlich zur Selbstverteidigung erforderlich war. Selbstverteidigung war hier aber nicht erforderlich, denn diese setzt - strafrechtlich - einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus. Den gab es nicht, den ein "gegenwärtiger Angriff" war ein festgefahrener Tankwagen definitiv nicht.
Insofern mag es falsch sein, den Angriff als Kriegsverbrechen zu beurteilen, aber nur alleine deshalb, weil es gar keine Situation war, die unter das Kriegsrecht fällt. Und wenn es kein Kriegsverbrechen war, weil diese Aktion nicht unter das Kriegrecht fällt, dann war dieser Angriffsbefehl zum Töten der Leute um die Tankwägen schlicht und ergreifend Anstiftung zum Mord oder zumindest Totschlag.
Dass man jetzt nachträglich die Rechtslage verändert, den Einsatz ganz plötzlich doch als Kriegseinsatz bezeichnet (obwohl man vor dem Angriff vehemment bestritten hat, dass es ein Kriegseinsatz ist), und damit nachträglich die Rechtssituation verändert, erinnert mich stark an ein anderes dunkles Kapitel deutscher Geschichte, wo rückwirkend Gesetze geändert wurden.
Der Fall ist ausschließlich nach der Rechtslage zu beurtelen, die zum Zeitpunkt des Angriffs geherrscht hat. Und da dies eben kein Kriegseinsatz war, darf der Angriff nicht als Kriegshandlung behandelt werden.
Man hat m.E. den Fall nur aus zwei Gründen umkonstruiert:
1. Um den feinen Herrn Oberst Klein zu entlasten, denn er hat ja nur im Auftrag der deutschen Regierung Krieg gespielt. Er hat ja nur seinen Job gemacht, auch wenn er ein bisschen über die Stränge schlug.
2. Um das deutsche Saubermann-Image nicht zu gefährden. Denn wenn klar wäre, dass deutsche Soldaten den Einsatz zur Durchführung von Verbrechen (ohne Kriegs-) missbrauchen, dann würde der politische Druck so groß werden, dass ein Abzug der Soldaten aus Afganistan unumgänglich ist. Allerdings würden wir damit Bündniszusagen verletzen.
Insofern darf dieser Angriff aus politischer Sicht keinesfalls unrechtmäßig gewesen sein, so unrechtmäßig er in der Realität vielleicht war.
warum nicht schon früher. Was wir jetzt haben sind doch schon fast politische Schauprozesse. Schauprozesse einer Politik die sich in der Zeit als man hätte noch viele Mörder dingfest machen können davor gedrückt hat es sich mit einer Wahlbevölkerung zu verscherzen die auch selbst mehr oder weniger am NS-Unrecht beteiligt war.
Einer Politik die jetzt noch schnell und billig vom "Persilscheinimmage" weg will.
Unter diesem Gesichtspunkt kann ich sogar diese alten Verbrecher in einer gewissen Weise als Opfer sehen. Nicht als Opfer einer Gerechtigkeit - sondern als Opfer der allgemeinen gesellschaftlichen Verlogenheit.
Paging