Ermittlungen gegen Friedrich:Innenminister de Maizière im Dilemma

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Agrarminister Friedrich wegen Geheimnisverrats - und Innenminister de Maizière erteilt dazu die notwendige "Ermächtigung". Verrat eines ehemaligen Kabinettskollegen? Ganz im Gegenteil, so de Maizière.

Von Robert Roßmann, Berlin

Gegen Ex-Agrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kann jetzt umfassend ermittelt werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erteilte der Berliner Staatsanwaltschaft am Dienstag die nötige "Ermächtigung". Gegen Friedrich läuft ein Verfahren wegen "des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht". Der Minister war Mitte Februar im Zuge der Edathy-Affäre zurückgetreten.

Grund für die ungewöhnliche Zuständigkeit de Maizières ist Paragraf 353 b des Strafgesetzbuchs. Darin heißt es: "Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger . . . anvertraut worden . . . ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Weil Friedrich in seiner Zeit als Bundesinnenminister SPD-Chef Sigmar Gabriel über die Vorwürfe gegen Sebastian Edathy informiert hat,hatte die Staatsanwaltschaft Berlin am 25. Februar Ermittlungen gegen den CSU-Politiker eingeleitet. Um diese fortsetzen zu können, brauchten die Staatsanwälte aber die "Ermächtigung" des Bundesinnenministeriums - so schreibt es Paragraf 353 b vor.

De Maizière im Dilemma

Wegen dieser Rechtslage war de Maizière in einem Dilemma. Wenn er die Ermächtigung nicht erteilt hätte, hätte er sich des Vorwurfs der politischen Vetternwirtschaft erwehren müssen. Dadurch dass er sie erteilt hat, kann jetzt gegen seinen ehemaligen Kabinettskollegen ermittelt werden. In der CSU löst das nicht gerade Freude aus.

Dieses Dilemma zeigt sich auch in der Begründung von de Maizières Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin heißt es, dass mit der Erteilung der Ermächtigung keine rechtliche Bewertung des Friedrich vorgeworfenen Verhaltens verbunden sei. Der zurückgetretene Minister habe die Motivation für sein Handeln öffentlich begründet. Demnach habe er zum Schutz der Funktionsfähigkeit der zu dieser Zeit neu zu bildenden Bundesregierung und im Vertrauen darauf gehandelt, dass die vereinbarte Verschwiegenheit gewahrt werde. Die nun erteilte Ermächtigung ermögliche es Friedrich, den von ihm bestrittenen Strafvorwurf durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden umfassend aufklären und rechtlich abschließend bewerten zu lassen.

Friedrich wurde nach seinem Rücktritt zum stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion gewählt. CSU-Landesgruppen-Chefin Gerda Hasselfeldt sagte, sie sehe in den Ermittlungen gegen Friedrich keinen Grund, dass dieser jetzt auch als Fraktionsvize zurücktreten müsse.

Die Edathy-Affäre beschäftigt an diesem Mittwoch erneut den Innenausschuss des Bundestages. Unter anderen ist der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, geladen.

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